Wegen Corona: Saale-Tourismus ist verboten – Sportpaddeln ist erlaubt

Die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung in Sachsen-Anhalt gelten nicht nur zu Land, sondern auch auf dem Wasser – also auf den Flüssen und Seen. Damit sind Tourismus- und Freizeitnutzungen verboten. Weil es sämtlichen Sport- und Yachthäfen unter anderem untersagt ist, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen, sind diese auch nur eingeschränkt nutzbar oder ganz geschlossen. Das gilt auch für andere Anlegestellen, Wassertankstellen, Werften und Schleusen, die nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Als Wasserschutzpolizei werde man die behördlichen Vorgaben auf den Wasserstraßen kontrollieren. Verstöße gegen diese Vorgaben unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Die Berufsschifffahrt ist von diesen Vorgaben ausgenommen.
Die Fahrt mit dem Sportboot, das Paddeln und Rudern oder das Angeln seien nicht per se verboten. Aber auch hier gilt: Nicht mehr als zwei Personen sowie Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Außerdem müssen triftige Gründe vorliegen wie Sport und die Bewegung an der frischen Luft.
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