Zwei Äxte, Reizstoffsprühgerät und Messer im Gepäck

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  1. Fuchs sagt:

    Alkohol, Drogen und Führen von Waffen sind ein Tabu! Deshalb spreche ich mich dafür aus die Waffen einzuziehen – und auch nicht wieder auszuhändigen! Von den illegalen Waffen ganz zu schweigen. Begründung: Wenn sich so etwas jemand erlauben würde der eine Waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, so würden ebenso zurecht die Waffen und der KW eingezogen werden. Unzuverlässig! Das verbotene Einhandmesser kann demnach nur ein „Butterfly“ oder ähnliches Einhandmesser sein. Das Standard-Einhandmesser als solches ist nämlich legal. Allerdings fällt es unter das Führverbot in der Öffentlichkeit. Das Reizstoffsprühgerät ohne BKA-Prüfsiegel stammt vermutlich aus Polen oder Tschechische Republik denn es ist unwahrscheinlich das es heute noch wirksame deutsche Produkte gibt. Bei denen ist inzwischen seit 10 Jahren das MHD des Wirkstoffs abgelaufen.