Corona-Quarantäne: Erstmal wird komplette Stadt in Sachsen-Anhalt abgeriegelt

Wegen der Corona-Krise wird in Sachsen-Anhalt jetzt eine komplette Stadt abgeriegelt. Betroffen sind die Kernstadt Jessen und ihr Ortsteil Schweinitz im Landkreis Wittenberg. Dort stehen alle Einwohner bis zum 10. April unter Quarantäne. Alle Zufahrtsstraße sind abgeriegelt. Mit Ausnahme der Mitarbeiter in den systemrelevanten Berufen darf niemand mehr die Stadt verlassen. Familienangehören dürfen zwar noch hinein, aber nicht wieder hinaus.
Konkret heißt es in der Verfügung:
Der Landrat des Landkreises Wittenberg, erlässt zum Schutz bzw. zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) eine Allgemeinverfügung für die Ortsteile Jessen und Schweinitz der Stadt Jessen (Elster) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG):
Folgende Maßnahmen werden angeordnet:
- Die gesamte Bevölkerung sowohl mit Haupt- und Nebenwohnsitz, die sich innerhalb der letzten 14 Tage dort – und sei es auch nur kurzfristig bzw. vorübergehend – aufgehalten hat, ist verpflichtet sich ausschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf ausschließlich selbstgenutzten Bereichen des eigenen Wohngrundstücks aufzuhalten.
- Personen ist der Zutritt bzw. die Zufahrt zur den Ortsteilen nur gestattet, wenn sie dort ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und sich unverzüglich in die häusliche Quarantäne nach Ziffer 1 begeben. Ausgenommen hiervon sind nur Personen die Maßnahmen der medizinisch indizierten Pflege wahrnehmen, Rettungsdienste, ärztliche Hausbesuche und Maßnahmen vergleichbarer Organisation und Tätigkeiten sowie Tätigkeiten für die Bayrische Milchindustrie e.G., MEG Jessen GmbH, Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG, Feintool System Parts Jessen GmbH, Jessener Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Bleck- und Technologiezentrum Linda GmbH verrichten. Ein Verlassen der Ortsteile Jessen und Schweinitz wird mit Ausnahme des vorstehenden besonders genanntem Personenkreis untersagt.
- Weisen die in Ziffer 1 genannten Personen Erkältungssymptome auf, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, sind sie verpflichtet unverzüglich telefonisch den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu kontaktieren.
- Die Personen unter Ziffer 1 sind verpflichtet, den direkten Kontakt mit anderen Personen einzustellen. Der Kontakt mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie zur Pflege und Versorgung tätigen Personen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.
- Sollte während der angeordneten Quarantäne eine medizinische Behandlung erforderlich werden, sind die Personen unter Ziffer 1 und die Personenberechtigten der Personen unter Ziffer 2 verpflichtet, den Rettungsdienst sowie die sie versorgende medizinischen Einrichtung (z.B. Arztpraxis, Krankenhäuser) bereits vorab telefonisch über die angeordnete Quarantäne und deren Grund zu informieren.
- Zum Zweck der Selbstversorgung mit lebensnotwendigen Gütern sind Personen, welche die Erkältungssymptome nach Ziffer 3 nicht aufweisen, berechtigt, auf kürzestem Wege entsprechende Einrichtungen zur Versorgung aufzusuchen. Im Anschluss haben sich diese Personen unverzüglich wieder in die häusliche Quarantäne zurück zu begeben.
- Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich 10.04.2020, 00:00 Uhr.
- Anordnungen nach Ziffer 1 bis 7 sind gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 lfSG sofort vollziehbar.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung strafrechtlich oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Maßnahmen dieser Allgemeinverfügung mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden können.
Sämtliche Aus- und Zufahrten zu den Ortsteilen werden ab 26.03.2020, 07:00 Uhr gesperrt:
-B 187 außerhalb Jessen, ab Jessen Ortslage bis Ortslage Schweinitz (Abzweig Mönchenhöfe)
-L37 aus Rrichtung Seyda kommend vor OL Jessen
-L 113 ab Abzweig Klossa – OL Schweinitz bis Abzweig Lindwerder
-L 114 OT Grabo vor Brücke in Richtung Jessen
-L 116 ab Abzweig Gertrudshof in Richtung Jessen
-K 2221 aus Richtung Kleinkorga nach Einfahrt Kommunalentsorgung in Richtung Schweinitz
-K 2230 ab Ortsausgang Gerbisbach Abzweig Gertrudshof in Richtung Jessen
-K 2235 nach Ortsausgang Arnsdorf in Richtung Jessen
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