Neuer Mietspiegel für Halle in Kraft – mit einem Online-Rechner kann sich jeder seine Vergleichsmiete ausrechnen lassen
Den neuen Mietspiegel 2024 hat die Stadt Halle (Saale) am. 1. Januar 2024 veröffentlicht. Auf der Internetseite der Stadt stehen unter www.mietspiegel.halle.de die Broschüre zum Mietspiegel sowie der Methodenbericht zur Verfügung. Damit können Mietparteien die aktuell gültige Vergleichsmiete für Mietwohnungen in Halle (Saale) ermitteln.
Zusätzlich gibt es einen Online-Mietspiegelrechner, der eine unkomplizierte Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung ermöglicht. Dazu müssen Angaben zur Wohnungsgröße, zum Baujahr, zu verschiedenen Ausstattungsmerkmalen und dem Modernisierungsstand eingegeben werden. Denn diese Merkmale sowie die Wohnlage haben in Halle (Saale) besonderen Einfluss auf die Miethöhe.
Zum Online-Rechner https://omsp.analyse-konzepte.de/halle/
Die Wohnlage wird in vier Wohnlagenstufen A, B, C und D unterschieden. Mit dem Online-Rechner wird die eingegebene Adresse automatisch einer Wohnlagenstufe zugeordnet. Die Wohnlage kann aber auch über die Wohnlagenkarte oder das Adressverzeichnis ermittelt werden, die ebenfalls auf der Internetseite verfügbar sind.
Mieterinnen und Mieter, die keinen Zugang zum Internet haben, können ein gedrucktes Exemplar des Mietspiegels Halle (Saale) an den Pforten im Ratshof, Marktplatz 1 sowie am Verwaltungsstandort Scheibe A in der Neustädter Passage 18 kostenfrei erhalten.
Werden jetzt die Mieten erhöht?
Rückwirkend.
Vermieter konnten auch ohne den Mietspiegel die Mieten erhöhen indem sie z.B. drei vergleichbare Objekte (Lage, Größe, Ausstattung) mit höherem Mietpreis als Argument vorwiesen.
Der Mietspiegel macht es den Vermietern lediglich einfacher, höhere Mieten durchzusetzen, weil sie jetzt nur noch auf den Spiegel verweisen brauchen.
Als Grenze gilt nach wie vor: die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20% angehoben werden. Neu ist mit dem Mietspiegel nur, dass die neue Miete maximal 10% über dem Spiegel liegen darf.
Wird denn nun endlich die KdU an realistische Verhältnisse angepasst oder muss man jetzt erst wieder 5 Jahre darüber grübeln, bis der aktuelle Mietspiegel auch schon wieder ungültig ist?
Du könntest die Zeit nutzen und Bewerbungen schreiben…
Vielleicht mal überlegt das nicht jeder Bürgergeldempfänger nur Schmarotzt sondern Vielleicht auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann?
Aber soweit kann ein Haufen gestapelter Scheiße wie du es bist ja nicht denken. 🥲
Ja, Julchen. Für Behinderte wie dich ist die soziale Hängematte gemacht. Aber ihr seid noch weniger. Wenn es nur euch durchzufüttern gäbe, wären die Steuern nahe 0.
Quakt der, der schon seit Jahren Weihnachten nicht mehr zu Hause war…🤣
Würde dich so gern zum Tanz einladen….
Tanz doch mit einer deiner anderen vielen „Persönlichkeiten“, Sagi/Hallenser/Seb Gorka/tja… die sind wenigstens alle bei dir im „Zimmer“.
Merkt der nie.
Alle die Bürgergeld bekommen müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und können somit arbeiten.
Hast dir wieder schön Scheisse ausgedacht.
Gibt es überhaut ein Thema von dem du Ahnung hast? Jeden Tag machst du dich hier durch deine verminderte Intelligenz zum Kasper.
Aber bald wirst auch du aufgefordert arbeiten zu gehen und dann gibt’s 2 Monate kein Geld! 🙂
Da wird die Kommentarspalte 2024 ziemlich leer werden.
Der 5 Jahresplan liegt dem Polibüro vor.
„Wird denn nun endlich die KdU an realistische Verhältnisse angepasst“
Schilda,
es würde schon reichen, wenn Bürgergeldempfänger einfach mal ihre Bewerbungen anpassen und sich bezahlte Arbeit suchen. Dann müssen auch die KdU nicht angepasst werden.
Man könnte dich an deinen tatsächlichen Wert für die Gesellschaft anpassen, indem man deine FDP-Luftblasen ablässt – und schon würdest du weniger Platz wegnehmen.
Geht es um die komplette Miete oder Kaltmiete ohne Nebenkosten? Meine Warm-Miete wäre / ist 150€ teurer als im Mietspiegel angegeben. Ist es die Kaltmiete würde es ungefähr passen.
Nur Kaltmiete.
Wenn ich den Rechner mit den Daten aus meiner ehemaligen Wohnung in HaNeu füttere, kommt eine Miete heraus, die schon vor 20 Jahren höher war. Keine Ahnung, was man mit dieser Berechnungsgrundlage anfangen soll.
Gar nichts. Die „Berechnungsgrundlage“ ist nicht dafür gemacht, ehemalige Mieten von vor 20 Jahren zu beurteilen.