Prozess am Amtsgericht: mit über 100km/h und über rote Ampeln durch Halle-Neustadt, um dem Ordnungsamt zu entkommen

7 Antworten

  1. Uwe sagt:

    Angemessene Strafen für solche A … gibt es in Deutschland leider nicht.

    • Michael sagt:

      Solche Leute in Haft und Fahrverbot für 5 Jahre.

      Irrsinnig wer alls auf deutschen Straßen fahren darf.

      • Rentner sagt:

        Dafür müssten die Gesetze entsprechend sein. In Österreich kann, wenn die zulässige Geschwindigkeit entsprechend überschritten wird, das Fahrzeug eingezogen und versteigert werden. Zumindest müsste aber das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz für die Zeit des Führerschein-Entzugs sichergestellt werden, auf Kosten des Fahrers.

    • Bettina sagt:

      „habe er sein Fahrzeug beschleunigt, um die höchstmögliche Geschwindigkeit seines Fahrzeugs zu erreichen.“
      Diesen Vorsatz muß man ihm erstmal nachweisen. Theoretisch (wie auch praktisch) könnte er behaupten, er habe nur 1km/h schneller als das Fahrzeug der Verfolger sein wollen, was dann sicher nicht der möglichen Höchstgeschwindigkeit des Audis entspräche. Ausnahme: Der Rumäne fuhr Audi 50, das Ordnungsamt C63 AMG.
      Dubisthalle sollte an solchen Sachen dran bleiben und die Urteile später in einer Rubrik „was wurde aus…?“ übersichtlich veröffentlichen.

  2. Genug sagt:

    Der Angeklagte ist bereits mehrfach, wenn auch nicht einschlägig vorbestraft. Immer wieder. Wir haben die beste Polizei der Welt,alle Straftäter sind bekannt 😡

    • Emmi sagt:

      Das Strafmaß hat nichts mit der Polizei zu tun. Es ist Sache der Justiz, @ Genug

    • 10010110 sagt:

      Der Polizei sind die Hände gebunden, denn die ist nur ausführendes Organ und muss sich an die Gesetze halten. Wenn die Gerichte immer wieder lasche Strafen verhänge, Straftäter mit milden Urteilen davonkommen und kriminelle Ausländer nie abschieben lassen, dann kann die Polizei auch nix dafür.

    • ähm sagt:

      das hat genau was mit der polizei zu tun?

  3. Kritiker sagt:

    Dauerhafter Entzug des Führerscheins wäre in solchen Fällen die einzig wahre Lösung.

    Und dies sollte von amtswegen gleich in allen sozialen Netzwerken per Trashvideo veröffentlicht werden, damit auch der letzte Depp es mitbekommt.

    • smo78 sagt:

      Das hält Kriminelle nicht davon ab dennoch ein Fahrzeug zu steuern und neue Straftaten zu begehen!

  4. Hans-Karl sagt:

    Wenn er die rumänische Staatsbürgerschaft hat, dann zurück nach Rumänien schicken und Einreisesperre verhängen.

    • RA sagt:

      Wir sind doch EU.

      • Hans-Karl sagt:

        Na Einreisesperren werden doch auch gegen Bürger aus Schengenländern verhängt. Und nicht mal wegen Straftaten, sondern wegen der Regierung nicht genehmer Meinungen. So z. B geschehen gegen Martin Sellner (Schweiz) in Zusammenhang mit der Diskussion zu Remigration u. ä., wie auch gegen Yanis Varoufakis (ehem. griechischer Finanzminister) im Zusammenhang mit der Diskussion über das Vorgehen Israels im Gazastreifen. Wohlgemerkt nicht im Zusammenhang mit Straftaten, sondern nur weil sie in Diskussionen ihre freie Meinung äußern wollten, welche unserer Regierung nicht gefällt.
        Warum sollte man also gegen erwiesene Straftäter aus Schengenländern nicht auch Einreiseverbote verhängen können? Scheint wohl nicht so wichtig zu sein, da sie ja nicht die Meinung der Regierung in Frage stellen, sondern nur die Bürger gefährden.

        • jep sagt:

          „Warum sollte man also gegen erwiesene Straftäter aus Schengenländern nicht auch Einreiseverbote verhängen können?“

          Ja, eben, warum nicht? Weil es am politischen Willen fehlt. Die Agenda ist eine andere und die heißt nun mal nicht, die eigene Bevölkerung vor vermeidbaren Straftaten zu schützen.

  5. Miraculix sagt:

    Hoffentlich wird endlich mal angemessen durchgegriffen!

  6. Lotte sagt:

    Führerscheinentzug hilft hier nicht, der Fährt auch weiterhin ein auto.
    DEr Sollte mal paar Jahre in den Knast um nachzudenken was er falsch gemacht hat

  7. Allwetterradler sagt:

    Wieder einmal der vermutlich erfolglose Versuch, fehlende Gesetzgebung durch das Konstrukt des „Kraftfahrzeugrennens“ irgendwie zu ersetzen. Das war kein Rennen. Es ging nicht um den „Spaß“ an hoher Geschwindigkeit. Extrem rücksichtsloses, lebensgefährliches Verhalten im Straßenverkehr ist eben nicht hinreichend strafbewehrt.