Kiloweise Marihuana: Landgericht Halle macht Drogenbande den Prozess

Das Landgericht in Halle (Saale) macht ab heute zwei Männern den Prozess, die teilweise für eine Drogenbande tätig gewesen sein sollen.
Dem im Oktober 1983 geborenen Angeklagten Sch. werden neun Straftaten des Handeltreibens mit Cannabis zur Last gelegt, wobei er in sechs Fällen als Mitglied einer Bande und in einem Fall tateinheitlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben soll. Dem im November 1984 geborenen Angeklagten Sa. werden zwei Straftaten, Handeltreiben mit Cannabis und Besitz von Betäubungsmitteln, vorgeworfen.
Der Angeklagte Sch. soll zwischen Dezember 2020 und Januar 2022 30 Kilogramm Marihuana zum Preis von 132.000 Euro von zwei gesondert verfolgten Verkäufern erworben und das Marihuana in der Folgezeit gewinnbringend weiterverkauft haben. Im April oder Mai 2021 sollen die Angeklagten gemeinschaftlich von gesondert verfolgten Verkäufern in Sömmerda 20 Kilogramm Marihuana erworben haben, um es anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen. Im August und September 2024 soll eine Tätergruppierung, bei der der Angeklagte Sch. die Transporte vom Lieferanten und zum Abnehmer übernommen und den Kaufpreis entgegengenommen haben soll, in sechs Fällen Marihuana jeweils im Kilogrammbereich angekauft und gewinnbringend weiterverkauft haben. Im September 2024 sollen in einer Wohnung in Teutschenthal 3 g Kokain, 1.180 g Cannabis, 7,9 g Haschisch, 34,8 g MDMA und 215 g Methamphetamin aufgefunden worden sein, die der Angeklagte Sch. dort gelagert haben soll und die für den Weiterverkauf bestimmt gewesen seien. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Sa. in Halle im Oktober 2022 seien 6,3 g Kokain, 0,47 g Methamphetamin, 0,03 g Kokain-Methamphetamingemisch, eine Tablette MDMA und 12,5 g psilocinhaltige Pilze sichergestellt worden.
Der Angeklagte Sch. hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Der Angeklagte Sa. hat sich teilweise geständig eingelassen.
Handeltreiben mit Cannabis wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn sich die Handlung, wie bei den hiesigen Tatvorwürfen, auf eine nicht geringe Menge bezieht. Bandenmäßiges Handeltreiben wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Dank des Cannabisgesetzes werden solche Strafteten in Zukunft immer weniger werden, denn die Konsumenten können ihren Eigenbedarf inzwischen auch selbst decken.