Am falschen Bahnhof ausgestiegen: Mann ist auf der B100 zwischen Landsberg und Hohenthurm zu Fuß unterwegs

10 Antworten

  1. Ikke sagt:

    Hätte ja auch mal jemand anhalten können, und den armen Mann mit
    nehmen. Oder die Bullizei ihre Aufgabe die Bevölkerung „to police“. Und ihn nach Hause fahren, anstelle zu belästigen…

  2. Pisa lässt grüßen sagt:

    B100 ist keine Autobahn. Wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage er nicht dort gehen darf.

  3. Andreas sagt:

    Was ist hier die Nachricht? „Fußgänger hat sich an die StVO gehalten“?

  4. Auto-, Radfahrer und Fußgänger sagt:

    Auszug aus StVO § 25 Fußgänger
    (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
    (2) […]
    (3) […]
    (4) […]
    (5) […]
    Das Risiko (Schadensausmaß : Eintrittswahrscheinlichkeit) eines tötlichen Unfalls sollte dann jeder selbst einschätzen, wenn er dazu in der Lage ist.

  5. Frodo sagt:

    Nix absolutes falsch gemacht, aber belehrt und auf sein Tun hingewiesen. Das ist notwendig.

  6. Auto-, Radfahrer und Fußgänger sagt:

    Ich habe mich verschrieben das Risiko ist = Schadensausmaß * Eintrittswahrscheinlichkeit, also „Mal“ nicht „Durch“.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Risiko
    https://de.wikipedia.org/wiki/PAAG-Verfahren

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