Einbruch in Doppelhaushälfte in Dölau: Täter im Obergeschoss gestellt, kein Haftbefehl

4 Antworten

  1. Unverständnis sagt:

    Mangels Haftgründen? … Das kann ja wohl nicht wahr sein!

  2. Rammstein Opa sagt:

    Jetzt mal ehrlich
    Mangel an Haftgründen???
    Diese Justiz ist doch lächerlich!

  3. 10010110 sagt:

    Einbruch und Diebstahl – vor allem, wenn sie so offensichtlich tatsächlich stattgefunden haben – sollten immer Haftgründe sein. 🙄

  4. Emmi sagt:

    Mangels Haftgründen? Das ist doch wohl ein Witz. Der Täter wurde direkt auf dem Silbertablett serviert. Was ist das für eine Justiz? Gerechtigkeit sieht anders aus.

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