Protestplakat wegen Baustopp an der Schorre – Eigentümer hat bis November 2027 Zeit, weiterzumachen – sonst verfällt die Baugenehmigung
Auf dem Gelände der ehemaligen Schorre in der Willy-Brand-Straße in Halle (Saale) ruhen die Bauarbeiten. Inzwischen wurde die Protestplakat angebracht. “Erst schließen & abreißen und dann brach liegen lassen”, ist da zu lesen. Und weiter: “Gegen private Spekulation im Stadtteil”.
Nachdem es schon die Monate vorher schleppend vorrangig und irgendwann die Baumaschinen verschwanden, hat der Investor Quarterback-Immobilien zum 10. November 2025 einen Baustopp angezeigt. Es handele sich um eine dreimonatige Unterbrechung, teilte er der Stadtverwaltung mit.
Nun hat der Investor zwei Jahre Zeit. Denn gemäß Bauordnung, § 72 Abs. 1 BauO LSA, erlischt eine Baugenehmigung von Gesetzes wegen, wenn die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wird – also am 10. November 2027.











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Das ist ein ziemlich schwaches Druckmittel. Die Baugenehmigung verfällt, aber an den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts. Die Stadt wird also ohnehin eine neue Baugenehmigung ausstellen müssen, wenn sie den aktuellen Zustand nicht auf Dauer hinnehmen will.
War dieses Grundstück nicht Eigentum der SPD ? Wurde es nicht von ihr verkauft? Wie so vieles.
Seit Jahrzehten fehlen Kommunen notwendige und nötige, rechtssichere Eingreifmöglichkeiten gegen Eigentümer von Immobilien. Ob es hier die Schorre-Baustelle ist, das Südstadtcenter oder die Wohnblöcke im Südpark, ob es alte baufällige Häuser in der Innenstadt sind, du kannst als Gemeinde nicht viel tun, wenn die Eigentümer nicht gerade extreme Gefahren auslösen. Leerstand, Verfall, all das lastet man der örtlichen Verwaltung an, die NICHTS dagegen tun kann.