Amtsgericht Halle: Prozess um sexuelle Belästigung und gefährliche Körperverletzung
Am Donnerstag, den 13. November 2025, beginnt um 9:00 Uhr im Saal 2020 des Amtsgerichts Halle (Saale) die Hauptverhandlung im Strafverfahren 305 Ds 474 Js 6110/25 vor dem Strafrichter. Dem im Jahr 1986 in St. Petersburg geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. September 2024 in Halle (Saale) eine sexuelle Belästigung sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle soll sich der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des Tattages, gegen 1:15 Uhr, in der Shisha-Bar „Royal Lounge“ im Steinweg 13 aufgehalten haben. Dort befand sich auch die spätere Geschädigte, Zeugin R.. Als diese kurz den Raum verließ, soll sich der Angeklagte an ihren Tisch gesetzt haben. Als die Frau zurückkehrte und ihn bat, den Platz zu räumen, habe er ihr beim Vorbeigehen an das bekleidete Gesäß gefasst.
Die Zeugin reagierte darauf wütend, schlug den Angeklagten mit der flachen Hand ins Gesicht und beschimpfte ihn – zunächst auf Russisch, dann auf Deutsch. Daraufhin soll der Angeklagte seinen Whisky in ihr Gesicht geschüttet, einen Schritt zurückgetreten und sein Glas nach ihr geworfen haben. Das Glas habe die Frau im Bereich der rechten Augenbraue getroffen, wodurch sie eine etwa zwei Zentimeter große Platzwunde erlitt, die ärztlich versorgt werden musste.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.
Für die vorgeworfene sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.











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