Asylbewerber in Sachsen-Anhalt kommen in den „Knast“
Ab sofort kann Sachsen-Anhalt ausreisepflichtige Asylbewerber in „normalen“ Gefängnissen unterbringen. Damit nutzt das Land ab sofort die durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit. Künftig können die Personen auch in den U-Haft-Bereichen der Vollzugsanstalten Burg und Halle sowie der Jugendstrafanstalt Raßnitz (18- bis 27-Jährige) untergebracht werden. Je nach Auslastung der Einrichtungen können insgesamt bis zu 15 Plätze für den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams genutzt werden. Diese Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.
Innenminister Holger Stahlknecht: „Mit der Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Haftanstalten stellt das Land Sachsen‑Anhalt den erfolgreichen Vollzug von Rückführungsmaßnahmen sicher. Damit haben wir jetzt die Möglichkeiten verbessert, Rückführungen zeitnah und konsequent umzusetzen.“
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt verfügt bislang nicht über eine eigene Abschiebungseinrichtung. Die Ausländerbehörden Sachsen-Anhalts nutzen derzeit zur Unterbringung von Abschiebungshaftgefangenen die Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer Bundesländer unter Vermittlung des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Als weitere Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der eigenen Abschiebungssicherungseinrichtung in Dessau-Roßlau hat das Ministerium für Inneres und Sport mit dem Land Niedersachsen einen Vertrag über die Gestellung von fünf für Sachsen‑Anhalt vorgehaltenen Plätzen in der Abschiebungshafteinrichtung Langenhagen geschlossen, der seit April 2019 zur Anwendung gelangt.
Was ist das für ein Staat, der unschuldige Menschen einsperrt?
Schuld oder Unschuld hängt vom Kontext ab und ist per Gesetz definiert. Wer gegen geltende Gesetze verstößt, ist schonmal nicht mehr „unschuldig“.
Man merkt, dass du keine Ahnung hast. Was du meinst ist Unrecht. Die Schuld ist lediglich ein Bestandteil des Unrechtstatbestandes und betrifft die Frage, ob jemand aus freien Stücken heraus gehandelt hat, oder ob er etwa in seiner Willensbildung nicht frei war. Wenn du schon mit den großen Jungs mitspielen willst, dann doch bitte richtig.
Ach, dann werden ausreisepflichtige Ausländer also gezwungen, in Deutschland zu bleiben, um so unschuldig in Abschiebehaft genommen zu werden, weil sie ja nicht aus freien Stücken heraus das Land verlassen durften?
Ermittelst du Schuld und Unschuld? Oder der ausreisepflichtige Ausländer?
Nein.
Aber „Mensch“ im Originalkommentar weiß bestimmt ganz genau, dass alle „unschuldig“ sind.
Wie Seb sagt: überlass das Hantieren mit rechtlichen Argumenten bitte denjenigen, die sich damit auskennen.
Lass das lieber mit den rechtlichen Erörterungen, wenn du das wie hier schon im Ansatz verhaust.
Wer sich der Abschiebung (oft mit kriminellen Helfershelfern) entzieht, ist nicht unschuldig.