Baugewerbeverband Sachsen-Anhalt zum Vergabegesetz: Novelle zur Unzeit

Wenn sich eine Baufirma un öffentliche Aufträge bemüht, dann sollte sie auch ihren Angestellten einen entsprechenden Lohn bezahlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus des Landtages von Sachsen-Anhalt führt in seiner morgigen Sitzung eine Anhörung zum Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch.
Als geladene Experten der Bauwirtschaft mahnen der Bauindustrieverband Ost e. V. (BIVO) und der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt (BGV) vor neuen bürokratischen Hürden in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten:
„Die Landesregierung plant neben der Vielzahl bereits bestehender Sozial- und Umweltaspekte die Einführung zusätzlicher bürokratischer Hürden. Die angedachte Einführung des Vergabemindestlohns wird die öffentlichen Haushalte mit intensiven Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten unverhältnismäßig belasten. Vor dem Hintergrund der geleisteten finanziellen Anstrengungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und den aktuellen Herausforderungen des Ukraine-Kriegs ist dies nicht nachvollziehbar“, so Dr. Robert Momberg, BIVO-Hauptgeschäftsführer.
Lobend erwähnt Momberg die Einführung eines Bestbieterprinzips, wonach die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, zu leisten sind. „Gleichwohl hätte bei der Einführung des Bestbieterprinzips die Anwendung diverser Formblätter, Nachweise und Eigenerklärungen als Bürokratiebremse hinterfragt werden können“, kritisiert der BIVO-Hauptgeschäftsführer abschließend.
Giso Töpfer, Hautgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, merkt ergänzend an, dass wohl zukünftig das Bauen für die öffentliche Hand nicht nur komplizierter, sondern auch teurer werden wird. Zudem bestehe wegen des gesetzlichen Mindestlohns für die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Sachsen-Anhalt neben den tariflichen Regelungen in der Bauwirtschaft keine Veranlassung. Die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen, wie des Entgelts für Arbeitnehmer, ist alleinige Aufgabe der Tarifparteien. Diese Aufgabe wird in der Bauwirtschaft von den Tarifparteien verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Ein Vergabegesetz habe allein den Zweck zu erfüllen, öffentliche Vergabeprozesse effizientund transparent durchzuführen. Für diesen Grundsatz werden wir als verbandliche Vertreter der Bauwirtschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren und darüber hinaus eintreten, so Momberg und Töpfer abschließend.
Skandalös! Bieter sollen den Preis nicht mehr durch Dumpinglöhne drücken können. Wo kommen wir denn da hin!
Mal ehrlich – schämen sich die Verbände überhaupt nicht, wenn sie ihren Mitarbeitern nicht einmal den kargen Mindestlohn gönnen?
Da haben die asozialsten Elemente unserer Gesellschaft wohl ein wenig Bange, sie müssten ihren Angestellten das zahlen, was ihnen zusteht.
Ganz wichtig dabei: Es sind immer äussere Umstände Verantwortlich – niemals die eigene Gier.
Enteignen das Pack!
Völliger Quatsch!
Bei dem extrem megakrassen Fachkräftemangel in der Baubranche fangen schon ungelernte Arbeitskräfte mit einem Stundenlohn von 28€/h an. Facharbeiter in der Regel 38€/h und Meister bei ca. 45-50€/h.
Wer für weniger arbeitet, ist echt bekloppt!
Wo arbeitest du denn? Oder ist das alles nur ein Papiertiger
Komisch dass öffentliche Aufträge die meisst aus Steuergeldern bezahlt werden trotzdem oft an die „billigsten“ Anbieter gegeben werden. Ehm,und Tariflohn ist nicht gleichzusetzen mit Mindestlohn.
Die sog. Verbände mitsamt ihren Geschäfts- und Hauptgeschäftsführern sind so unnütz wie ein Kropf. Die müssen nämlich alle von den Baubetrieben mitbezahlt werden. Und die Jammerei zeigt wiedereinmal nur, daß eben nicht „verantwortungsbewußt“ mit allem umgegangen wird.