Bernburger Straße: Stadt prüft auch Erneuerung des Asphalts an der Radspur

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21 Antworten

  1. papa razzi sagt:

    Viel mehr wäre gewonnnen, wenn man regelmäßig auch andere Hauptwege kontrollieren und zum Beispiel die Bäume auf der Peißnitz beschneiden würde. Die Sicht in den engen Kurven ist viel zu schlecht für die Masse an gleichzeitigem Fuß- und Radverkehr. hat nicht Halle sowas wie einen Rad- und Fußwegenbeauftragten, der sich um sowas kümmern könnte und nicht nur einen
    Rebenstorf, dessen Zielrichtung teure Baumaßnahmen für Fa. Papenburg sind?
    Anstatt mit wenig Aufwand viel erreichen, macht es die Stadt wieder mal umgekehrt.

    • Verkehrserziehung sagt:

      Bei eingeschränkter Sicht die Geschwindigkeit verringern, notfalls anhalten! In engen Kurven besondere Vorsicht walten lassen!

  2. Laufrad sagt:

    Der sogenannte Fahrradbeauftragte gehört seit mindestens 2 Jahrzehnten zur Kategorie „nach unten treten und nach oben buckeln“. Hat noch was für Radfahrer getan. Ich hatte vor ca. 20 Jahren mit ihm dienstlich zu tun. Auf meine dienstlichen Fragen habe ich mir dann Rat geholt über den ADFC Berlin beim dortigen Senat!

    • ... Hamsterrad ... sagt:

      Manno, sei nicht so streng, den Herr B. sitzt halt in seinem ▲▲▲ (Hansterrad) und das dreht sich immer schneller!

      • dooring sagt:

        Er ist wirklich gut darin, zu erklären, was nicht geht.
        Bestes Beispiel: die „Parkbucht“ vor der Wäscherei in der Reilstr. für die dauerhaften Falschparker auf dem Radweg dicht zu machen. Das wäre Sache des Ordnungsamtes. Dabei ist es einfach baulich eine Einladung zur Hälfte auf dem Radweg zu parken und damit alle Radler direkt nach der Ampelkreuzung in den fließenden Verkehr zu pressen. Nebenbei öffnen sich Türen, also massive dooring Gefahr durch Kundschaft mit schmutziger Wäsche im Arm. Er wollte die Situation beobachen, was jetzt einige Jahre andauert.

  3. !sonst wäre der ganze Krempel hinterher genommen." sagt:

    Endlich mal deutliche Worte! Ja, so isses. Der ganze Staat ist inzwischen betroffen. Überall darfste nichts anheben, „sonst wäre der ganze Krempel hinterher genommen.“

    Hahaha!

    • Abseits sagt:

      Als Radfahrer der dort öfters langfährt wünsche ich mir andere Sachen in Halle. Z.B. das Radwege nach dem Winter einfach mal gekehrt werden z.B. die Rampe der Hafenbahntrasse über die Saale jetzt auch schmierig und Grasmahd auf dem Weg.

  4. Franz sagt:

    Ich glaube da braucht man keine Untersuchen zu machen, kostet nur zusätzliche Mittel.

    • Kosten im Osten sagt:

      Kosten verursachen vor allem diejenigen politischen Kräfte, die behaupten, die Situation wäre irgendwie … gottgegeven … also CDU & Co,.+++ FDP … und die Sozies (SPD) nicht vergessen!!!!!

  5. Radfuchs sagt:

    Auf Höhe Händelstraße ist es wirklich Scheiße, der Rest geht noch.

  6. .PUNKT. sagt:

    Ja aber woher soll das Geld kommen Kfz-Steuer, Co2 Abgabe, Mineralöl-Steuer…? Hier wird doch immer vermittelt die Räder wiegen viel weniger als Kfz deswegen halten die Radwege ewig… ja anscheinend ja nicht? Setzt der 000110011 etwa voraus, wenn er sich ein Rad kauft die Allgemeinheit dann für die Radwege aufkommt und alles finanziert???

    • xxx sagt:

      „Hier wird doch immer vermittelt die Räder wiegen viel weniger als Kfz deswegen halten die Radwege ewig… ja anscheinend ja nicht?“

      Bis vor kurzem war das noch gar keine Fahrrdaspur, sondern Autofahrbahn. Also blöke hier nicht so rum, wenn du keine Ahnung hast.

    • dooring sagt:

      Niemand hat hier vorgeschlagen, viel Geld auszugeben, im Gegenteil. Wer lesen kann ist klar im Vorteil Herr T.

    • Radfuchs sagt:

      @.PUNKT.

      Der Radstreifen ist im Bereich der ehemaligen Fahrspur angelegt. Das war schon so Scheiße.
      Mit deiner Reaktion beweist du nur, dass du keine Ahnung hast.

      Ich verstehe auch, dass das nicht alles superschick werden muss, weil die Straße einer Generalinstandsetzung entgegensieht. Aber die übelsten Stellen sollten repariert werden.

    • rellah2 sagt:

      Wenn DIR Kfz-Steuer, Co2 Abgabe, Mineralöl-Steuer… zu teuer sind, schaff DEIN Kfz ab! Vielleicht erlöst noch paar Ocken, damit DU DIR ne Monatskarte oder ein Fahrrad zulegen kannst.

  7. Öhm sagt:

    Na klar und selbstverständlich muss auch der Radweg erneuert werden das ist doch keine Frage, warum man dax nicht gleich gemacht hat

  8. Radfuchs sagt:

    Aber der Herr Schied sollte vielleicht auch mal aktive Radfahrer fragen, anstatt uninformiert loszuquaken. Jeder Radfahrer in Halle, der regelmäßig die Bernburger Straße nutzt, weiß, dass da auf dem Radstreifen einige üble und auch unfallträchtige Stellen ausgebessert wurden (zB eine meterlange Längskante).

    Aber ja, es hat schon die für Halle typische Wirkung: Die Autospur ist schick gemacht, für den Radverkehr war kaum mehr als ein Eimer Asphalt und etwas weiße Farbe übrig (ich übertreibe).

    • .PUNKT. sagt:

      Genau so soll es sein. 🙂

      Heute wieder 3 Radfahrer über den Zebrastreifen gefahren aber mein Auto war frisch gewaschen ich wollte keine Flecken riskieren.

      Und da wundern dich die Radfahrer wenn Autofahrer nicht sonderlich gut auf sie zu sprechen sind.

      • Dautzscher sagt:

        Am „Zebrastreifen“ musst du als Autofahrer anhalten. Als Fahrradfahrer kannst du drüber fahren. Mach mal Nachschulung vielleicht.

        • .PUNKT. sagt:

          Oh man sowas von falsch ich hab aufgepasst in der Fahrschule du nicht ! Es wäre ein Bußgeld für die Radfahrer fällig gewesen !

          Es sind genau diese Deppen wie du warum es nicht funktioniert mit den Autos und den Radfahrern! Danke für dein anschauliches Beispiel.

          • Dautzscher sagt:

            Bußgeld auf welcher Grundlage?

            Ich welcher Fahrschule warst du?

          • .PUNKT. sagt:

            Das gilt für Fahrradfahrer
            Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte.

            Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.

            Quelle: ADAC

            Ist dir bestimmt neu aber auch für Radfahrer gilt die StVO.

          • MoinMoin sagt:

            Brauchst du immer ein Feindbild, um in der Welt zurecht zu kommen?

          • Hallenser sagt:

            Bußgelder werden nicht erhoben, weil Pünktchen hier das erste eilig gesuchte Google-Ergebnis rezitiert. Auch der ADAC weist hier lediglich auf eine mögliche(!) Mitschuld hin. Die trifft im Zweifel aber auch einen Fußgänger. Von Bußgeld steht da nichts. Warum nicht? Weil es nicht verboten ist. Richtig.

            Du könntest natürlich auch die Stelle dert StVO zitieren, wo der Radfahrer nachlesen kann, was du behauptest. Aber das wird schwierig…

      • Radfuchs sagt:

        „…Genau so soll es sein. 🙂…“

        Glaubst du, dass sich das Verhalten der Radfahrer im Straßenverkehr verbessert, wenn ihnen die Stadtverwaltung gerne das Gefühl gibt, dass sie am Katzentisch sitzen?

        • .PUNKT. sagt:

          Es ist für Radfahrer Verboten über einen Fußgängerüberweg zu fahren was begreift ihr daran nicht? Fährt ein Radfahrer auf der Fahrbahn oder dem Radweg/streifen muss er sich genau so wie ein Kfz verhalten. Nach zu lesen in der StVO.

          Das ihr so minderbemittelt seit hätte ich nun nicht gedacht aber gut.

          • .PUNKT. sagt:

            Die beim nächsten mal werde ich nicht anhalten für die über den Fußgängerüberweg fahrenden Radfahrer. Vielleicht berichtet ja dubisthalle.de davon dann werdet ihr sehen das ich im Recht bin.

          • Radfuchs sagt:

            „…dann werdet ihr sehen das ich im Recht bin…“

            Dubisthalle kann dann bezeugen, dass es Vorsatz war.

          • Grobi sagt:

            Wenn du nicht anhältst, wirst du ganz sicher nicht im Recht sein, schon gar nicht mit vorheriger Ankündigung im Internet. Aber du bist auch nur ein Großmaul ohne Bildung, das Langeweile und wenig Ahnung hat.

            Wo steht das, dass das verboten ist? Wo in der StVO? Das Werk ist recht übersichtlich. Sollte dir also schnell gelingen. Aber da kommt nichts, wetten?

          • .PUNKT. sagt:

            @Grobi

            Wette hast verloren StVO Paragraph 26.

            Deine Wettschulden kannst bei Herrn Seppelt bezahlen 1 Kasten Bier seiner Wahl. 😀

            Meine Ankündigung das ich mich beim nächsten mal an einem Fußgängerüberweg nach StVO Paragraph 26 verhalte und nicht den folgenden Verkehr behindere und nötige zu bremsen weil ich nicht für überquerende fahrende Radfahrer anhalten werde könnt ihr gern in die Zeitung schreiben oder auf Plakate drucken das ist kein Problem.

          • Grobi sagt:

            Wo steht da was von Fahrrädern? Oder Bußgeld? Großmaul.

            Du hast eine Wartepflicht an Fußgängerüberwegen. Punkt.

          • .PUNKT. sagt:

            Dem kannste nicht mehr helfen. Wer zu dumm ist sich die StVO durchzulesen der sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

            Und das ist einfach ein Top Beispiel warum es so oft kritisch ist wenn Radfahrer ohne Kenntnisse am Straßenverkehr teilnehmen und dadurch zum teil sterben.

            Ja die Pflicht anzuhalten wenn ein FUßGÄNGER den FUßGÄNGERÜBERWEG überqueren will ansonsten wird mit mäßiger Geschwindigkeit drüber gefahren auch wenn ein Radfahrer angefahren kommt!

            Die Bußgelder stehen logischerweise im Bußgeldkatalog. Also ganz ehrlich du zählst hier glaube zu den Top Ten der dümmsten.

          • Radfuchs sagt:

            „…Ja die Pflicht anzuhalten wenn ein FUßGÄNGER den FUßGÄNGERÜBERWEG überqueren will ansonsten wird mit mäßiger Geschwindigkeit drüber gefahren auch wenn ein Radfahrer angefahren kommt!…“

            Wenn ein Radfahrer erkennbar auf den Zebrastreifen zusteuert und keine Anstalten macht, anzuhalten, dann hast du alles dir Mögliche zu unternehmen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

  9. Thomas Schied sagt:

    Der Herr Schied fährt dort nahezu täglich mit seinem Fahrrad lang…

    • Radfuchs sagt:

      Dann ist der Herr Schied blind.

      • thomas Schied sagt:

        „Auf Höhe Händelstraße ist es wirklich Scheiße, der Rest geht noch.“ (Radfuchs)
        Es gibt noch zwei weitere Stellen, die imho ausgebessert werden sollten. Die sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock!

        • Radfuchs sagt:

          Ich gehe da eher nach dem Fahrgefühl als nach der Optik. Auch das Hakenschlagen vorausfahrender Radfahrer*päuschen*innen ist auf Höhe Händelstraße am Eindrucksvollsten.

          Selbstverständlich würde ich mir einen insgesamt schönen Zustand wünschen (wie auf der Fahrspur), aber man will als steuerbefreiter Radfahrer auch nicht unbescheiden wirken.

  10. schmickyinitzky sagt:

    Ich hoffe nicht als Pizzabote, denn die sind die größten Rambos in der Gegend und versauen auch den anderen Radlern den Spaß (und die Akzeptanz).
    Warum kontrolliert die eigentlich keiner?

    • Radfuchs sagt:

      Zeit ist Geld, das gilt für Pizzaboten genauso wie für Supermarkt-Fahrer. Nur dass letztere im Falle eines Falles weitaus größeren Schaden anrichten.

  11. .PUNKT. sagt:

    Dem kannste nicht mehr helfen. Wer zu dumm ist sich die StVO durchzulesen der sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

    Und das ist einfach ein Top Beispiel warum es so oft kritisch ist wenn Radfahrer ohne Kenntnisse am Straßenverkehr teilnehmen und dadurch zum teil sterben.

    Ja die Pflicht anzuhalten wenn ein FUßGÄNGER den FUßGÄNGERÜBERWEG überqueren will.

    Die Bußgelder stehen logischerweise im Bußgeldkatalog. Also ganz ehrlich du zählst hier glaube zu den Top Ten der dümmsten.

    • Grobi sagt:

      Horchema, du Großmaul. Sag endlich, wo steht, dass das befahren eines Fußgängerüberwegs verboten ist und Bußgeld kostet oder schieb ab.

      Zur Wartepflicht lies einfach die StVO komplett. Wartepflicht besteht für dich nicht nur – aber auch – am Fußgängerüberweg und zwar gegenüber so ziemlich jedem anderen Verkehrsteilnehmer.

      • .PUNKT. sagt:

        㤠26 der StVO
        Fußgängerüberwege
        (1) 1An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. 2Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“

        Auszug Paragraph 26 Absatz 1 der StVO Kannst du das Lesen??? Sprachnachrichten sind hier leider nicht möglich.

        „…DEN ZU FUß GEHENDEN…“ (Auszug aus dem Text oben) das sind die Menschen (keine Tiere) die zu Fuß einen Fußgängerüberweg überqueren.

        Da steht nicht das man bei Radfahrenden Radfahrern anhalten muss, genau so wenig wenn einer mit einem E Scooter drüber fährt auch bei sämtlichen Tieren, Flugzeugen, Panzern, Schiffen und Planeten die den Fußgängerüberweg überqueren muss man als Fahrzeug Führer nicht anhalten. (man sollte eventuell bei solch Ereignissen anhalten doch Vorschrift ist es nicht)

        noch etwas dazu von:

        https://www.bussgeldkataloge.de/fussgaengerueberweg/

        „Hindern Sie den Fußgänger am Überqueren der Straße, wird ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Haben Sie andere dabei gefährdet, erhöht sich der Betrag auf 100 Euro und steigt bei einem Unfall auf 120 Euro an.“

        „Dieselben Regelungen gelten auch, wenn Sie als Radfahrer auf der Straße unterwegs sind. Hierfür ist es unerheblich, ob Sie eigens einen Radweg nutzen oder aus Ermangelung daran auf der Straße fahren – Sie müssen in jedem Fall abbremsen, wenn jemand den Zebrastreifen betritt. Es ist außerdem gar nicht ungewöhnlich, dass ein Fußgängerüberweg den Fahrradstreifen kreuzt, deshalb sollten Sie darauf achten, diesen nicht die „Vorfahrt“ zu nehmen.

        Wenn Sie den Zebrastreifen hingegen überfahren, kann dies ernste Konsequenzen haben, weil Sie mit Ihrem Verhalten einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet und gegen die StVO verstoßen haben. Ein solches Verhalten bringt Ihnen auf einem Zebrastreifen neben dem Bußgeld auch Punkte im Fahreignungsregister ein.“

        Dabei geht es darum wenn du mit deinem Rad auf den Radweg oder der Straße fährst dann musst du anhalten wenn ein Fußgänger drüber will.

        Bevor du wieder fragst es ist ein Fußgängerüberweg und kein Radfahrerüberweg deswegen dürfen nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer diesen benutzen du musst also wenn du den Fußgängerüberweg benutzen möchtest einfach nur absteigen und dich an die StVO halten das wird doch nicht zu viel verlangt sein.

        Gib mal Bescheid ob du es jetzt verstanden hast.

        • Grobi sagt:

          Die Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer zieht immer mögliche Bußgelder nach sich. Egal für wen, egoal wo, egal wie.

          Deine Behauptung war aber, dass man als Radfahrer nicht über den Fußgängerweg fahren darf. Diese Behauptung ist falsch. Du behauptest, das steht in der StVO, dass man als Radfahrer nicht über den Fußgängerweg fahren darf. Das ist falsch. Du behauptest, es wäre ein Bußgeld fällig, wenn man mit dem Rad über den Fußgängerüberweg fährt. Das ist falsch. Du behauptest, du darfst einen Radfahrer umfahren, wenn er über den Fußgängerüberweg fährt. Das ist falsch.

          Alle deinen Behauptungen sind falsch. Nichts davon findet sich in der StVO, die du sogar hier reinkopiert hast und nichts davon findet sich im Bußgeldkatalog.

          Du bist nur ein Großmaul, das keine Ahnung hat, mit Körperverletzung oder sogar Totschlag droht, aber wahrscheinlich nicht mal eine Fahrerlaubnis hat. Das ist mir jetzt auch zu blöd mit dir. Du kannst deine Lügen weiter erzählen. Im Fall des Falles wirst du dann eben im wahrsten Sinne aus dem Verkehr gezogen.

          • .PUNKT. sagt:

            Wer hat dem nur in den Kopf geschissen. Sowas beklopptes… sorry das ich meinte du bist unter den Top Ten der dümmsten hier, nein du bist Nummer Eins.

            Schreib mal rein über welche Fußgängerüberwege du immer fährst mit dem Rad vllt. sieht man sich ja mal. 😊😊😊

            Es steht doch drinne für welche 3 Personen Gruppen es erlaubt ist Fußgänger, Krankenfahrstühle und Rollstuhlfahrer mehr nicht wo steht das Radfahrer da drüber fahren dürfen?

          • Fräänk sagt:

            Er hat dich gefragt wo steht, dass es verboten ist.

            Was ist für dich der Unterschied zwischen Krankenfahrstuhl und Rollstuhl?

          • .PUNKT. sagt:

            Sache mal seit ihr hier alle total behämmert!!!!!!!!!!!!????????

            Es steht in der STVO DAS NUR FUßGÄNGER DIE ZU FUß GEHEN UND ROLLSTUHLFAHRER UND KRANKENSTUHLFAHRER DIE FAHREN DEN FUßGÄNGERÜBERWEG BENUTZEN DÜRFEN !!!

            Wenn du den Unterscheid zwischen Rollstuhl und Krankenstuhl wissen willst dann google nach.

            Oder wende die an die, die Paragraph 26 der StVO verfasst haben.

          • Fräänk sagt:

            Da steht, dass man warten MUSS, wenn Fußgänger oder deine Kranken- und Rollstuhlfahrer den Überweg benutzen wollen, auch wenn man „eigentlich“ Vorfahrt hätte. Da steht NICHT, dass es anderen VERBOTEN ist, den Überweg zu benutzen, einschließlich Radfahrern.

            Wenn ein Kind auf die Straße läuft und du kannst bremsen, MUSST du bremsen, auch ohne Überweg. Das ist deine Pflicht als Verkehrsteilnehmer. Wenn ein Radfahrer vor dir fährt, dann darfst du den überholen, soweit das gefahrlos möglich ist. Du darfst ihn NICHT umfahren. Wenn ein Radfahrer über den Fußgängerüberweg fährt, dann DARF er das, denn es ist NICHT verboten und du darfst ihn natürlich NICHT umfahren, denn das IST verboten, also MUSST du bremsen, notfalls anhalten, ihn jedenfalls rüberlassen, also WARTEN, bis es weitergeht.

            Der einzige Unterschied am Fußgängerüberweg ist, dass du anhalten MUSST, wenn du siehst, dass jemand den Überweg benutzen will, also schon dann, wenn der noch auf dem Fußweg steht. Wenn der schon den Überweg benutzt, also bereits aud dem Überweg ist, musst du ERST RECHT anhalten!

            Eigentlich nicht schwer. Hast du wirklich einen Führerschein? Das ist so ziemlich das erste, was man in der Theorie beigebracht bekommt. Wenn man anhalten kann, MUSS man anhalten oder es wenigstens versuchen, um einen Unfall zu verhindern. §1 StVO.

            Wenn dir ALLE „behämmert“ erscheinen, weil dir ALLE das gleiche erzählen, könnte es doch sein, dass DU falsch liegst. Nur ein Gedanke…

          • .PUNKT. sagt:

            Fräänk fahre bitte jeden tag mit deinem Rad über den Fußgängerüberweg auch mehrmals dann wird es hoffentlich nicht mehr lange dauern bis dich die Polizei oder ein nicht mehr Bremsen könnender KfZ Fahrer eines besseren belehrt!

            Es steht doch ganz klar drin wer ihn benutzen darf das kannst du doch wohl lesen. Du mit deinem Fahrrad wirst in der StVO FAHRZEUG GENANNT solange du damit fährst kannst du das verstehen??? Und gehörst nicht zu den dreien denen es erlaubt ist !

            Kennst du das Schild nur für Gäste da kommst du dann auch an ich bin Araber ich darf rein da steht nicht das Araber nicht rein dürfen.

            Schon der Satz von dir :“Da steht, dass man warten MUSS, wenn Fußgänger oder deine Kranken- und Rollstuhlfahrer den Überweg benutzen wollen, auch wenn man „eigentlich“ Vorfahrt hätte.“

            Wie kann man eigentlich Vorfahrt haben entweder man hat sie oder nicht! An einer Roten Ampel musst du ja auch nicht eigentlich anhalten sondern du musst!

            Allein das zeigt schon wie dunkel es bei dir da oben ist!

            Ruf morgen mal in einer Fahrschule an!

            Wieso kannst du das nicht begreifen wenn da das aufgezählt ist was erlaubt ist dann ist alles andere verboten. Deswegen der NAME FUß FUUUUUUUßßßßßßßGÄNGERÜBERWEG weißt du was FUßGÄNGER SIND sowas schonmal gesehen???

          • Fräänk sagt:

            Ich habe kein Fahrrad, aber ich kann lesen. Da steht nicht, dass andere den Fußgängerüberweg nicht benutzen dürfen. Es gibt auch kein Bußgeld, wenn man mit dem Fahrrad den Überweg benutzt. Das ist alles großer Quatsch und das weißt du auch.

            Ich bin ja für Inklusion und alles. Aber du stellst dich zusätzlich noch besonders dumm an. Trollen lasse ich mich nicht. Viel Spaß in der Fahrschule. Da wirst du ja sehen, wie weit du damit kommst. Durch die Prüfung sicher nicht.