Berufung abgelehnt: Halle muss Radwege-Benutzungspflicht in der Gudrun-Goesecke-Straße aufheben

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  1. Hans G. sagt:

    22 Tote Radfahrer, da Radfahrer offensichtlich generell unfähig sind am Verkehr teilzunehmen, sollte lieber überall wo kein Radweg ohne Einschränkung für KFZ möglich ist einfach die Benutzung durch Radfahrer verboten werden. Wäre dort ja problemlos möglich.

    • Stefan S sagt:

      Ist deine These, dass die 22 Toten komplett 100% allein Schuld waren? Möchtest du wenigstens die Beteiligung von Autos bei fast all diesen Unfällen anerkennen?
      Sich auf Kosten der toten Opfer (Radfahrer) selbst zu erheben, alle generell zu verdächtigen unfähig zu sein?
      Das ist eine bodenlose Frechheit, es ist moralisch völlig daneben, so ein Ar***** traut sich selten das Maul aufzureißen. Zum Glück, lass es bitte demnächst auch sein.

      Inhaltlich:
      Ja, in dieser Biegung, braucht ein Fahrrad tatsächlich nicht lang, auf der anderen Seite des Hauses fahren ohnehin 97% von allen, können die letzten 3% auch machen.

      • Hans G. sagt:

        Das war nicht die These, nicht zuletzt wegen dieser geistigen Defizite sollte man Radfahrer wirklich mehr reglementieren. Weniger Infrastruktur und mehr Hürden wie Führerschein wären ein Anfang.

        • 7 auf einen Streich. sagt:

          Aber hier keine Fliegen, sondern MENSCHEN
          https://www.merkur.de/deutschland/thueringen/details-polizei-thueringen-unfall-sieben-todesopfer-ursache-unfallverursacher-news-zr-92187523.html
          Hast Glück gehabt, dass du nicht dazu gehörtest?

        • Allwetterradler sagt:

          Soso, das war also nicht die These:

          „…22 Tote Radfahrer, da Radfahrer offensichtlich generell unfähig sind am Verkehr teilzunehmen,…“

          Armseliges Würstchen.

        • eine böse Luftpumpe sagt:

          die wilde These her, dass DIE Radfahrer geistige Defizite aufweisen, kann man gar nicht unkommentiert lassen.
          Geistige Defizite verteilen sich sicher auf alle Bevölkerungsschichten, wäre ja auch schlimm, wenn autofahrende, mit Tunnelblick auf ihre eigenen „Sorgen und Nöte“ davon nicht betroffen wären.
          Wie sonst erklären sich permanentes Überholen von Radlern OHNE 1,50 m Sicherheitsabstand, wie erklären sich permanentes Missachten von zulässigen Geschwindigkeiten, wie erklären sich permanentes Radwegparken und Dooring…? Natürlich sind nicht alle Autofahrer mit solchen geistigen Defiziten versehen – wäre auch echt schlimm. Doch die angesprochenen machen einen gehörigen Teil der Unsicherheit auf unseren Straßen und Städten aus. Da hat man manchmal den Eindruck, das bisschen Geist wurde sofort nach Erhalt des Führerscheins abgegeben. Genau diese Gruppen sollte man stärker reglementieren – ist nicht gerade Blitzer-Marathon…?!?

    • M sagt:

      Wer andere im Straßenverkehr verletzt oder gar tötet, ist unfähig am Verkehr teilzunehmen.
      Vielleicht versteht das auch mal Hans G.

    • Winter sagt:

      Warum muss das sein, warum bzw. für was bauen wir teuere Radwege wenn sie nicht genutzt werden. Für Straßen die so kaputt sind und da gibt es in Halle genug, dürfen dann den Fußweg benutzen.

      • Frühling sagt:

        Wie auf dem Foto leicht zu erkennen, war es eben kein teurer Radweg, sondern ein billiges Schild auf einem nicht mal besonders breiten Bürgersteig.

    • Gucki sagt:

      Umgekehrt wird ein Schuh draus. Überall in der Stadt, wo Autoverkehr nicht ohne Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern möglich ist, sollte der Autoverkehr beschränkt werden. Und bevor das große Gejammer anfängt: Rettungsdienste etc. sollten natürlich überall hinkommen. Aber die wären froh, wenn sie nicht wie jetzt überall durch parkende Autos massiv behindert würden.

      • Hans G. sagt:

        Wieso? KFZ sind sinnvoll. Alles was mit dem Rad erledigt werden kann geht zu Fuß, MIV oder ÖPNV. Dazu subventionieren wir solche Leute die alle anderen ausbremsen. Es reichen ein paar Radwege. Das oben ist das perfekte Beispiel. Radfahrer können übers Steintor wie früher. einfach für Radfahrer verbieten. Oder KFZ wieder übers Steintor und gut ist.

        • Gucki sagt:

          Netter Trollversuch. Schon bei der Lüge vom Nettozahler Autofahrer bist du aber aufgeflogen, sorry.

  2. JtD sagt:

    Super. Mit welcher Begründung wurde abgelehnt? Inhaltlich oder formell?

    • Stefan S sagt:

      inhaltlich, ein Radweg hat eine Mindestbreite, Anforderungen an Ein- und Ausfahrten etc. Dort ist kein Radweg, das ist baulich ein Fußweg und die Stadt hat Radfahrer verdonnert den zu benutzen. Es besteht absolut keine Chance, den Weg, wie er jetzt ist, benutzungspflichtig zu machen.

  3. Johnny sagt:

    Und das soll Fahrrad fahren sicherer machen, wenn ich die Straße benutzen muss? Und nicht den bisherigen Fuß- & Radweg. Warum werden dann immer noch eigene Radwege angelegt und gefordert, wenn ich sie dann nicht benutzen muss?

    • Stefan S sagt:

      Das ist kein Radweg, ein Radweg wäre besser. Aber das ist ein Fußweg. Einfahrten, Ausfahrten etc. sind dort unvermittelt für den Radfahrer kreuzgefährlich. Autos biegen ein und aus und kreuzen diesen Weg, wobei es für die Autofahrer kaum ersichtlich ist, dass Radfahrer dort Vorrang hatten.
      Das führt zu Unfällen, kein Blech, da sind Menschenleben in Gefahr.
      Darum, offensichtlich auf der Straße ist besser, als auf diesem Fußweg umgenietet zu werden.

      • Realität sagt:

        Die schiere Menge an Ein- und Ausfahrten dort macht die Sache natürlich wirklich unübersichtlich und gefährlich…

        • Stefan S sagt:

          Es stimmt schon, mit ein paar Strichen und Zeichen auf der „Fahrbahn“ des Fußwegs, könnte man einen Radweg daraus malen, natürlich sind es nicht viele.
          Aber dann wird die Breite ein Problem. Bei so einem Weg darf der Radweg nicht breiter als der Fußweg sein und .. einfach zu klagen, bringt sicherlich nichts, es zu lösen, wäre einfach sinnvoller.

      • Emmi sagt:

        Einfach mal umsichtig an Ein- und Ausfahrten fahren. Fußgänger können das doch auch! Paragraph 1

        • : sagt:

          Wenn man wirklich gar keine Ahnung hat, dann schreibt man halt was von §1. Ein typischer Emmi Beitrag. Kein Auto, kein Fahrrad, kein Leben, aber Hauptsache quaken.

        • Allwetterradler sagt:

          @Emmi: Es ist einfach nur lächerlich, den Paragraphen 1 der StVO immer wieder als Joker zur Relativierung von automobilem Fehlverhalten heranzuziehen.

          • Emmi sagt:

            @Allwetterradler, fühlst dich wohl ertappt? Der gilt echt für alle

          • Allwetterradler sagt:

            @Emmi: Natürlich gilt § 1 StVO für alle. Er ist aber kein Rechtfertigungsgrund für die Missachtung anderer Regelungen der gesamten Verordnung, so wie eben z.B. § 10 StVO.

        • Stefan S sagt:

          Umsicht muss an Ausfahrten eigentlich der Ausfahrende haben. Für Auto und Rad ist es nicht sinnvoll praktikabel, an jeder Ausfahrt anzuhalten und um Ecken zu luken. Es gibt Vorfahrtsstraßen, damit das nicht nötig ist und der Weg provoziert, dass es da zu Fehlern kommt.

    • 10010110 sagt:

      Es soll lediglich die Benutzungspflicht für den gemeinsamen Geh- und Radweg aufgehoben werden, das bedeutet nicht, dass das Radfahren nicht durch ein Zeichen 239 (Fußweg) mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt werden darf. Niemand zwingt dich, die Fahrbahn zu benutzen, aber es darf auch kein zügiger Radfahrer gezwungen werden, sich wie ein Fußgänger zu verhalten und an den Rand gedrängt zu werden.

      • .... sagt:

        Ach was? Für „zügige“ Radfahrer gilt wohl Narrenfreiheit? Was ist mit zügigen Autofahrern? Ach ja, das sind immer die Bösen. Mit 50 km/h schläft man schon fast am Steuer ein (und das ist noch lange nicht zügig), und du bist einer der eifrigsten Verfechter von Tempo 30. Ich finde den Fußweg breit genug für beide. Als aufmerksamer Radfahrer sehe ich, wenn mir Fußgänger entgegenkommen, sofern ich Augen im Kopf habe. Auch gilt §1…

        • Hand vor die Stirn schlagend sagt:

          Interessanter Kommentar. Sie bevorzugen also eine innerorts eine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h, weil Ihnen am Steur langweilig wird? Es gibt so etwas wie Rennstrecken, darauf kann man sich austoben. Die öffentlichen Straßen sind dazu da, um alle Verkehrsteilnehmer ein sicheres Verbringen von einem Ort zum anderen zu ermöglichen.

        • Allwetterradler sagt:

          Man sollte bei Tempo 50, was die Höchstgeschwindigkeit in dicht belebten Städten ist, nicht eine Sekunde schlafen. Oder seine Führerschein abgeben. Kommentare wie dieser sind Grund genug, ausnahmslos alle Autofahrer regelmäßig zu einer Kontrolle ihrer gesundheitlichen und fahrerischen Fähigkeiten zu verpflichten.

        • Stefan S sagt:

          Also, ich bin für Tempo 30. Einfach weil der Anhalteweg (zusammengesetzt aus der Fahrstrecke in der Reaktionszeit 8,3m und dem tatsächlichen Bremsweg 5m) kürzer ist als der Reaktionsweg bei Tempo 50 13,9m.
          https://www.adfc-aschaffenburg.de/fileadmin/user_upload/kv-aschaffenburg/Tempo_30_Bremsweg.jpg
          Mit Tempo 30 stehst du schon, bevor du bei 50 die Bremse antippst.
          Für bewohntes Gebiet ist Tempo 50 nicht zu beantworten.
          Ob dir am Steuer langweilig wird oder nicht, das interessiert kein Schwein. Du kannst natürlich aus Protest das Autofahren komplett unterlassen, ich bin sicher, ähnlich einem Hungerstreik wird das schon irgendwie wirken.
          Außerdem ist es, wenn man ohnehin 30 fährt, weil man immer damit rechnet, erwischt zu werden, wenn es 35 ist, gar nicht mehr Schlimm hinter einem Fahrrad herfahren zu müssen. Der Verkehrsmix wird also erträglicher.

    • M sagt:

      Man muss die Straße dann doch nicht benutzen, aber man darf es legal.

    • Genussradler sagt:

      Wenn sich Autofahrer an Abstand halten, ganz sicher ja. Zum Beispiel dürften Sie an dieser Stelle die auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrer schon nicht überholen, da die EInhaltung des Mindestabstandes von1,50 m nicht möglich ist und ein Ausweichen auf die andere Fahrspur aufgrund des durchgezogenen Fahrbahnstreifens verboten ist.

      • Emmi sagt:

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        In der Straßenverkehrsordnung, StVO, heißt es dazu in Paragraf 5: „Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

        • Allwetterradler sagt:

          Das was Traktor- und Lkw-Fahrer kilometerweit auf Landstraßen nicht hinbekommen, erwartest du von Radfahrern wegen wenigen hundert Metern Straße bis zur nächsten Kreuzung? Lächerlicher gehts kaum.

    • warum hört der Fahrradweg einfach auf sagt:

      Wo genau siehst du den Radweg? Da wurde ein Fußweg einfach zur Nutzung freigegeben. Was für beide Verkehrsteilnehmer viel gefährlicher ist. Das bestehende Gesetz, das Radfahrer auf der Straße mit mindestens 1,50m Abstand überholt werden müssen, ist daher ungefährlicher. Die Verkehrsplaner sollten endlich mal umdenken und grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt planen. Es gibt kein Recht das Autofahrer alleine die Straßen in der Stadt nutzen dürfen. Etwas mehr Toleranz und weniger Egoismus würde allen Hallensern gut stehen, manchmal könnte ich nur noch Kotzen.

      • Emmi sagt:

        Zum Kotzen ist das ewige pochen auf irgendwelche Vorteile. Wer denkt den von den Radlern an die Fußgänger die fast umgenietet werden ohne Rücksicht. Radler benutzen ungerechtfertigt Fußwege, wenn sie so schneller z.B an Ampeln vorwärts kommen. Da wird an Zebrastreifen nicht abgestiegen. Im Stau wird rechts auf dem Fußweg überholt. Das will kein Radler hören oder darüber schreiben

        • : sagt:

          Dir sind die Fußgänger doch scheißegal. Puppenköpfe wie Emmi sehen noch nicht mal draußen wer den meisten Platz bekommt. Autos, Fahrräder oder Fußgänger? Ganz schwere Frage. Typische ideologische verblendete Puppenköpfe die ihren Kopf nur zum kämmen benutzen. Du fährst noch nicht mal Auto Emmi. Was sollen diese sinnfreien Kommentare?

          • Realität sagt:

            Emmis Beitrag ist doch die Wahrheit, Pünktchens Gequake ist hingegen objektiv komplett sinnfrei.

          • Emmi sagt:

            Danke für das Kompliment, du Puppenkopf. Woher willst du wissen was und ob ich fahre? Also, lass deine Märchen wo sie hingehören. Kritische Infos kannst du nicht aushalten.

          • Allwetterradler sagt:

            Ach Emmi, du hältst also dein ständiges Wiederkäuen deiner ewig gleichen Vorurteile für „kritische Informationen“. Wie dröge.

        • Allwetterradler sagt:

          Aha, und das Fehlverhalten einzelner Radfahrer rechtfertigt also die rechtswidrige Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht durch die Kommune, in diesem Fall der Stadt Halle?
          Und könnte es vielleicht sein, dass Radfahrer, die an einer Stelle zur Benutzung eines schmalen Gehwegs gezwungen werden, irgendwann nicht mehr verstehen, warum sie andernorts einen breiten Gehweg nicht benutzen dürfen?

          • Emmi sagt:

            Weil kein Verkehrszeichen dies anzeigt? Augen auf im Straßenverkehr. Ich finde es lustig, wie sich sofort aufgeregt wird, wenn man nicht nach dem Maul redet

        • Stefan S sagt:

          Also, es gibt am Fahrverhalten einiger Radfahrer durchaus berechtigte Kritik, absolut.
          Hier geht es aber um die Gestaltung der Regeln, Radfahrer, denen angeblich alle Regeln scheißegal sind, hätten sicher nicht gegen diesen Weg geklagt.

        • @Emmi sagt:

          Emmi, lies mal, was in der StVO zu Fußgängerüberweg steht!

        • Gleichberechtigung vs. Vorteile sagt:

          So dumm kannst du gar nicht sein, wie du antwortest. Denk noch mal nach, bevor du so einen Müll schreibst. Und wenn du drüber nachgedacht hast und es trotzdem schreiben willst, löscht es lieber, es macht es nicht besser.

    • Naja... sagt:

      Die Strecke kann man als Radfahrer auch über das neue östliche Teilstück der LuWu fahren, ziemlich sicher sogar.

  4. Ebbe04Sand sagt:

    Ein Gutes hat es ja, es braucht kein Geld mehr für Radwege! Ansonsten typisch bundesdeutsches Gerichtsgebaren, kann man wieder einmal nur verständnislos den Kopf schütteln. Fehlt nur noch die Umsetzung der spinnerten Forderung nach dem geschilderten Überholverbot. Wenn ein Radweg da ist, muss dieser Zustand auch eine Nutzungspflicht nach sich ziehen. Wird immer drolliger in diesem Land.

    • M sagt:

      Außerorts sehe ich das auch so, aber nicht innerhalb von Ortschaften. Dort muss die Autodominanz zurückgefahren werden, damit es für die übrigen Verkehrsteilnehmer sicherer wird.

    • Rüssel04Land sagt:

      Die Stadt hat auch hier kein Geld für Radwege ausgegeben.

      • Allwetterradler sagt:

        „…Die Stadt hat auch hier kein Geld für Radwege ausgegeben…“

        Genauso ist es, die Stadt hat in der Goeseke-Straße einfach nur einen Fußweg gebaut und ein Zeichen 240 angebracht.

    • Allwetterradler sagt:

      Absurd ist ausschließlich die Radwegbenutzungspflicht. Es ist ganz einfach: Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht, denn sie werden gern freiwillig genutzt. Nur auf schlechten Radwegen fährt niemand freiwillig.

      • Realität sagt:

        Wahrscheinlich ist hier das Streben nach einem „perfekten“ Radweg gemeint – keinerlei andere Straßen oder ähnliches, dann fährt der Radler auch darauf. Ansonsten werden in der echten Welt tatsächlich sogar nahezu optimale Radwege häufig nicht genutzt, mit irgendwelchen sinnlosen Rechtfertigungen und Selbstbemitleidungen.

      • Allwetterradler sagt:

        Durch die dreckige Windschutzscheibe sieht jede Buckelpiste aus wie ein „nahezu optimaler“ Radweg.

    • Ökonom sagt:

      Dort hätte es eben einen Radweg gebraucht, mindestes1,60 m breit + 25 cm Sicherheitsabstand zur Fahrbahn und einen Fußweg mit 2 m Breite und das auf beiden Seiten. Jetzt kann nur noch ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- Radweg in Frage, den die STVo seit 2020 eingeführt hat und den es in NRW und Hessen schon lange gibt. Den werden viele Radfahrer nutzen, aber die die zügig unterwegs sein wollen, fahren auf der Fahrbahn. Dort darf wg. der durchgezogenen Mittellinie nicht überholt werden, Das ist aber auch auf der kurzen Straße überhaupt nicht notwendig.

    • Wien 3000 sagt:

      Das OVG hat hier nur bestätigt, was schon länger in der StVO klar geregelt ist. Benutzungspflichten dürfen nur angeordnet werden, wenn dies für die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Ein benutzungspflichtiger Radweg kann erforderlich und zulässig sein, dann muss er aber auch breit genug sein und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer fördern.

  5. Stefan S sagt:

    Das Spiel auf Zeit hat endlich ein Ende.
    Ich finde ja gut, dass Richter solche Entscheidungen im Einzelfall treffen, aber ein Urteil, dass seit November 2021 bestand hatte, mit argumentlosen Revisionen bis 2023 hinauszuzögern, das ist kein Rechtsmittel, das ist Zeitspiel.
    Im Fußball gibt es für Zeitspiel die rote Karte (als letztes). Gerichte sollten derartige Revisionen, völlig ohne Aussicht auf Erfolg, entweder direkt ablehnen oder fix zwischenschieben.
    Das wäre auch für die Gerichte ein Gewinn, wenn die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat und die Chance, dass man es nochmal 1,5 Jahre verzögern kann, auch keine Aussicht auf Erfolg mehr hat, dann findet das gar nicht mehr statt in Zukunft.

  6. Forscher sagt:

    Ich finde es unlogisch, dass es Verkehrszeichens 277.1 gibt.
    Als PKW bist du gezwungen, den langsamen Radfahrer hinterer zu fahren.

    Manche treten noch nicht einmal richtig in die Pedale und lassen sich Rollen.

    Die Umwelt wird unnötig belastet, alle Verkehrsteilnehmer sind gestresster, wertvolle Zeit geht verloren usw.

    Eigentlich verlieren alle dabei.

    • M sagt:

      Das ist ein Trugschluss.
      Dem Radfahrer hinterher zu fahren, ist erst einmal nicht verboten.
      Durch das langsame Fahren der Kfz ergeben sich Vorteile bezüglich Unfallgefahr und Lärmentwicklung, auf jeden Fall durch geringere Rollgeräusche.
      Das einzige Problem mit dem Verkehrszeichen besteht darin, dass es bisher in Halle nicht aufgestellt wurde.

    • Tina sagt:

      Wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, müssen Autos sowieso hinter den Fahrrädern herfahren, was sie leider oft nicht machen und dadurch die Fahrradfahrenden stark gefährden.

      Für die Umwelt ist es deutlich besser, wenn die Autos langsam fahren. Zum Einen ist der Verbrauch dann geringer und zum Andern wird auf manche Fahrten evtl verzichtet, weil sich die Autofahrt nicht lohnt.

      • Stefan S sagt:

        Das stimmt so nicht, die meisten Autos sind so gebaut, dass sie im höchsten Gang, bei 70 am sparsamsten sind. Jede Abweichung von 70 erhöht den Verbrauch und damit den Ausstoß an giftigen Gasen pro gefahrenem Meter.
        Sport- und Lastwagen sine oft auch auf 80 oder 90 optimiert, spielen aber eine untergeordnete Rolle, so dass der Mix aller Fahrzeuge am besten 70 fahren müsste.
        Wenn man die Umweltverträglichkeit als Ziel nimmt, dann sollten alle immer und überall 70 fahren.
        Ich sehe dieses Ziel, in einer Stadt, aber nicht als das primäre an, sondern die Abwehr von Gefahren.

        • Allwetterradler sagt:

          „…die meisten Autos sind so gebaut, dass sie im höchsten Gang, bei 70 am sparsamsten sind…“

          Dann sollten wir auf Landstraßen und Autobahn umgehend eine Höchstgeschwindigkeit von 70kmh einführen.
          Ansonsten ist das ein typischer Trugschluss, weil das „am sparsamsten“ allenfalls für konstante Geschwindigkeit gelten kann. In einer Stadt, wo es alle paar 100m Kreuzungen gibt, wird der Verbrauch hingegen umso höher, je mehr man zwischen den „Hindernissen“ beschleunigt und wieder abbremst.

        • JtD sagt:

          Es gibt Autos, die bei 70 km/h den geringsten Verbrauch pro km haben. Es gibt sogar einige Autos mehr, bei denen das theoretisch der Fall ist. In der Praxis gemessene Werte zeichnen aber ein ganz anderes Bild, mit einem anderen Mittelwert, aber insbesondere mit riesigen Streuungen, die eine solche Verallgemeinerung gar nicht zulassen.

    • Stefan S sagt:

      Es ist tatsächlich unlogisch, dass es dieses Zeichen gibt, weil sich das Überholverbot von Radfahrern immer aus anderen Regeln herleiten lässt.
      Es ist so, wenn du mit einem Auto, KRad oder LKW an einem fahrenden Fahrrad vorbeifahren möchtest, dann mit einem Abstand von 1,5 Metern von deiner äßersten Fahzeugkante (Spiegel wahrscheinlich) bis zum Lenker des Rades. Das funktioniert nur, wenn man die Fahrspur nahezu komplett wechselt, auch wenn der Radfahrer auf einem Radweg ist.
      An der Stelle dort ist die Linie in der Mitte durchgezogen, ein Wechsel der Fahrspur ist also ohnehin nicht möglich und damit auch nicht das Überholen jedes Fahrrads, ob nun auf der Straße oder auf dem Fußweg dort.
      Darum, ja, es braucht dieses Schild nicht, weil es keine zusätzliche Regel wäre. Aber es dürfte helfen, dass Autofahrer die StVO einhalten, die sie offenbar selbst nicht kennen, aber bei Radfahrern so gern darauf beharren.

      • Allwetterradler sagt:

        Richtig, das Schild ist genauso redundant wie notwendig wie schraffierte Kreuzungsbereiche, um das Parken in Kreuzungsbereichen zu verhindern, wo es sowieso verboten ist.

      • Emmi sagt:

        @Stefan S, du langweilst alle. Wir kennen deine Meinung und gut ist es.

  7. Steff sagt:

    Weil es einzig darum geht, den Autofahrer zu drangsalieren.
    Der PKW bedeutet Freiheit – und Freiheit ist im besten Deutschland aller Zeiten nicht gern gesehen.

  8. ich halt sagt:

    wo ist denn diese Strasse in Halle

  9. Sirah sagt:

    Ich nutze den Weg regelmäßig und habe ein Verständnisproblem: wenn ich vom Wasserturm kommend auf dem Radweg fahre muss ich mich dann an der Fußgängerampel anstellen um auf die Straße zu wechseln, bei grün Fußgänger durchlassen (denn der Fußweg befindet sich rechts vom Radweg) und verpasse dann das Ende der Grünphase (weil stark frequentiert von Fußgängern) und setze mich direkt vor die Linksabbieger oder fahre ich lieber bei rot oder fahre ich vorher vom Radweg auf die Straße, schere zwischen den fahrenden/wartenden Autos ein, die angepisst sind weil da ja ein Radweg ist und ich mich somit völlig sinnlos auf die Straße drängel? PS.: Ich habe noch nie einen Fußgänger auf dem Rad/Gehweg passiert und man kann beim Einbiegen auf die LUWU völlig entspannt auf den Radweg wechseln. Mit welcher Begründung lässt man hier Gefahrenstellen für Fußgänger, Radfahrer und PKWs entstehen?

  10. Realität sagt:

    Schild da, Schild weg – wo ist der Unterschied? Radfahrer nehmen zumeist ja nicht mal hell leuchtende Ampeln oder ganze Straßenbahnzüge war, da ist so ein niedliches Schild doch völlig sinnlos. Diskussion überflüssig.

  11. Oh sagt:

    Die Stadt benutz doch für so etwas die Gelder von den Bürgern, warum sollte sie die denn nicht verschwenden

  12. WattneScheiße sagt:

    Spart schon mal für mehr „Geisterräder“!
    Und wehe hier wird auch nur nich ein Radweg bemängelt. Flötenverein!

    • Allwetterradler sagt:

      Passender Nickname, „WattneScheiße“. Die letzten tödlichen Fahrradunfälle in Halle passierten alle AUF Radwegen/Radstreifen.

  13. Emmi sagt:

    Und wehe auf der Straße sind dann Schlaglöcher. Wo fahren dann die Radler lang?