„Beschluss unanfechtbar“: Oberverwaltungsgericht stoppt weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz

Mit Beschluss vom 14. Februar 2025 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND gegen den Bescheid des Landkreis Mansfeld-Südharz vom 9. Dezember 2024 wiederhergestellt, wonach der Landkreis der Beigeladenen Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz genehmigt hatte. Damit sind vorläufig (bis zur Entscheidung über den Widerspruch des BUND gegen die Genehmigung zur Durchführung) weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz gestoppt.
Hintergrund: Der Landkreis hatte einem Unternehmen (der Beigeladenen) die Genehmigung zur Durchführung von sieben Probebohrungen in den Gemarkungen Uftrungen, Breitungen und Hainrode erteilt, um das dortige Naturgipsvorkommen zu erkunden und festzustellen, ob dieses zum Abbau von Naturgips geeignet ist. Die vorgesehenen Bohrstellen liegen im Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“, im Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“, im Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ sowie im FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“, das Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 ist. Mit einem Gipsabbau könne unter anderem der Bedarf an Gips gedeckt werden, der aufgrund des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung und des Wegfalls von Gips als Abfallprodukt aus Rauchgasentschwefelungsanlagen (sog. REA-Gips) demnächst stark steigen werde. Sollten abbaubare Lagerstätten vorhanden sein, sollten diese im neu aufzustellenden Landesentwicklungsplan aufgenommen werden.
Das Verwaltungsgericht Halle hatte mit Beschluss vom 23. Januar 2025 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND teilweise wiederhergestellt, soweit er sich gegen die naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 5 Abs. 2 LSG-VO richtete, weil es an den insoweit erforderlichen Befreiungen fehle. Es hatte den Antrag abgelehnt, soweit sich der BUND gegen die Befreiung von verschiedenen Verboten der Naturschutzgebietsverordnung „Gipskarstlandschaft Questenberg“ richtete, da der BUND ordnungsgemäß an dem behördlichen Verfahren beteiligt worden sei und die Erkundungsbohrungen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen könnten. Schließlich liege auch ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Probebohrungen vor. Denn die Erkundung von Gipsvorkommen sei notwendig, um im Rahmen der aktuellen Raumordnungsplanung aufgrund umfangreicher Informationen sachgerechte Entscheidungen zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Versorgung mit heimischen Rohstoffen treffen zu können.
Auf die Beschwerde des BUND hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs umfassend wiederhergestellt. Es ist dabei davon ausgegangen, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden könne, dass sich in dem Gebiet, in dem die Bohrungen durchgeführt werden sollen, nicht noch unbekannte Höhlen und vor allem überwinternde Fledermäuse befinden. Für die Annahme, durch die Probebohrungen würde nicht erheblich in das geschützte Habitat eingegriffen, fehle es an der erforderlichen Datenbasis. Sei danach ein erheblicher Eingriff nicht ausgeschlossen, fehle es zudem an einem zwingenden öffentlichen Interesse an der Durchführung der Probebohrungen. Dabei sei auch in den Blick zu nehmen, dass die Probebohrungen nicht für sich stehen, sondern letztlich der Vorbereitung des Gipsabbaus dienen, sofern sich die Lagerstätte als wirtschaftlich abbaubar herausstelle. Jedenfalls der Gipsabbau werde voraussichtlich zu einer mindestens teilweisen Zerstörung des geschützten Gebiets führen. Zuletzt sei auch nicht erkennbar, dass für die Gewinnung der erforderlichen Erkenntnisse zur Aufnahme des Gebiets in den Landesentwicklungsplan nicht auch noch zu einem späteren Erkundungsbohrungen durchgeführt werden könnten.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
„Naturgipsvorkommen“
Im besten Fall natürliche Gipsvorkommen.
Aber andere Vorkommen dürfte es wohl nicht geben.
Vielleicht noch Bio-Naturgips. 😆
Gips aus einem Naturschutzgebiet ist einfach das Beste für den ökologischen Hausbau.
Es gibt sehr wohl Naturgips. http://www.baunetzwissen.de/glossar/n/naturgips-1578881
Deutschland kauft das dann eben irgendwo auf der Welt ein. Der Transport hierher erfolgt sicher mit dem Lastenrad, denn alles andere wäre ja Umweltschädlich….
Weder das eine noch das andere. Du schreibst wieder mal Unsinn. Es ist gut, dass diese Bohrungen gestoppt werden. Wenn du möchtest, dass westdeutsche Unternehmer reich werden, stelle ihnen deine „Arbeitskraft“ kostenlos zur Verfügung oder Spende gefälligst. Aber unser Naturschutzgebiete bleiben erhalten.
Endlich mal wieder eine Entscheidung GEGEN weitere Naturzerstörung. Das ist ja mittlerweile Mangelware.
Dann lebe aber auch mit höheren Baukosten. Reagips gibt es aufgrund abgeschalteter Kohlekraftwerke nicht mehr, Naturgips willst Du nicht abgebaut wissen, bleibt nur Import. Am naheliegendsten wäre der Import von Reagips aus polnischen Kohlekraftwerken.
Sinn und Unsinn darfst Du selbst werten.
Ihre Aussage vermischt einige Tatsachen. Reagips ist nicht ausschließlich von Kohlekraftwerken abhängig, und auch Naturgips wird nach wie vor abgebaut. Der Import von Reagips ist eine Möglichkeit, aber nicht die einzige Lösung.
Lange Zeit haben Rauchgasentschwefelungsanlagen viel mehr Gips produziert, als verbraucht wurde. Der Rest ist auf Deponien gelandet. Wahrscheinlich ist das immer noch so. Und wenn nicht, kann man erst mal die Deponien plündern, bevor man Naturschutzgebiete zerstört.
Es handelt sich hier um ein Gebiet im Südharz, welches einmalig ist auf der Welt. Nun soll es geopfert werden für den Profit der betreffenden Firma. Das besonders Verwerfliche ist, daß 50% der Produkte in den Export gehen. D,h,. die Natur hier in unserer Heimat wird unwiderruflich zerstört für den Export und den Profit von wenigen. Außerdem gibt es viele Ersatzstoffe wie Hanf, Stroh etc., die bessere Eigenschaften (Dämmung, Feuchteresistenz usw.) haben als Gipsplatten.
Diese Platten aus Ersatzstoffen sind nur unwesentlich teurer als Gipsplatten. Im Rahmen eines Neubaus spielt das keine merkbare Rolle. Es ist die Trägheit des Systems, die das einzige Hindernis ist, Ersatzbaustoffe bekannt zu machen und zu etablieren.
In Deine Zahncreme packen wir dann auch Stroh, statt Gips. Oder doch Hanf? Da fängt der Tag gleich viel besser an.
PS, der Preisunterschied Gips- zu Naturbaustoffen ist enorm. Mir ist das egal, aber man sieh doch, wie die Leute über steigende Mieten/Preise schimpfen. Kleine Info am Rande, alle Hersteller von Gipsputz nehmen gerade ihre günstigen Produkte vom Markt.
Der Einwand mit der Deponie oben, ist aber nachvollziehbar. Wenn es so eine Möglichkeit gibt, geht Naturschutz natürlich immer vor.
Du selbst verbrauchst anscheinend tonnenweise Zahncreme.