BMW-Fahrer rast mit 122km/h durch Teutschenthal und ignoriert Anhaltesignale der Polizei

5 Antworten

  1. Dein Name hier sagt:

    Meiner Meinung nach viel zu wenig. Drei Monatsgehälter und ein Jahr Fahrverbot wären angemessen.

    • Umgeschaut sagt:

      Sprich mit deinem BT-Abgeordneten, damit er sich für eine Gesetzesänderung stark macht… Bis dahin bleibt es leider so.

  2. J sagt:

    Ernsthaft? 2 Punkte, 3 Monate eventuell Fahrerlaubnisentzug (wahrscheinlich vor Gericht abgewendet) und 700 Euro ? Das schreit ja geradezu danach, Raser zu sein. Es ist so krass, wie die Automafia für lächerliche Strafen in Deutschland sorgt …

    • lol sagt:

      „wie die Automafia für lächerliche Strafen in Deutschland sorgt“

      …du glaubst diesen Schwachsinn?

      • J sagt:

        Ich glaube nicht nur daran. Es ist so. Oder was meinst du, warum die von der Mehrheit der Deutschen und der Experten gewollten Maximalgeschwindigkeit von 130 kmh nicht kommt. Weil die Automafia mit Verlust von Arbeitsplätzen und Abwanderung droht …

        • Bettina sagt:

          Da sind sie wieder…. die Umfrageergebnisse.😂
          Es gab Umfragen, da wurde lediglich gefragt, ob die Befragten sich ein generelles Tempolimit grundsätzlich vorstellen KÖNNTEN. Ohne Angabe irgendeiner Geschwindigkeit. Die Mehrheit der Befragten befürwortet das. Der eine sieht ein sinnvolles Limit bei 160, ein anderer Umfrageteilnehmer bei 140. Aus dem Kontext gerissen und öffentlichkeitswirksam geschrieben… wird daraus eine Forderung der Bürger nach Tempo 130.
          Ich habe mal in einer Mail an die Grünen gefragt, ob ein eventuelles Tempolimit wieder aufgehoben wird, wenn Elektroautos, autonomes Fahren und Assistenzsysteme den Alltag bestimmen. Natürlich kam nie eine Antwort.

          • VEB sagt:

            Wer soll denn die Frage beantworten? Die Bundestagsfraktion oder ein extra ein einberufener Parteitag? Das ist ja das mindeste, was man erwarten kann, wenn man die Frage nach dem 2. Schritt stellt, bevor der 1. gemacht ist.

      • blub sagt:

        Da muss man nichts „glauben“, sondern einfach die Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße im Autoland Deutschland mit anderen europäischen Ländern vergleichen.

  3. Corinna M. sagt:

    Dann ist ja der Fahrer geflüchtet, oder verstehe ich das falsch?

  4. 10010110 sagt:

    Ich würde da noch Vorsatz unterstellen, wenn der auch noch abhaut. Dann verdoppelt sich das Bußgeld nochmal.

    • PaulusHallenser sagt:

      „Ich würde da noch Vorsatz unterstellen“

      10010110,

      zum Glück ist die ehemalige DDR vorbei, als Personen wie Sie noch andere Menschen ungestraft anschwärzen konnten.

      • Ach Pauli... sagt:

        Na, hast dich jetzt voll auf Nulli eingeschossen? Kommen jetzt also nur noch Beleidigungen statt sinnfreier Kommentare zu egal welchem Thema?

      • Pressesprecher sagt:

        Keine Bange, unter den geschilderten Voraussetzungen ist das ganz sicher der Fall. Da braucht keiner „ungestraft anschwärzen“. Das macht die Exekutive dann schon…i

  5. Hallenserin1968 sagt:

    Wenn die Kennzeichen mal nicht falsch waren … Dann passiert nämlich nichts, weil nicht ermittelbar.

  6. Ich2 sagt:

    Ich frage mich nur noch…..

    Sollte die im artikel genannte strafe die gesamte sein, wäre das lächerlich….

    Woher weiss man, dass der halter (briefempfänger) auch der fahrer war? Das zahlt vermutlich niemand einen cent…..

    • kein Antwort sagt:

      Im Artikel ist keine Strafe genannt.

      Man weiß nicht, wer der Fahrer war. Wenn der nicht ermittelt wird, muss der Halter haften, auch wenn der seinen Briefkasten zuklebt oder abbaut.

      • Fred sagt:

        Der halter wird schon wissen, wer gefahren ist. Ggf kann man dann auch noch Nachbarn befragen, wer der fahrer sein könnte bzw. wer da immer mit unterwegs ist. Aus der Nummer kommt er schwerlich wieder raus.

        • ne Antwort sagt:

          Wenn er es weiß, aber nicht sagt, wird dem wirklichen Fahrer nicht viel passieren. Die Nachbarn befragen reicht erst recht nicht. Die Zeiten sind zum Glück vorbei. Aber muss auch alles nicht, wenn der Halter zur Verantwortung gezogen werden kann. Deshalb gibt es ja diese Regelung.

  7. Allwetterradler sagt:

    Die Bußgelder sollten quadratisch mit der Geschwindigkeitsüberschreitung gestaffelt sein, denn das entspricht dem Gefährdungspotential, was von hohen Geschwindigkeiten ausgeht. Im konkreten Falle liegt dieses beim 6fachen dessen, was bei 50kmh passiert. 6facher Bremsweg, 6fache potentielle Unfallschwere.

  8. Winkeladvokat sagt:

    Die Wachmeister haben doch „nur“ die Laserpistole als Beweis. Wer da tatsächlich am Steuer saß, sind nur Mutmaßungen.

    Wenn es keine weiteren Beweise gibt, dann wird es schwer für die VoPo die Strafe zu Vollstrecken