Bundespolizei erwischt bei Kontrolle in der S-Bahn gesuchten Betrüger – Angehörige zahlen die Geldstrafe
Der 1. April endete für einen 29-jährigen Reisenden ziemlich unglücklich: Er befand sich in einer S-Bahn auf der Strecke von Bitterfeld nach Halle/Saale und wurde durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der Deutsche per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde.
Dementsprechend hatte ihn das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen bereits im Mai 2022 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 250 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht zahlte und sich trotz ergangener Ladung auch nicht dem Haftantritt gestellt hatte, erging im Januar dieses Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann, nahmen ihn fest und mit auf die Dienststelle am Hauptbahnhof Halle/Saale.
Dort kontaktierte der Gesuchte Angehörige, welche sich bereit erklärten die geforderte Geldstrafe für ihn zu begleichen. Nach Zahlungseingang auf einem weiteren Polizeirevier konnte er dementsprechend die Dienststelle gegen 00:40 Uhr wieder als freier Mann verlassen und den 2. April zuversichtlich entgegenblicken.
Sind die Angehörigen jetzt Betrüger?
Du willst nicht wirklich eine Antwort darauf haben, oder?
Ich greife gleich mal vor: Falls ja, was stimmt mit Dir nicht?
Nochmal Glück gehabt!
Warum wird immer deutlich erwähnt wenn es ein Deutscher ist.
Bei anderen Delikten ,wird die Herkunft nicht erwähnt
Pressekodex (Richtlinie 12.1):
„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Einfache Erklärung. Da Deutsche (noch) nicht zu einer Minderheit gehören, fallen sie nicht unter diesen Schutzschirm. Soweit also plausibel.
Echte Sorgen würde ich mir dann also erst machen, wenn auf das Deutschsein des Täters nicht (mehr) ausdrücklich hingewiesen wird.
Was ist für dich problematisch, ob die Herkunft erwähnt wird?
Ändert das was an deiner Einstellung und deinen Voruteilen?