Bundespolizei erwischt bei Kontrolle in der S-Bahn gesuchten Betrüger – Angehörige zahlen die Geldstrafe

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  1. Frage sagt:

    Sind die Angehörigen jetzt Betrüger?

    • Antwort auf seltsame Frage sagt:

      Du willst nicht wirklich eine Antwort darauf haben, oder?

      Ich greife gleich mal vor: Falls ja, was stimmt mit Dir nicht?

  2. Kerkermeister sagt:

    Nochmal Glück gehabt!

  3. Ax sagt:

    Warum wird immer deutlich erwähnt wenn es ein Deutscher ist.
    Bei anderen Delikten ,wird die Herkunft nicht erwähnt

    • Bettina sagt:

      Pressekodex (Richtlinie 12.1):
      „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

      Einfache Erklärung. Da Deutsche (noch) nicht zu einer Minderheit gehören, fallen sie nicht unter diesen Schutzschirm. Soweit also plausibel.
      Echte Sorgen würde ich mir dann also erst machen, wenn auf das Deutschsein des Täters nicht (mehr) ausdrücklich hingewiesen wird.

    • was soll's... sagt:

      Was ist für dich problematisch, ob die Herkunft erwähnt wird?
      Ändert das was an deiner Einstellung und deinen Voruteilen?