Drogenrazzien in der Roßbachstraße und am Zollrain: auch griffbereite Machete aufgefunden – Richter lehnt Haftbefehle ab
Kriminalbeamte des Polizeirevieres Halle (Saale) vollstreckten am Dienstag den 28.10.2025 einen durch das Amtsgericht Halle erlassenen Durchsuchungsbeschluss gegen zwei Beschuldigte im Alter von 54- und 63-Jahren. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde zwei Wohnung im Bereich Roßbachstraße und ein Kleingartengrundstück im Bereich Zollrain in Halle (Saale) durchsucht. Während der Durchsuchung konnten circa 1,7 Kilogramm Cannabis und circa 120 Gramm Crystal aufgefunden und beschlagnahmt werden.
Weiterhin wurden Drogenutensilien für Verkaufshandlungen, Bargeld und eine griffbereite Machete in den Räumlichkeiten eines der Beschuldigten sichergestellt. Der 63-jährige Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen in den Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Halle (Saale) verbracht.
Über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wurde beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) ein Untersuchungshaftbefehl beantragt. Dieser wurde nachfolgend am Mittwoch den 29.10.2025 durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle nicht bestätigt.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurde das Polizeirevier Halle (Saale) durch Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Halle (Saale) unterstützt.













Da kann man dem Richter nur wünschen, dass keines Seiner Kinder jemand mit diesem Dreckszeug in Kontakt kommt. Für mich nur ein weiterer Schritt in den Untergang der Glaubwürdigkeit, der deutschen Justiz. weiter so, das stärkt immer mehr die radikalen Kräfte!
Wer auch nur ansatzweise was richtig macht bei der Erziehung, kann sich darauf verlassen, dass seine Kinder nicht bei fremden 54- und 63-Jährigen in der Wohnung oder im Garten verkehren.
das ist ja cool .. 1,7 kg gras und noch anderes zeuch.. eine gefährliche Waffe .. und trotzdem reichts nicht für eine U.-haft.
Das ist kreativ
Was ist deiner Meinung nach der Sinn von U.-haft?
fragen sie Ballweg o. Herrn Füllmich, die können ihnen das erzählen.
Woher soll Ballweg o. Herr Füllmich die Meinung von „Zappelphilip“ kennen?
kontexbasiertes, sinnerfassendes lesen ist aus der mode gekommen, ich weiß. also nochma: es geht in meiner antwrt um die u-haft und deren sinn bzw. zweck, wie ‚bin_gespannt‘ von ‚Z.-ph.‘ wissen wollte, der wiederum der justiz implizit doppelmoral/untätigkeit vorwarf, auf die ich in meiner antwrt ebenso eingehe (verklausuliert).
Drück dich einfach und verständlich aus. Dann kann man vielleicht wenigstens erahnen, was du sagen willst. Mit deinem Rumgegurke erreichts du gar nichts.
Bist du doof?
Du hast doch die großen Schwierigkeiten, dich verständlich auszudrücken
Die fragt immer blödsinnig.
Fahrerflucht mit Personenschaden ist für mich dieselbe Liga. Willst du die auch alle erstmal pauschal einbuchten? Was ist mit illegalem Waffenbesitz? Wir dann ganz schön voll und dann meckern wieder alle, dass die Gefängnisse so viel kosten.
Leider alternativlos. So ist das heutzutage nun mal. Und heute bereits um 08:40 Uhr morgens, standen gleich zwei Dealer arbeitsteilig organisiert in der Unterführung am Riebeckplatz zum Kindergarten, boten lautstark ihr Gras und Crystal an, pöbelten was man so guckt und ob man abgestochen werden will.
Krasse Geschichte. Danke fürs Teilen!
Komisch,. mich haben die noch nie angepöbelt. Aber ich gucke die wahrscheinlich auch nicht angewiedert an. Ich ignoriere die einfach.
Das ist das „Stadtbild“, das „unsere Töchter“ bei den Demos verteidigen. Da musste dich dran gewöhnen; das ist so gewollt.
Die Augenbinde bei Justitia sollte ja ursprünglich für Unparteilichkeit stehen. Heute steht sie nur noch für die Blindheit der deutschen Justiz.
Na, Strafzettel fürs Falschparken bekommen und nun ist die ganze Welt dem Untergang geweiht?
Seit wann kriegt man fürs Falschparken einen Strafzettel? Gibt’s sowas noch?
Keine Ahnung. Kenne die Welt nur aus dem Internet. 🙄
Oder aus den Gesetzbüchern.
Ist Falschparken eigentlich strafbar?
Ich parke nicht falsch. Lieber laufe ich etwas weiter.
Und für das Parkproblemviertel Innenstadt habe ich unsere Familienjahreskarte der Havag.
Wie zum Henker kommst du da drauf? Hätten sie sie einfach laufen lassen sollen?
Die Überschrift ist falsch; die StA beantragt(!) einen Haftbefehl, den der Richter(!) nicht bestätigt…
Korrekt und korrigiert 🙂
…..weiter gehn, hier gibts nix zu sehn…..
Griffbereit das Lieblingswort der Angstmacher…
Eine „griffbereite Machete“ das klingt nach Blut, Gefahr und Gewalt.
Genau das soll es auch, denn solche Begriffe sind journalistische Zündschnüre…
Sie sollen knallen, bevor jemand fragt, ob überhaupt etwas explodiert ist.
Im Fall der Drogenrazzien in Halle laut diesem Artikel war die Machete weder benutzt noch eingesetzt, sondern schlicht vorhanden.
Juristisch betrachtet ist sie kein Beweis für Bewaffnung, sondern ein Werkzeug, das erst dann zur Waffe wird, wenn es tatsächlich zum Angriff, oder zur Verteidigung bestimmt ist.
Dass der Haftrichter keinen Haftbefehl erließ, ist kein Skandal, es ist Rechtsstaat in Reinform.
Denn wer Menschen in Untersuchungshaft setzt, braucht mehr als reißerische Worte.
Er braucht Beweise, nicht Bilder. Tatverdacht, nicht Schlagzeilen.
Doch während noch weniger Richter offenbar nüchtern prüfen, liefern manche Medien lieber Dramatik als Differenzierung.
Das Wörtchen „griffbereit“ wird dann zur moralischen Bewertung, nicht zur sachlichen Beschreibung.
Es soll Empörung erzeugen, nicht Aufklärung.
Dabei wäre es gerade jetzt wichtig, Vertrauen in die Justiz zu stärken… nicht durch Panik, sondern durch Präzision, denn der Rechtsstaat lebt davon, dass auch der Unbeliebte fair behandelt wird.
Wenn wir das vergessen, wird jede Machete irgendwann zur Metapher
für eine Gesellschaft, die lieber schneidet als denkt.
Und Hand aufs Herz.
Wenn bei einer Razzia „zwei Wohnungen und ein Kleingartengrundstück“ durchsucht werden… XD
ja, dann ist eine Machete im Garten wohl wirklich der Skandal des Jahrhunderts. XD
„solche Begriffe sind journalistische Zündschnüre“
Es ist eine Polizeimeldung. Ob der Beamte auch Journalist ist, darf bezweifelt werden. Zudem ist es die Beschreibung eines Tatbestandsmerkmals.
Siehe §30a BtMG:
„Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, […] wer
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.“
Mitsichführen ist dabei nicht jegliche Anwesenheit eines Gegestands, sondern – du ahnst es hoffentlich schon – insbesondere dann gegeben, wenn der Gegenstand auch griffbereit ist.
Also 5 Jahre Knast MINDESTstrafe stehen im Raum. Da ist das schon erwähnenswert, findest du nicht?
Übrigens steht es dir frei, das Revolverblatt mit den unglaublichen moralisierenden und empörenden Skandal-Schlagzeilen NICHT zu lesen. Dann hättest du vielleicht mehr Zeit, dich mit der Materie zu beschäftigen.
Aber du kannst natürlich auch weiter unqualifiziert rumblöken.