FDP kritisiert neuen Schulentwicklungsplan für Halle: kein neues Gymnasium, keine neue Gesamtschule

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9 Antworten

  1. gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Bildungsausschuss sagt:

    Klar doch! Dann wird alles besser! Bringe lieber ein paar Koffer voller Geld mit. Oder eine Tonne Gold! Dann läßt sich … wie war das doch … ah, ja: „zusammenarbeiten“, um was Schnuckliges zu bauen!

    • Lehrer sagt:

      Und glaubst du, Schüler in verrottete Gebäude verfrachten oder vorhandene Schulen auf Anschlag voll zu stopfen ist besser?
      Die Kinder sind da, die Lehrer fehlen. Wo liegt der Fehler, bei den Kindern etwa?

      • Antwortautomat sagt:

        „Die Kinder sind da, die Lehrer fehlen. Wo liegt der Fehler, bei den Kindern etwa?“

        Na bei den Lehrerkindern. Die können sich nicht benehmen, müssen oft die Klasse wiederholen uns verstopfen die Schulen.

        Des Lehrers und des Pfarrers Brut wird niemals gut.

  2. rellah2 sagt:

    Die können doch mal ihre Bildungsministerin anspitzen, vielleicht hat die noch paar Mille übrig. Rest legen dann die Besserverdienenden drauf.

  3. StER Halle sagt:

    Das Problem ist hier nicht das Geld. Grund für das Desaster ist eine SEPl-VO, die eigentlich erst 2022 kommen sollte, durch die alte Regierung aber bereits klamm und heimlich im Jahr 2020 schon verabschiedet wurde. In dieser Regelungen enthalten sind, die eine Neueröffnung einer Schule fast unmöglich machen. Beispiel Gesamtschule Mindestjahrgangsstärke 100 SuS = 4 Züge die neue Regelung:
    (4) Neue Gesamtschulen können in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen werden, wenn an diesen innerhalb von sechs Jahren jährlich 150 von Hundert der vorgeschriebenen Mindestjahrgangsstärke von neu aufzunehmenden Schülern in den Anfangsklassen der Sekundarstufe I erreicht werden und eine bereits bestehende Schule der gleichen Schulform nicht zugunsten der neuen Schule geschlossen werden muss.

    Wenn also eine Schule mit 4 Zügen geplant und gebaut werden soll, muss nach der neuen SEPl-VO die Schule aber mit 6 Zügen belegt werden, und zwar über einen vollen Schulzyklus, also 6 Jahre.
    Das soll dann aber „die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Sinne des § 98 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes“ gewahrt bleiben.

    Eine Planung für eine Schule, die 6 Züge aufnehmen kann, dann aber nach 6 Jahren nur noch vierzügig fortgeführt wird, dürfte den Grundsätzen nicht mehr folgen und würde kein OK von der Kommunalaufsicht erhalten. Denn die muss nach der neuen SEPl-VO ebenfalls ihr OK geben.

  4. Ern sagt:

    Spart nur an der Bildung und dann behauptet einfach, viele wollen noch nach Halle ziehen, das stimmt doch gar nicht

  5. emilia sagt:

    FDP, das sind doch die, welche sich einen Ehrenvorsitzenden leisten, namens H. D. Genscher, der Mitglied der NSDAP war, toll.

  6. lederjacke sagt:

    Gut dass die FDP jetzt in Sachsen-Anhalt in der Regierung sitzt. Da können sie sich des Problems annehmen.

  7. MS sagt:

    Solange in der Stadt Schulstandorte wegen zu geringer Schülerzahlen von Zusammenlegungen betroffen sind bzw. sich das gerad enoch einmal vermeiden ließ, haben wir ein Verteilungsproblem der vorhandenen Schüler. Hier sollte der Stadtrat erst mal ansetzten….nur tut er das nicht. Das würde nämlich tatsächliche inhaltliche Arbeit und unangenehme Folgenabwägung mit sich bringen.

  8. Eltern sagt:

    Wo gibt es in Halle einen Gymnasial-oder Gesamt- Schulstandorte mit zu geringer Auslastung???
    Bitte sofort mir bescheid geben.
    Mein Kind ist an der KGS Hutten und hat seit Monaten nicht einmal 2/3 des geplanten Unterrichts.
    Ausfälle in Mathe, Deutsch, Englisch…in Größenordnungen …
    Seit der Pandemie werden die Kinder nur noch sporadisch beschult, Lehrer sind krank, viel zu wenig Lehrkräfte an den Schulen. Die Qualität der Lehrkräfte wird immer schlechter, jeder Berufene der ein Stück Kreide halten kann wird heute zum Quereinsteiger/Lehrer gemacht. In der freien Wirtschaft versagt, sinnlosen Schrott zur Selbstfindung studiert und dann in die Arbeitslosigkeit..und von dort als Quereinsteiger in die Schulen.. perfekt!! (Es gibt sicher Ausnahmen, aber nicht viele!!)
    Unsere Volksversager und die Verwaltungen schieben sich den schwarzen Peter zu und versagen auf ganzer Linie.
    Dazu Zitat aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen Anhalt
    „Die Schule hat die Pflicht, die individuellen Lernvoraussetzungen und
    Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sind bei Bedarf zusätzlich zu fördern, um einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erlangen“

    Wenn man das liest, dann wird einem klar dass in Politik und Verwaltung jede Menge Leute sitzen, welche täglich wissentlich Rechtsbruch begehen.

    Ruft man, als besorgtes Elternteil, bei den Ämtern an, wird die Verantwortung immer weitergeschoben oder der konkrete Fall ist ein Einzelfall.

  9. Quape sagt:

    Na dann hoffen Sie mal, Herr Sharper.. ….. 😂😂😂