Festnahme nach S-Bahn-Fahrt am Hauptbahnhof Halle: Gesuchter gefasst, Begleiter tritt Bundespolizisten

Am Montag, den 13. Oktober 2025, bat der Zugbegleiter einer S-Bahn von Leipzig nach Halle (Saale) um 09:25 Uhr die Bundespolizei in Halle (Saale) um Unterstützung. Zwei männliche Reisende sollen die S-Bahn genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein und verweigerten zudem die Vorlage von Ausweisdokumenten. Beim Eintreffen des Zuges am Hauptbahnhof kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die zwei Männer.
Die beiden von den Bundespolizisten festgestellten 18- und 29-Jährigen legten gegenüber den Beamten jeweils ein gültiges Deutschlandticket sowie gültige Ausweisdokumente vor. Bei der anschließenden Überprüfung der Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig nach dem 29-jährigen Russen suchte. Wegen Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht Borna, im Juni vergangenen Jahres, zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro beziehungsweise 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Verurteilte die Forderung nicht beglich und seine Strafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig im August dieses Jahres den Haftbefehl. Die Einsatzkräfte eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit in die Diensträume am Hauptbahnhof Halle.
Sein 18-jährige Begleiter bot sich den Beamten dabei freiwillig als Sprachmittler an. Auf dem Weg zur Dienststelle kam er den Einsatzkräften jedoch wiederholt zu nah, trotz mehrfacher Aufforderung Abstand zu halten. Als ein Beamter den Mann daraufhin zurückdrängen wollte, befreite sich dieser und trat dem Bundespolizisten gegen den hinteren linken Oberschenkel, wodurch dieser Schmerzen erlitt. Daraufhin mussten zwei Beamte den russischen Staatsangehörigen unter Anwendung von Zwang zu Boden bringen und ihm Handfesseln anlegen. Während der Maßnahme wehrte und sperrte er sich erheblich und spuckte in Richtung einer Beamtin, verfehlte sie jedoch.
Der 29-Jährige konnte nach Zahlung der offenen Geldstrafe die Dienststelle wieder verlassen. Gegen den 18-Jährigen leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung ein.
Tja, hätten sie das gültige Ticket lieber der Kontrolleurin gezeigt.
So blöd muss man erstmal sein, als gesuchter Straftäter seine Fahrkarte nicht zeigen zu wollen, obwohl sie gültig ist, und damit noch extra Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. 🤦♀️
„Reisende“ ist hier kein Problem?
Bezieht sich im Text auf den Zeitpunkt (des Anrufs?) 9.25 Uhr, als sie tatsächlich unterwegs waren.
Im weiteren Verlauf des Textes werden sie nicht mehr als Reisende bezeichnet.
Wenn man den Polizeiberichten folgt, sind Straftäter öfter mal nicht die Hellsten.
Zum Glück haben die beiden auf dem Revier keine eigene Republik ausgerufen.
Was für Assis!
Ein Mann, verurteilt zu Geldstrafe, oder Haft, lebt wie üblich über ein Jahr unbehelligt, nicht weil er unschuldig ist, sondern weil der Staat aufgehört hat, seine Urteile zu vollstrecken.
Das ist kein Einzelfall, sondern das Symptom eines erschöpften Rechtsstaats…
Urteile, die niemand mehr durchsetzt.
Haftbefehle, die in Aktenregalen verstauben.
Ein System, das nur noch so tut, als gäbe es Ordnung, während es längst im Zufall vollstreckt.
Der Staat droht, aber handelt nicht.
Die Justiz spricht, aber vollzieht nicht.
Und die Gerechtigkeit sitzt daneben, stumm, gefesselt von ihrem eigenen Apparat.
Am Ende konnte er nach zufälligem Aufgreifen wenigstens bezahlen… Was für eine Farce.
Jeder Bericht über „zufällig Aufgegriffene“ ist längst ein Zeugnis dieses Staates, nicht seiner Stärke, sondern seiner Erschöpfung.