„Fiffi“ wird teurer: Halle hebt die Hundesteuer ab dem kommenden Jahr an – Ermäßigung für Rettungshunde und Tierheim-Hunde

Hundehalter in Halle (Saale) müssen ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Die Stadtverwaltung hat vor, die Hundesteuer für den ersten Hund zu erhöhen. Stimmt der Stadtrat zu, tritt die neue Satzung zum 1. Januar 2026 in Kraft. Statt bislang 100 Euro werden künftig 120 Euro fällig.
Unverändert bleibt hingegen die Steuer für einen Zweithund, die weiterhin bei 180 Euro jährlich liegt. Auch für sogenannte Listenhunde bzw. gefährliche Hunde bleibt es bei der bisherigen Regelung: Halter dieser Tiere zahlen nach wie vor 720 Euro pro Jahr – ein Vielfaches im Vergleich zur regulären Hundesteuer.
Zu den als gefährlich eingestuften Hunderassen zählen unter anderem Pit-Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Bandog, Staffordshire Bullterrier, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff sowie Mastiff. Die Stadt folgt damit weiterhin der geltenden Einstufung gefährlicher Hunde nach dem Landeshundegesetz.
Im vergangenen Jahr waren in Halle rund 10.000 Hunde offiziell gemeldet. Die Stadt nahm durch die Hundesteuer insgesamt rund 1,2 Millionen Euro ein. Mit der geplanten Erhöhung könnten die Einnahmen künftig leicht steigen – vorausgesetzt, die Zahl der gemeldeten Hunde bleibt stabil.
Einen Rabatt von 50% gibt es auf Rettungshunde und Hunde aus dem Tierheim.
Wie zu erfahren war, will die Stadt aber auch mehr Hundewiesen einrichten.
Ich würde die Hundesteuer für die „Handtaschenhunde“ kräftig erhöhen! Diese sind mehrheitlich in Halle unterwegs und machen mehr Lärm und Hinterlassenschaften als die großen Rassen.
Du scheinst tatsächlich nicht vor die Tür zu kommen. Sonst würdest du nicht so einen Blödsinn schreiben.
,,Blödsinn schreiben“ wie zutreffend, das kennst du doch von deinen täglichen Kommentaren hier.
Und wenn man denkt, dümmer wird es nicht mehr, dann kommt Rebell als Opas gegen Links und verfasst einen „Kommentar“…🤣
Und dann noch ausgerechnet zum Thema „Blödsinn schreiben“ 🤣🤣
Ach, da isser ja wieder .. mein Stalker … hab dich schon vermisst. Was machst du eigentlich, wenn ich mal nicht mehr schreibe hier? Hast du noch etwas anderes im Leben? Geh mal deine Oma fragen, die ist ja eh viel klüger …
Wie viele Hunde sind nicht angemeldet??Die ,die ehrlich sind werden wieder bestraft!!! 20 %mehr Ausgabe aber verdiene ich denn 20%mehr🤔nein natürlich nicht ! Alles wird teurer bzw.langsam unerschwinglich…hebt doch dann die Gehälter/Löhne dementsprechend an…🤬
Und was ist, wenn du 20% mehr verdienst, seit die Hundesteuer das letzte Mal erhöht wurde?
@Steuerzahler. Sie sind einer von denen die Hunde gar nicht mögen. Die Hinterlassenschaften sollten natürlich vom Hundebesitzer entfernt werden. Das Hunde bellen ist auch normal ob klein oder gross. Kinder machen auch krach aber das sind ja Kinder die dürfen das ja aber ein Hund soll man das bellen verbieten, da fällt mir nichts mehr ein das kleine Hunde mehr Steuern zahlen sollen als größere. Mehr Blödsinn geht nicht mehr.
Na klar, weil mein Minihund auch Elefantenkackhaufen ausscheidet! Nie haben wir ein Minihäufchen liegenlassen, bezahlen die Tütchen immer selbst, sollen noch im Amt antanzen, um die aktuelle Steuermarke abzuholen, und der Zaun an der Hundewiese im Stadtpark ist so hoch angebracht, dass er drunter durchkriechen kann – ich weiß wirklich nicht, wozu wir diese Steuer zahlen!
Was machen die mit den 1,2Mio € ?
Nichts für Hunde jedenfalls. Da gibt’s recht offene Daten aus den letzten Jahren bzgl Einnahmen aus Hundesteuer und Ausgaben für Hunde. Das Maximum sind diese komischen Plastikkacktüten, mit denen zweimal pro Woche die Spender bestückt werden. Darauf kann jeder Hundebesitzer getrost verzichten, die 20 EUR für nen gekauften Jahresvorrat hat man dann auch noch.
@ICH: Sachdienlicher Hinweis: Steuern sind nicht zweckgebundene Abgaben. Das heißt, ihnen steht keine direkt zuzuordnende Gegenleistung – etwaige Kottütenspender – gegenüber (anders als etwa bei Gebühren).
DU musst mir die Legaldefinition in § 3 AO nicht erklären, ich arbeite in dem Bereich. Ich habe lediglich eine Frage beantwortet. Und nur weil Steuern im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen keine unmittelbare Gegenleistung gegenüberstehen darf, bedeutet das nicht, dass ein Teil des Haushalts, in den diese Steuern einfließen, auch für Sachgebiete verwendet werden KANN, die für das Steueraufkommen originär verantwortlich sind. Passiert im Falle der Besteuerung der Hundehaltung aber quasi nicht. Und exakt das war der Inhalt meines KOmmentars.
„Nichts für Hunde jedenfalls.“ ist dann aber schlicht und einfach gelogen. Ich arbeite zwar nicht in dem Bereich, habe aber Augen im Kopf und sehe sowohl Spenderboxen für Kotbeutel als auch Hundewiesen im gesamten Stadtgebiet und die trotzdem oft dringend notwendige Reinigung der Fußwege durch die Stadtwirtschaft.
Vielleicht solltest du über den ersten Satz hinaus lesen. Da habe ich oben bereits ausgeführt, dass das EINZIGE diese Kotbeutelspender sind, im Übrigen gibt es sogar monetäre Bezifferungen dieser Ausgaben, nämlich 60.000 EUR. Uiiiiiiii, echt krass im Vergleich zu den Einnahmen. Und was sind bitte deine anderen ausgeführten Ausgaben für ein Unfug? Eine Hundewiese kostet exakt NICHTS. Die Instandhaltung der städtischen Grünflächen (zB Mähen), ob das nun ne Hundewiese ist oder nicht, fällt so oder so an. Dasselbe gilt für die Reinigung der Gehwege, welche übrigens, außer anlassbezogen, überhaupt nicht stattfindet. Oder kommt bei dir immer mittwochs die Gehwegreinigung vorbei? Deutschland 2025: Ahnungslose Honks müssen zu allem ihren Senf dazugeben.
„das EINZIGE diese Kotbeutelspender sind“
Auch wieder gelogen. Keine Ahnung, was das soll. Ich käme mir dumm vor. Aber du machst, was du für richtig hältst.
„Eine Hundewiese kostet exakt NICHTS.“
Ok, vielleicht TUST du nicht nur dumm.
Dann pöbel mal noch schön. Argumente hast du ja nicht…
Du drehst dich im Kreis, von dir kommt nichts Schlüssiges, du wiederholst immer nur wieder denselben Mist, den ich schon längst widerlegt habe. Irgendwann merkt man dann halt, dass man nicht zu dir durchdringen kann, so eine Debatte setzt intellektuell eben ein gewisses Mindestniveau voraus. Argumente hast du ja logischwerweise nicht auf deiner Seite.
Die Fußwege müssen vor allem wegen der vielen Zigaretten-Kippen sehr oft gereinigt werden. Und nicht nur die. Die Kippen liegen überall rum und müssen aufwändig entsorgt werden. Dabei gibt es schon überall entsprechende Mülleimer. Nutzt nur kaum einer. Lieber einfach da runterschmeißen, wo man grad steht. Achja, von der Tabaksteuer sieht Halle keinen Cent. Nur um mal die Relationen aufzuzeigen.
Ach so, und warum leiste ich beim Kauf einer Packung Salz ne Salzsteuer, andere Beispiele wären Alkohol, Zigaretten, …
Leistest du nicht. Siehe Steuerbescheid.
Spielt überhaupt keine Rolle, wer die Steuer tatsächlich abführt, selbstverständlich ist der Käufer von diesem Zeug der wirtschaftflich Belastete. Einfach mal den Unterschied zwischen Steuerpflichtigem, Steuerschuldner, Steuerzahler, Steuerträger/Steuerdestinatar beachten.
Damit ist dein Arbeitgeber (oder bei Selbständigen der Auftraggeber) der wirtschaftlich Belastete deiner Einkommensteuer und aller anderen Steuern, die du zahlst. Schließlich wäre deine Arbeitskraft ohne diese Steuerbelastung billiger.
Ausgeben. Unter anderem für Straßenreinigung.
Davon wird ne schöne Weihnachtsfeier gemacht.
Nichts. Es ist eine Steuer und keine Abgabe und somit nicht Zeeckgebunden. Es soll eben steuern, dass nucht jeder Dödel einen Hund hat. Insbesondere gefährliche Hunde.
Nur gut, dass es keine gefährlichen Hunde gibt, sondern gefährliche Menschen!!! Kein Hund ist an sich gefährlich, es liegt an der Erziehung!
Kein Mensch ist an sich gefährlich, es liegt an der Erziehung.
Was genau sind denn „Gefährliche Hunde“, erklär mal, woran machst du das fest? An der Rasse, wie die Hundesteuersatzung? BLÖDSINN! Und wie definierst du „Dödel“? Wer ist für dich ein Dödel? Am IQ? Intelligenz hat nichts mit Ahnung von Hunden zu tun, erlebe ich täglich! Oder ist ein Krimineller ein Dödel? Na da wäre ich dann sogar bei dir, man könnte die Genehmigung zur Haltung bestimmter Rassen (aber dann hier bitte auf die Größe oder Masse beziehen) von Vorliegen eines entsprechenden Führungszeugnisses abhängig machen. Passiert aber eben NICHT bzw nur im Falle nachweislich gefährlicher Hunde, also solche mit tatsächlichem Beißvorfall, wenn man hingegen die Listenhundrassen unter Generalverdacht stellt, ohne dass es da jemals einzelfallbezogene Auffälligkeiten gab, dann ist das nichts anderes als strunzdumm. Und selbst diese ganzen AUsführungen haben NICHTS mit der Steuer zu tun. Warum sollten Hunde, die gebissen haben, ne höhere Steuer zahlen? Das ändert NICHTS, außer dass die Besitzer möglicherweise ihr Tier sogar weggeben oder ins Tierheim stecken, weil sie die höhere Steuer nicht zahlen können/wollen. Wichtig sind in solchen Fällen die Mittel des HundeG LSA, nämlich Wesenstest & Co, so dass sichergestellt wird, dass von dem Hund künftig keine Gefahr mehr ausgeht. Aber all dies trifft auf Listenhunde überhaupt nicht zu, hier ist weder ein pauschaler Wesenstest noch eine höhere Steuer regulatorisch begründbar.
Jetzt jagt schon eine Steuererhöhung die nächste. Schon krass, wie schamlos den Bürgern in die Tasche gegriffen wird.
Ich kann jedem Hallenser nur empfehlen, die derzeitige Steuererhöhungsorgie nicht zu vergessen und bei der nächsten Stadtratswahl FDP zu wählen. Die Steuern gehören gesenkt und dafür die städtischen Aussagen stark verringert. Auch Einrichtungen wie TOOH und Co gehören komplett privatisiert.
Wird Zeit, dass du endlich wieder nicht gewählt wirst!
Solange sich FDPler die Klimaanlage durch die BAFA subventionieren lassen, also vom Steuerzahler, solange wird der gelbe Haufen keinen Fuss mehr in die Landtagstüre bringen.
Doof nur, dass gerade die ex-Partei FDP hauptsächlich Politik für wenige Reiche macht und „der Hallenser“ davon überhaupt nix hat. Gehört halt nicht jedem Hallenser ein Mövenpick. Stimmt’s Liberaler?
Dafür wird dem Hund ja auch viel geboten. Unzählige schöne große Hundeauslaufflächen, ein Hundewald, alles Eingezäunt. Irre, wie schön Halle das macht. Achso…Nein. Ich hab mich vertan.
Wer sich einen Hund anschafft, muss sich um dessen Haltung kümmern. Niemand sonst.
Was hat die Steuer mit der Haltung zu tun
Alles.
„Gegenstand der Steuer ist das Halten von über drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet.“
„Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes.“
Wer seinem Hund keinen Auslauf bieten kann, sollte auch keinen besitzen dürfen. Aufgabe der Stadt sollte die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner sein. Da die Hundehalter dazu offensichtlich nicht in der Lage sind, können die eingenommenen Steuern gut dazu verwendet werden. Am Stadtrand und außerhalb der Stadtgrenzen gibt es genug Möglichkeiten dem Hund Bewegung zu verschaffen. Übrigens gibt es auch Laufräder für Hunde, die passen sogar auf den Balkon oder können zur Not auch im Schlafzimmer Platz finden.
„Da die Hundehalter dazu offensichtlich nicht in der Lage sind, können die eingenommenen Steuern gut dazu verwendet werden.“
Bußgelder wirken Wunder. Sie müssten nur konsequent erhoben werden…
Ahhh….und eine Stadt kann nicht davon Profitieren besonders Hundefreundlich zu sein? Ein Hundewald würde möglicherweise Touristen ziehen, da es im gesamten Umland keinen gibt.
Wie profitiert die Stadt von einem Wald voll Hundesch…?
„Die Hundehalter“ … mal schön verallgemeinern … gell? Die Leute, die ihre Scheiße nicht wegmachen sind in der Regel die Leute, die eh den Hund nicht angemeldet haben. Also triffts wohl nur die falschen.
Und wer ernsthaft Laufräder für Hunde vorschlägt, der hat absolut keine Ahnung. Dabei sollte man doch wenigstens wissen, was man hasst!
Die Stadt beseitigt keine Hinterlassenschaften und ein Hund ist kein Hamster.
Was war das nur und was hat es gemacht, was grad dröhnend unter meinem Fenster lang gefahren ist? 🤔
Der Rasenmäher? Hat Rasen gemäht und Igel geschreddert?
Das war die Müllabfuhr und nicht die Gehwegreinigung. Bist der Klügste hier, oder?
Ein Hamster?
Am Besten verzehnfachen. In den meisten Fällen grenzt die Hundehaltung in Stadtwohnungen eh an Tierquälerei.
Stimmt, aber für einen Hund gelten mehr qm wohnfläche als für ein Kind für artgerechte Haltung. Merkst Du noch alles?
Wie jemand weiter oben schon anmerkte: Man sollte schon wissen, was man hasst, sonst umweht einen so ne Aura von Vollverblödung. Bilde dich einfach das nächste Mal, bevor du peinlichsten Unsinn rauströtest. Es ist nämlich keinesfalls so, dass die Wohnungshaltung von Hunden nicht artgerecht wäre. Im Gegenteil sind die ärmsten Hunde oft diejenigen vom Dorf, weil die Leute dort denken, dass die „draußen“-Haltung ja soooo toll für den Hund wäre und dabei jeglichen Sozialkontakt, ob nun mit Menschen oder anderen Hunden, eklatant vernachlässigen. Es gibt übrigens sogar wissenschaftliche Studien zu dem Thema, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Stadthunde am glücklichsten sind, weil sich der durchschnittliche Stadtmensch am meisten um seinen Hund kümmert (Man lebt eng mit ihm zusammen, man muss für GEMEINSAMEN Auslauf und Abwechslung sorgen, man hat tendenziell deutlich mehr Kontakt zu anderen Hunden). Andere Studien zeigen übrigens, dass der durchschnittliche Stadthund auch viel besser sozialisiert und erzogen ist, da Stadtmenschen von Welpenalter an den Hund wichtigen Lernreizen aussetzen, was außerstädtisch idR viel weniger passiert.
Ich habe seit Jahren einen Hund und zahle fleißig Steuern. Mein Hund hat davon nichts. Meine Tüten für die Hinterlassenschaften zahle ich auch selbst. Schön, dass ich für nichts mehr zahlen darf. Warum zahlen eigentlich Katzen nichts? Freigänger hinterlassen auch eine Menge und sind steuerfrei. Finde ich nicht okay.
Was für Luxus willst du für 10 Euro im Monat haben ?.lol.
Selbstverständlich sollst du für deine Scheißbeutel selber zahlen. Du hast dich doch für ein Hund entschieden und nicht die Stadt. Du bist verantwortlich . Gell. Schön realistisch bleiben.
Ach, und wozu dann die Steuer?
Das ist eine große Sauerei., was bekommen denn die Hundehalter dafür?
Wenn man Glück hat ein paar Hundetüten. Kein Wunder wenn dann immer mehr ihre Hunde abgeben oder sich keine mehr anschaffen werden. Tierarzt kann man sich eh schon nicht mehr leisten.
Wo genau steht denn geschrieben, dass die Zahlung der Hundesteuer zu einer Gegenleistung verpflichtet.
Warum jetzt „Fiffi“? Ich dachte immer, die abgebildete prächtige Fellnase heißt „Dr. Alexander Vogt“. Stand doch so auf den Plakaten.
Wenn Fiffi gewalt worden wäre, …
Hunde sind beinahe am ganzen Körper von Fell bedeckt – ausgerechnet die Nase aber nicht. Daher schlage ich den zutreffenderen Begriff „Nacktnase“ vor.
Die Höhe der Steuer und auch die drohende weitere Erhöhung will ich an dieser Stelle gar nicht diskutieren. Fakt ist aber, dass die Hundesteuer schlicht höchst unfair ist. Sie ist als Luxussteuer eigentlich ein Anachronismus, ein Relikt längst vergangener Tage. Hunde sind kein Luxus, zB ist der gesundheitliche Nutzen – sowohl psychische, als auch körperliche Gesundheit – von Hunden auf ihre Besitzer längst eindeutig erwiesen. Weiterhin ist auch absolut null nachvollziehbar, warum wirklich ALLE anderen Haustiere nicht besteuert werden, man denke zB an Pferde, wo der Luxusgedanke ja wohl viel naheliegender ist. Auch Katzen werden nicht besteuert, obwohl auch hier zumindest für Freigängerkatzen längst der negative Impact nachgewiesen ist. Die größte Frechheit ist aber die absurd maßlose Besteuerung von Listenhunden („Kampfhunden“). Man muss sich da auch einfach mal klar werden, dass quasi JEDES Bundesland völlig andere Hunderassen als gefährlich definiert (und glücklicherweise zunehmend Bundesländer ihre Rasselisten abschaffen; Sachsen-Anhalt natürlich mal wieder nicht) und dann kommen ZUSÄTZLICH hunderte Kommunen und definieren für Zwecke ihrer Hundesteuer nochmals völlig andere Rassen als angeblich gefährlich. Am konkreten Beispiel von Sachsen-Anhalt und Halle: Unser Bundesland definiert eigentlich nur 4 Rassen als gefährlich, die Stadt Halle definiert hingegen gleich 15 (!!!) Rassen als gefährlich. Man muss nicht sonderlich intelligent sein, um die Abzocke hinter einem solchen Gebaren zu sehen. In diesem Zusammenhang kann die Stadt gern mal erklären, was denn bitte „Chinesischer Kampfhund, Römischer Kampfhund, Pit-Bullterrier [sic!] und Bandog“ (siehe städtische Hundesteuersatzung) für Rassen sind, diese Rassen gibt es alle überhaupt nicht. Absurd, oder? Bei der Konzeption der Hundesteuersatzung waren offenbar die allergrößten Leuchten am Werk. Im Übrigen verlangt Sachsen-Anhalt bei allen sog. Listenhundrassen ZWINGEND das Ablegen eines Wesenstest, bei dem das sozialverträgliche Verhalten des entsprechenden Hundes von staatlich bestellten Prüfern getestet und bestätigt wird. Nach Bestehen dieses Tests (der übrigens mal eben schlappe 400-500 Euro kostet und die einzelnen zu absolvierenden Prüfungen sind teilweise völlig banana) gehört man also als Besitzer einer solchen Rasse zu den nicht einmal 1 % alle Hundehalter, die ein offizielles schriftliches Gutachten darüber besitzen, dass ihr Hund völlig ungefährlich ist. Genau dies ist der Stadt Halle aber völlig egal (übrigens im Gegensatz zu anderen Städten, die das völlig anders handhaben), denn genau diese Hunde werden TROTZDEM als gefährlich einstuft und mit dem mehr als 7fachen Satz der normalen Steuer (720 statt 100€) belastet. Wie krank kann ein System eigentlich sein? Es wird sich auch kein einziger Hundetrainer, Tierarzt oder Kynologe finden, der die Ungleichbehandlung von Hunden auf Basis ihrer Rasse gerechtfertigt sieht, wie auch, es ist wissenschaftlich kompletter Schwachsinn. Und sowas wird hier seit Jahren toleriert, weil eine Generation von Politikdeppen solche Regeln einst initierte und nachfolgende Generationen ähnlich minderbemittelter Komplettversager zu bequem sind, sich des Themas mal anzunehmen. Warum auch, vor dem Hintergrund sprudelnder Steuereinnahmen nimmt man das einfach hin, die paar betroffenen Deppen, die so einen Hund halten, sind eine viel zu kleine Minderheit, um sich auflehnen zu können. Abschließend: Die Tierheime sind voll mit diesen Rassen. Nicht etwa, weil diese zu gefährlich für eine Vermittlung sind, sondern weil potentielle Interessenten einfach zum nächsten Zwinger gehen, sobald sie von den Auflagen und Steuern erfahren, die bei Adoption eines solchen Hundes auf sie zukämen. Diese nichtvermittelten Hunde im Tierheim Halle finanziert übrigens zu 100% die Stadt aus euren Steuern. Ich sag ja, ein strukturell krankes System, die Hundesteuersatzung gehört schon seit Jahren umfassend novelliert, bloß dann sollten sich auch Leute damit befassen, die nicht völlig ahnungslos sind.
„Unser Bundesland definiert eigentlich nur 4 Rassen als gefährlich, die Stadt Halle definiert hingegen gleich 15 (!!!) Rassen als gefährlich.“
Nun kann man bei unserem Bundesland aber gar keinen Hund anmelden, nur bei Gemeinden.
Na Hauptsache etwas kommentiert ohne sich damit zu befassen, von wegen schlicht! Es gibt ein Hundegesetz in Sachsen-Anhhalt, in dem sind besagte 4 Hunderassen gelistet, die der Vorredner erwähnte.
Ich stimme dem Vorredner in vollem Umfang zu!
Was steht in § 17 Abs. 1 diese wunderbaren Gesetzes?
Los, du schaffst das!
In § 17 Abs. 1 HundeG LSA ist die sachliche Zuständigkeit umrissen…selbstverständlich ist das für in einem LANDESgesetz angesprochene Thematiken zuständige Exekutivorgan nicht die Stadtverwaltung Halle, sondern das LANDESverwaltungsamt. Und nun? Was genau möchtest du uns Schlaues mitteilen? Offenbar reicht es bei dir ja nicht einmal, den Kern meines vorherigen Kommentars zu erfassen, es ging nicht um die unterschiedlichen Regelungsbereiche, sondern um die völlig hanebüchenen unterschiedlichen Einschätzungen der verschiedenen Bundesländer (Landeshundegesetze/-verordnungen) UND der verschiedenen Städte (Hundesteuersatzungen), was denn nun bitte gefährliche Rassen wären. 100 Vorschriften, 100 Meinungen. Nichts davon hat irgendeine Substanz. Es liegt einfach auf der Hand, dass die STadt mit 15 als gefährlich definierten Rassen (von denen fast ein Drittel überhaupt nicht existiert) einfach nur steurlich abzocken will. Schade, dass dich wirklich inkomplexeste Sachverhalte schon geistig überfordern, das kann eigentlich selbst ein 10-Jähriger erfassen.
„In § 17 Abs. 1 HundeG LSA ist die sachliche Zuständigkeit umrissen…“
Nicht nur umrissen, sondern geregelt.
WER ist demnach zuständig? Ausschließlich und exekutiv?
Na? (ist hervorgehoben; gern geschehen)
Also die Aufgaben nach dem „Gesetz zur Vorsorge gegen die
von Hunden ausgehenden Gefahren“. Dazu gehört was? Richtig, auch die Einschätzung der Gefährlichkeit. Ja, das steht auch in diesem LANDESgesetz.
Steuerliche Abzocke bei nicht existierenden Hunden bzw. Hundehaltern ist in der Tat hanebüchen. Aber eigentlich auch kein Problem. Steuerlast dürfte da exakt Null betragen.
„Inkomplex“ ist eine schöne, wenn auch sehr ungewöhnliche Wortneuschöpfung, vor allem als Superlativ. Aber versuch doch erstmal, das Thema zu erfassen. 😉
Also: die Stadt ist allein zuständig für die Erhebung der Hundesteuer. Das ist mit allen kommunalen Steuern und Abgaben so. Kannst du doof finden, das ändert aber nichts an den Tatsachen.
Bist du eigentlich geistig etwas zurückgeblieben? Okay, ich versuche es nun noch ein letztes Mal dir zu erklären: In § 17 steht, dass die Kommunen nur in Vertretung („im ÜBERTRAGENEN Wirkungskreis“) des eigentlich zuständigen LANDESverwaltungsamtes (ist nämlich ein LANDESgesetz) tätig werden. Einfach auch mal § 17 Abs. 1 Satz 2 lesen und nicht nach Satz 1 aufhören. Und darum geht es alles nichtmal, du quatschst völlig am eigentlichen Thema vorbei, siehe auch dein völlig sinnloser letzter Satz, in dem du Aussagen triffst, die nie im Zweifel standen. Das aufgegriffeneThema war nämlich einzig die absurde Diskrepanz bei den nach den jeweiligen Rechtsnormen als gefährlich definierten Rassen. Das HundeG LSA (vielfältige Aufgaben, von Chip- und Versicherungsflicht bis hin zur Regulierung der Pflichten, wenn Hunde als gefährlich eingestuft werden) sieht nur 4 Rassen als gefährlich an, die Hundesteuersatzung (einzige Aufgabe: Besteuerung der Hundehaltung) gleich 15. Warum wohl orientiert sich die Stadt nicht an der Landesvorgabe? Genau, da dürften wohl einzig und allein fiskalische Gründe ne Rolle spielen: Je mehr Rassen als gefährlich eingestuft werden, umso mehr Steuer lässt sich eintreiben. Zu deinem nächste Punkt: Dass die Steuerlast bei nicht existierenden Hunderassen gleich null ist, mag natürlich richtig sein, aber zum einen wollte ich mit diesem Hinweis lediglich die nicht existente inhaltliche Qualität der städtischen Hundesteuersatzung versinnbildlichen, zum anderen lässt sich das gar nicht so einfach beiseiteschieben, da unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Bandog“ der Behörde in Zweifelsfragen völlig ungerechtfertigte Ermessensspielräume einräumen. Zum Rest deines Kommentars lohnen sich weitere Worte nicht, das ist nur das übliche verblödete ad hominem-Gesülze.
Nein, nicht der Aufgaben des LVwA werden übertragen, sondern Aufgaben des Landes an die Gemeinden (in den Wirkungskreis).
Zum Einstimmen: Übertragener Wikrungskreis
Das LVwA ist nur Fachaufsichtsbehörde. Steht ausdrücklich so im Gesetz.
Im HundeG steht, was unter gefährlich zu verstehen ist (§ 3). Rassen werden dort nicht genannt.
Der Verweis auf das BUNDESgesetz ist die MINDESTanforderung. Gemeinden dürfen selbst entscheiden, welche Rassen sie für gefährlich halten. Warum? Richtig! Wegen § 17.
Bist du dumm?
Ganz ehrlich,so ahnungslos wie du kann man eigentlich gar nicht sein. Stellst du dich nur dumm oder bist du wirklich so gnadenlos bescheuert? Selbstverständlich werden durch § 17 Aufgaben des Landes auf die Kommunalverwaltung übertragen…und wenn diese Übertragung nicht stattfände, dann wäre wer nochmal verantwortlich? Genau, das LVwA. Ergo kommt es zur Verschiebung der Exekutivfunktion vom LVwA zur Stadtverwaltung. Nur die Fachaufsicht verbleibt bei der Landesbehörde. Wie oft eigentlich noch? Deine Renitenz tut ja fast schon körperlich weh! Und nochmals, um all das ging es eingangs überhaupt nicht, keine Ahnung, warum du so erpicht bist, immer wieder das Thema in diese Richtung zu verschieben. Nun weiter mit deinen Behauptungen: Im HundeG LSA werden Rassen explizit nicht genannt, das ist korrekt, stattdessen erfolgt eine sog. statische Verweisung zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz idF von 2001, also einem BUNDESgesetz, in welchem wiederum die 4 von mir nun schon x-mal angeführten Rassen shcwarz auf weiß aufgeführt sind. Diese gelten durch die Verweisung in § 3 Abs. 2 Satz 1 HundeG LSA gleichsam auf Landesebene. Der Verweis auf das Bundesgesetz ist auch nicht , wie von dir behauptet, die Mindestanforderung, sondern die ABSOLUTE Begrenzung. Selbst wenn sich am HundVerbEinfG nun bzgl der genannten Rassen irgendwas ändern würde, schlägt diese Änderung nicht auf Ebene des HundG LSA durch (deswegen STATISCHE Verweisung), im Positiven wie im Negativen. Dieses vermeintlich unwichtige Detail hat übrigens bereits praktische Anwendung erfahren, denn seit 2011 ist der Miniatur-Bullterrier eine eigene international anerkannte Rasse, im HundVerbEinfG von 2001 wurden diese Hunde jedoch noch einheitlich unter der Rasse Bullterrier geführt (also normalwüchsige wie auch die Miniatur-Züchtungen). Das LVwA beruft sich bei der Einstufung von Miniatur-Bullterriern bis heute auf diese statische Verweisung, also auf den Rechtsstand von 2001, und kategorisiert diese eigentlich mittlerweile eigenständige und deshalb nicht mehr eingestufte Rasse trotzdem weiter als Listenhunde. Das nur als kleiner Exkurs. Und nun zurück zu deinem ahnungslosen Gesabbel: Selbstverständlich dürfen Gemeinden selbst entscheiden, welche Rassen sie für Zwecke ihre Hundesteuersatzung als „gefährlich“ einstufen. Aber das passiert weder, wie du schreibst, auf Grundlage irgendeiner MINDESTanforderung in der Bundesgesetzgebung noch durch die Übertragung in § 17. Übertragen werden können durch § 17 logischerweise nur Aufgaben, deren Kompetenz auch beim Land liegt. Die Normsetzungskompetenz hinsichtlich der Hundesteuer liegt aber bereits ORIGINÄR bei den Kommunen. Und wie du schon schreibst: Selbstverständlich darf deswegen jede Kommune selbst entscheiden, welche Rassen sie für Zwecke ihrer Steuererhebung wie auch immer einstuft. Aber DAS ist ja gerade mein Punkt: Die Stadt Halle sieht plötzlich 15 Rassen als „gefährlich“ an, das entbehrt jeglicher fachkundigen Grundlage und ist nichts anderes als fiskalische Abzocke. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht mehr, wie ich es dir noch erklären soll, das war jetzt bereits der Versuch für Kleinkinder. Wenn du das nicht verstehst, bist wohl eher du der Dumme.
„und wenn diese Übertragung nicht stattfände, dann wäre wer nochmal verantwortlich? Genau, das LVwA.“
Nein.
„Der Verweis auf das Bundesgesetz ist auch nicht , wie von dir behauptet, die Mindestanforderung, sondern die ABSOLUTE Begrenzung.“
Quatsch. Siehe § 3 Abs. 1 HundeG. Nach § 3 Abs.2 wird die Gefährlichkeit der 4 Rassen aus dem Bundesgesetz nur von vornherein vermutet.
„Miniatur-Bullterrier“, „praktische Anwendung“
Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 02.04.2012:
Hoffentlich glaubst du wenigstens den Gerichten. Das LVwA tut das jedenfalls seit fast 15 Jahren.
„Normsetzungskompetenz hinsichtlich der Hundesteuer liegt aber bereits ORIGINÄR bei den Kommunen“
Da schau mal bitte in das Grundgesetz. Daraus ergibt sich nur, dass die Gemeinden Steuergläubiger der Aufwandsteuern sind. Normsetzungskompetenz erhalten die Gemeinden erst durch ein (einfaches) Gesetz, in Sachsen-Anhalt durch das Kommunalabgabengesetz (KAG). Ja, das ist auch so ein LANDESgesetz. Dort steht in § 3 Abs.1 S.1:
„Landkreise und Gemeinden können Steuern erheben.“
Deshalb kann (und darf) jede Gemeinde die ihr unmittelbar zustehenden Steuern selbst erheben. § 17 HundeG hat damit nichts zu tun. Der regelt – es steht wirklich so drin, sieh einfach rein – die Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Hundegesetz. Dazu gehört auch die Feststellung der Gefährlichkeit und die Festlegung im Einzelfall nach Wesenstest.
„Die Stadt Halle sieht plötzlich 15 Rassen als „gefährlich“ an“
Plötzlich würde ich das nicht nennen. Die 15 Rassen stehen da seit spätestens 2000 drin. Nach 25 Jahren dürfte niemand mehr überrascht sein. Auch der Beschluss der Satzung (inkl. Aufnahme der Rassen) war ausführlich Thema im Stadtrat.
Meine Frage hast du nun aber endgültig beantwortet. 😉
https://www.facebook.com/hundefrei/
Zu Listenhunde
Ich stimme dem voll zu. Der Wesenstest sollte ausreichen um diese Hunde ganz normal zu besteuern. Zumal ja angeblich für Tierheimhunde eine Reduzierung gilt.
Aber das gilt ja nicht für diese „Rassen“
Diese Hunde bleiben im Tierheim sitzen.
Das tut schon weh.
Das kommt tatsächlich noch dazu: Laut Hundesteuersatzung der Stadt Halle wird die Steuer bei Adoption eines Tierheimhundes im ersten Jahr komplett erlassen. Dafür, dass man die Stadt aus den Kosten des städtischen Tierheims bei Adoption eines Tierheimhundes entlässt, ist ein Jahr schon lächerlich genug, auch das haben andere Städte viel großzügiger gelöst. Ins Absurde driftet diese Regelung nun aber dadurch ab, dass bei Adoption eines Listenhundes die Steuer einfach mal gar nicht erlassen wird. Wer sich sowas ausgedacht hat, mäandert irgendwo zwischen total verblödet und moralisch verkommen.
Wie sieht es mit dem gesundheitlichen Schaden – sowohl psychische, als auch körperliche Gesundheit – von Hunden auf die Nachbarn aus?
Gott,wie armselig. Hauptsache Geld fürs nächste Laternenfest und Feuerwerk. Das müssen wir zahlen. Aber dafür lassen wir die Häufchen jetzt liegen.
Damit zeigst du es denen da oben aber wirklich. Sie werden sich zukünftige Steuererhöhungen sicher zweimal überlegen.
Richtig so. Hunde gehören nicht in eine Stadt, und wer unbedingt einen halten will, soll dafür ordentlich blechen. Übrigens, das habe ich neulich im Netz gefunden: https://www.youtube.com/watch?v=m3H5OeJb1kw – daran denken viele Hundebesitzer auch nicht.
Warum gehören Hunde nicht in eine Stadt? Weil du das so sagst? Weil sachlich gibt es dafür keine Gründe. Es gibt sicherlich Rassen, die sind eher für eine ländliche Haltung geeignet. Aber grundsätzlich passen Hunde und Stadt auch gut zusammen. Wenn sich der Halter entsprechend mit dem Thema auseinandersetzt und seinen Hund entsprechend hält.
Und auch das Thema Angst vor Hunden gehört dazu, keine Frage. Aber es gibt noch viele weitere Phobien und da nimmt komischerweise auch keiner Rücksicht. Ich werde tagtäglich vielfach vollgequalmt, was zu echten Gesundheitsschäden führt. Juckt auch keinen. Ja, als Hundehalter sollte man die Menschen in seiner Umgebung schon im Auge behalten und bei entsprechenden Anzeichen vernünftig reagieren. „Lösen“ können diejenigen allerdings nur selbst das Thema. Wie bei jeder anderen Phobie.
„Ich werde tagtäglich vielfach vollgequalmt, was zu echten Gesundheitsschäden führt. Juckt auch keinen.“
Guter Punkt. Es müsste so etwas wie eine Tabaksteuer geben.
Und die Tabaksteuer verhindert, dass geraucht wird?
Ziemlich gut sogar.
Statistiken zeigen, dass Zigaretten immer teurer geworden sind und dass immer weniger geraucht wird. Ob da ein Zusammenhang besteht, magst du selbst beurteilen.
Nach der obigen Logik der Forderung müssten Zigaretten aber nicht besteuert, sondern verboten werden. Ne Hundesteuer gibt es ja schließlich auch und das reicht dem Binärtrottel bekanntlich nicht. Im Übrigen gibt es einen großen Unterschied zwischen Zigaretten und Hunden: Zigaretten sind nachweislich schlecht, Hunde nachweislich gut für den Menschen.
Du bist echt mehr Null als Eins, dieser unkundige Unsinn tut ja regelrecht weh. Selbstverständlich gibt es grundsätzlich überhaupt nichts gegen Stadthunde einzuwenden. Dass ne Deutsche Dogge natürlich nicht in ne Neustädter 1-Zimmer-Wohnung im 9. STock gehört oder irgendwelche Herdenschutzhunde eine artgerechte Aufgabe brauchen, dürfte jedem einleuchten. Und zu dem Video: Habe ich auch gesehen, das ist die typische öffentlich-rechtliche Verblödungsscheiße, das Video hat NULL Mehrwert, ist komplett vertane Zeit. Da erklärt wieder ein Soja-Sören die Welt bzw muss sich und seine Gen Z-Psychosen in der üblichen Selbstdarstellermanier präsentieren. Exakt wegen so ner komplett überflüssigen Rotze zahlt man übrigens fast 20 EUR GEZ und nicht nur 6-7 EUR.
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Hunde ohne Steuermarke hier so rumlaufen, wenn ich dir „Rudelhalter“ spazieren gehen sehe, mit 3-4 Hunden^^
“ Zu den als gefährlich eingestuften Hunderassen zählen unter anderem Pit-Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Bandog, Staffordshire Bullterrier, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff sowie Mastiff. “
Nicht die Hunde sind gefährlich ,sondern die Hundehalter sind verantwortungslos und gefährlich .Beißen können alle Hunde .
der einzige vernünftige beitrag hier
Das ist leider nur ein Teil der Wahrheit. Natürlich kann man mit guter Erziehung viel wett machen. Aber ein Havaneser wird ohne Erziehung dennoch keinen Menschen tot beißen können. Die angezüchteten Verhaltensweisen o.g. Hunde sorgen nun aber dafür, dass ohne Erziehung ein hohes Gefährdungspotential da ist. Das kann bei einem guten Halter sicherlich alles reguliert werden. Dennoch liegt auch in den Hunden eine gewisse Gefahr.
Letztendlich stellt sich mir immer die Frage, warum schafft sich jemand einen Listenhund an? Wäre es nicht vernünftiger, die Nachzucht dieser Hunde zu verbieten und somit in ein paar Jahren „listenhundefrei“ zu werden? Das wäre auch mit dem Tierschutz vereinbar.
Was redest du für einen Müll? Welche „angezüchteten Verhaltensweisen o.g. Hunde“ bitte? Die in der Hundesteuersatzung genannten Rassen sind ein wildes Sammelsurium unterschiedlichster Rassen, da gibt es bis auf die Größe quasi keinerlei Gemeinsamkeit…und schon gar nicht im Verhalten. Natürlich liegt allein in der Größe eines Hundes bereits ein gewisses Gefährdungspotential, aber erstes stellt die Hundesteuersatzung ja nicht auf die Größe ab, zweitens ist das größenbezogene Gefährdungspotential so abstrakt, dass jede Rechtsnorm, die darauf beruhen würde, juristisch in der Luft zerrissen würde. Und drittens müsste diese Liste, wenn man eine gewissere innere Stimmigkeit reinbringen will, um locker 30-40 weitere Rassen erweitert werden, was das Ganze dann endgültig in die absolute Absurdität treiben würde. Und auch deine Frage „warum schafft man sich einen Listenhund an“ sprudelt nur so von absoluter Inkompetenz. Ein „Listenhund“ ist keine biologisch abgrenzbare Kategorie, sondern ein willkürlich geschaffenes Konstrukt, nämlich Hunde, die von irgendwelchen mehr oder (meist) minder fachkundigen Menschen nach idR abstrusen Kriterien auf eine Liste gepackt wurden. DIe Hundesteuersatzung der Stadt Halle ist dafür doch ein Musterbeispiel. Noch krasser: In Italien gab es auch eine Liste gefährlicher Hunde (in Italien wurde das auf Landesebene geregelt), diese Liste wuchs über die Jahre auf über 100 Rassen an, bis dann endlich mal jemand Wahnwitzigkeit dieser Entwicklung erkannt hat und die Liste komplett abgeschafft wurde. Was willst du da also bitte mit welcher Logik verbieten? Jedes Bundesland, jede Kommune hat für verschiedene Zwecke ne eigene Liste, in der jeweils völlig andere Hunde drauf stehen, manche Länder/Kommunen (zunehmend) haben gar keine Liste. Wer hat denn nun recht mit seiner Liste? Du wirst keinen einzigen mit dem Thema vertrauten Experten (Hundetrainer, Veterinäre, Kynologen, Verhaltensforscher, etc) finden, die unterschreiben würden, dass bestimmte Rassen aufgrund ihres Verhaltens signifikant gefährlicher sind als andere. Auch keine Statistik gibt sowas her. Du bist der typische ahnungslose Pimpf, der in netten Worten irgendwas von Tierschutz vorgibt, aber in Wahrheit Ungeheuerlichkeiten verbreitet.
Na toll. Ihr musstet ja den Vogt wählen. Auf den Wahlplakaten hat der einen weissen Hund mit dabei. Dieser Blender.
Der will auch Halle am liebsten autofrei machen. Jetzt die Steuererhöhung. Gleich 20 Euro für die Hunde. Toll.
Hier sind zu 90 Prozent Hundehasser in diesem Forum.
Vielleicht Forum wechseln?
Für was werden die Millionen benutzt. Unterstützt die Stadt davon das Tierheim oder was passiert damit. Ach nein wir müssen es ja für Beschäftigten der Stadt bezahlen. Mensch kümmert euch einfach mal um wichtigere Dinge. Es gibt in den Kindergärten und in den Schulen soviel zu reparieren. Leute die Kinder sind wichtig!
Das Tierheim könnte es also nicht sein, was es nicht geben müsste, wenn es keine Hunde gäbe? Übrigens sieht jenes auch nicht mehr so ganz unsanierungsbedürftig aus.
Anstatt die Hundehaalter erneut abzukassieren, sollte die Stadt die Parkgebühren für PKWs und anderes endlich auf ein normal Maß anheben.
Es kann nicht sein, dass das Anwohnerparken fast für umsonst ist. Hier wäre ein Wert in Höhe von 250,- € pro PKW und Monat gerechtfertigt. Letztendlich benutzen diese Inhaber hier öffentliches Territorium welches auch noch von Zeit zu Zeit gereinigt wird.
Eine weitere Einnahmequelle wäre die sofortige Zahlungseinstellung an die zahlreichen Scheinasylantenvereine welche hier mit Steuermitteln sich ein schönes Leben in Deutschland machen ohne eine Gegenleistung.Niemand hat etwas dagegen das diese ungebetenen Gäste sich in Vereinen zusammenrotten, aber dan bitte auf eigene Kosten wie auch die deutschen Vereine sich zum größten Teil selbst finanzieren.
Eine weitere Einnahmequelle wäre die Besteuerung des gesamten Geländes der Firma Papenburg. Bislang werden nur ein kleiner Teil des Geländes bei den Steuern herangezogen.
So wie ich die Macher dieser Webseite kenne, löschen diese diesen Beitrag wieder.
Ich werde dann den Antrag stellen hier die Lizenz entziehen zu lassen wegen permanenter rechtswidriger Einflussnahme.
Dies wird öffentlich zur nächsten Stadtratssitzung dan geschehen.
Du weißt es ja wirklich ganz genau.
Die Vierbeiner werden keinen Cent von der Steuererhöhung sehen .
Als Ausgleich der Erhöhung brauchen die Hundehalter den Haufen der Hunde nicht mehr beseitigen . Oder doch ?
„Die Vierbeiner werden keinen Cent von der Steuererhöhung sehen .“
Natürlich nicht. Im Gegensatz zu dir bekommen Hunde kein Taschengeld.
„Als Ausgleich der Erhöhung brauchen die Hundehalter den Haufen der Hunde nicht mehr beseitigen . Oder doch ?“
Als Ausgleich für die Erhöhung der Müllgebühren brauche ich meinen Müll nicht mehr bis zur Tonne tragen. Oder doch?
P.S. Vor Satzschlußzeichen setzt man kein Leerzeichen.