Grube Teutschenthal wehrt sich gegen Gerichtsanordnung
Das juristische Tauziehen um das Freilager an der Grube Teutschenthal geht weiter. Die Grubenbetreiber haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingelegt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Halle eine Anordnung des Landes zur Schließung bestätigt. Die Eilanordnung sieht eine Räumung innerhalb von 6 Wochen vor.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Betrieb des Freilagers gegen eine Auflage aus dem Genehmigungsbescheid von 2004 verstoße. Dies führt dazu, dass nun bis auf Weiteres die bisherige Frist von sechs Wochen wieder gültig ist.
GTS widerspricht dieser Rechtsauffassung und hat vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg Beschwerde eingelegt. Daneben verfolgt GTS weiterhin mögliche Lösungen mit der zuständigen Behörde LAGB, um die geforderte Emissionsminderung am Freilager zu realisieren. Die Stilllegung des Freilagers würde mittel- und langfristig die Existenz der 180 Arbeitsplätze der GTS gefährden. Darüber hinaus sei es auch im öffentlichen Interesse, dass die Entsorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt weiterhin gewährleistet werde, sagt GTS.
„Wir hoffen auf eine endgültige Entscheidung in unserem Sinne durch das Oberverwaltungsgericht“, so der Geschäftsführer der GTS, Hans-Dieter Schmidt.
Das Freilager in Teutschenthal ist nicht Ursache für den aus den Kavernen emporsteigenden Gestank am Schacht Angersdorf. Hier wird ein „Nebenkriegsschauplatz“ aufgebauscht, um Bürgernähe von Politikern und Ämtern vorzugaukeln. Auch wenn das Freilager weg ist, wird es in Angersdorf weiter muffeln, sofern man nicht den Ursachen zu Leibe rückt, die bekannt sind, aber vertuscht werden.
Diese Kungelei der GTS mit den Behörden geht nun schon seit den 90er Jahren.
In dieser Zeit wurden dort Umweltsünden begangen die jeder Beschreibung spotten.
Es wird Zeit, dass die Behörden aufhören sich zum Büttel der GTS zu machen, ansonsten kommt mal ein ganz großer Bummerang zurück und man weiß nicht, wen es dann trifft.
Umweltschweinereien und illegale Giftmüllverklappung sind kein Kavaliersdelikt mehr, wie vielleicht noch in wilden Wendezeiten.
„…Entsorgungssicherheit für Sachsen-Anhalt…“ ist schon klar. Oh man, jetzt wird auch wieder die Arbeitsplatz-Keule geschwungen. Unglaublich, was sich vor den Toren Halles abspielt. Dieses Drama ist längst ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Absolut, schon allein das „Aussitzen“ der Hallenanordnung von anno ist eine Straftat. Die könnten man ja mal verfolgen. Und dann mal weiter nachgraben, wie groß der Erfassungsraum für die Entsorgung ist, der mal ganz sicher weit über Sa-Anh. hinaus geht, so wie die Sicherheit am Hindukusch