Grube Teutschenthal wehrt sich gegen Gerichtsanordnung

Das juristische Tauziehen um das Freilager an der Grube Teutschenthal geht weiter. Die Grubenbetreiber haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingelegt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Halle eine Anordnung des Landes zur Schließung bestätigt. Die Eilanordnung sieht eine Räumung innerhalb von 6 Wochen vor.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Betrieb des Freilagers gegen eine Auflage aus dem Genehmigungsbescheid von 2004 verstoße. Dies führt dazu, dass nun bis auf Weiteres die bisherige Frist von sechs Wochen wieder gültig ist.
GTS widerspricht dieser Rechtsauffassung und hat vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg Beschwerde eingelegt. Daneben verfolgt GTS weiterhin mögliche Lösungen mit der zuständigen Behörde LAGB, um die geforderte Emissionsminderung am Freilager zu realisieren. Die Stilllegung des Freilagers würde mittel- und langfristig die Existenz der 180 Arbeitsplätze der GTS gefährden. Darüber hinaus sei es auch im öffentlichen Interesse, dass die Entsorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt weiterhin gewährleistet werde, sagt GTS.
„Wir hoffen auf eine endgültige Entscheidung in unserem Sinne durch das Oberverwaltungsgericht“, so der Geschäftsführer der GTS, Hans-Dieter Schmidt.
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