Hallescher Einkaufspark HEP wirft Globus zum Jahresende raus – Stellungnahme von Globus und HEP

Das Globus Warenhaus soll zum Jahresende aus dem Halleschen Einkaufspark (HEP) in Bruckdorf fliegen. Das Center hat dem Markt am 2. Mai zum Jahresende gekündigt. Durch die Kündigung sind 270 Jobs gefährdet.
Seit 1995 sei man Mieter, so Globus in einer Stellungnahme. Der aktuelle Mietvertrag laufe bis Juni 2020 und sei verlängerbar bis 2025. „Fest steht, dass die Kündigung des Mietvertrages einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird, da die von der Vermieterin gerügte Schriftform des Mietvertrages, die als Kündigungsgrund heran gezogen wird, nicht verletzt ist“, heißt es von Globus in einer Stellungnahme. Die Schriftform habe das HEP seit über 20 Jahren nicht angezweifelt. Ebenso verhalte es sich mit der jetzt beanstandeten Mietfläche. „Die hiermit verbundene höhere Miete wurde jedoch jahrelang widerspruchslos akzeptiert.“
Mit Blick auf den seitens der Vermieterin angedrohten Räumungsrechtstreits wolle man zu den rechtlichen Streitpunkten nicht weiter Stellung beziehen, erklärt Globus. „Die Tatsache, wie leichtfertig das
Centermanagement mit der Kündigung des Mietvertrags die Arbeitsplätze unserer 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Frage stellt, bestürzt uns. Wir werden weiterhin dafür Sorge tragen, zügig Planungssicherheit zu haben und so einen lückenlosen Übergang vom jetzigen zum künftigen Standort zu gestalten.“
Die Eigentümerin des HEP begründet ihren Schritt damit, dass GLOBUS die notwendig gewordene Nachvermietung seiner Mietflächen blockiere. Ein weiteres Risiko bestehe darin, dass GLOBUS eine vertragliche Verlängerungsoption in Anspruch nehme, um sich ab Juni 2020 für weitere fünf Jahre potenzielle Konkurrenz vom einem neuen Wunschstandort in der Dieselstraße fernzuhalten. Bereits im Dezember 2016 habe GLOBUS „quasi die Scheidung eingereicht”, als das Unternehmen öffentlichkeitswirksam seine Entscheidung verkündete, im Juni 2020 in der nahegelegenen Dieselstraße ein neues GLOBUS SB-Warenhaus zu eröffnen und dann zugleich den Halleschen Einkaufspark zu verlassen. Auch hatte GLOBUS ultimativ verkündet, Halle (Saale) zu verlassen, wenn das Vorhaben in der Dieselstraße nicht genehmigt werde, erklärt das Centermanagement in einer Stellungnahme.
In einem Informationsschreiben an Politik und Verwaltung vom 03. Mai führt die Eigentümerin des Halleschen Einkaufsparks weiter aus: „Bei der gegebenen Sachlage gilt es zu beachten, dass die von GLOBUS angekündigte Trennung nicht nur zukünftig, sondern auch schon heute Konsequenzen für den Vermieter und die übrigen Mieter des Halleschen Einkaufsparks sowie deren Mitarbeiter entfaltet. Unsere anderen Mietpartner und deren Mitarbeiter sind verunsichert und fragen in diesen Tagen, wie wir die Zukunft des Halleschen Einkaufsparks als ertragreichen Einzelhandelsstandort sicherstellen werden. Um für geschäftsnotwendige Sicherheit in Bezug auf die zukünftige Entwicklung des Halleschen Einkaufsparks zu sorgen, ist die Eigentümerin zusammen mit dem Centermanagement aufgerufen, umgehend einen neuen Ankermieter vertraglich zu binden. Erfreulicherweise sehen auch die Stadträte die Notwendigkeit einer attraktiven Nachvermietung. Sie haben bekanntlich der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt uns dabei zu unterstützen. Doch genauso wie unsere Bestandsmieter Planungssicherheit erwarten, verlangen auch potentielle Nachmieter, mit denen wir aktuell in Verhandlung stehen, verbindliche Zusagen, dass die Flächen von GLOBUS ab Juni 2020 tatsächlich zur Verfügung stehen.”
Um diese Planungssicherheit zu gewährleisten, hatte die Eigentümerin nach eigenen Angaben das Unternehmen GLOBUS in den letzten Wochen wiederholt gebeten, auf die Option zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere fünf Jahre, also bis Juni 2025 zu verzichten. Dazu sei GLOBUS nicht bereit gewesen. Um den Halleschen Einkaufspark vor einem möglichen Schaden zu bewahren, sei die vorzeitige ordentliche Kündigung alternativlos. GLOBUS selbst betonte, sich alle vertraglich zustehenden Handlungsoptionen offenhalten zu wollen, machte das HEP deutlich. So müsse die Eigentümerin auch damit rechnen, dass GLOBUS die Verlängerungs-Option ausüben könnte, um sich potenzielle Konkurrenz vom geplanten GLOBUS SB-Warenhaus in der Dieselstraße fernzuhalten. Die Aufrechterhaltung eines „Notbetriebs“ des bereits jetzt völlig veralteten SB-Warenhaus im HEP (ohne übliche Meisterbäckerei, Fachmetzgerei und Gastronomie) sei aufgrund der sehr günstigen Mietkonditionen nicht abwegig. Dieser „Notbetrieb“ würde von dem neuen GLOBUS-Einkaufszentrum in der Dieselstraße überstrahlt und dorthin seine Kunden verlieren. Dies hätte massive Umsatzverluste der anderen Mieter im HEP und damit auch Umsatzmietverluste zur Folge.
Die vorzeitige ordentliche Kündigung sei trotz der vertraglich vereinbarten Festlaufzeit möglich, da der Mietvertrag und dessen Nachträge, die zwischen dem vorherigen Centermanagement und GLOBUS ausgehandelt worden waren, aus diversen Gründen nicht dem gesetzlichen Schriftformerfordernis genügen. Nach § 550 Satz 1 BGB gilt das Mietverhältnis mit GLOBUS daher als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann gemäß § 542 Abs. 1 BGB unter Einhaltung der Kündigungsfrist des § 580a Abs. 2 BGB ordentlich gekündigt werden, begründet das HEP. Schließlich wird GLOBUS aufgefordert, bis zum 30. Juni die im Halleschen Einkaufspark genutzte Verkaufsfläche auf die vertraglich vereinbarten maximal 8.500 Quadratmeter zu reduzieren. Im Schreiben von GLOBUS an die Stadt Halle (Saale) vom 02.11.2016 bestätigte GLOBUS erstmals, dass im Halleschen Einkaufspark tatsächlich eine Verkaufsfläche von 10.500 Quadratmeter genutzt wird. Die Eigentümer behalten sich daher vor, das Mietverhältnis mit GLOBUS auch aus diesem Grund fristlos zu kündigen, falls GLOBUS diese Frist zur Reduzierung der Verkaufsfläche verstreichen lassen sollte. Die Eigentümerin betont, dass sie aus Verantwortung für einen wichtigen Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort der Region und die damit verbundenen Arbeitsplätze durch die Handlungsweisen von GLOBUS zu der Kündigung gezwungen sei. Da GLOBUS dem Halleschen Einkaufspark ohnehin kategorisch die Eignung für sein aktuelles SB-Warenhauskonzept abgesprochen habe, könne und wolle die Eigentümerin nicht abwarten, bis GLOBUS wisse, ob der neue Wunschstandort genehmigt werde oder nicht, so die Information an Politik und Verwaltung in Halle (Saale).
Das Verhältnis zwischen Globus dem dem Vermieter HEP ist seit einiger Zeit angespannt. Globus will an der Dieselstraße für 35 Millionen Euro einen Markt errichten, deshalb den HEP Mitte 2020 verlassen. So lange sollte eigentlich der Verkauf im HEP weitergehen.
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