Handy liegengelassen – Langfinger am Hauptbahnhof Halle greift zu und wird durch Bundespolizei gestellt

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  1. Robert sagt:

    Diebstahl ? Es ist höchstens eine Fundunterschlagung.

    • ICH sagt:

      Eben. Entweder ist der Autor ahnungslos oder die Polizei. Habe das Gefühl, es wird immer schlimmer mit der Verblödung in Deutschland.

    • Janaki sagt:

      Er hatte mit Sicherheit Gelegenheit, das Smartphone im Bahnhof Magdeburg bei der Bundespolizei oder dem Sicherheitsdienst der Bahn abzugeben – unter Angabe des Fundortes. Es ist ja schließlich nicht so, dass er unbedingt mit diesem einen Zug, in dem er saß, nach Halle fahren musste – es fahren schließlich stündlich Regionalzüge zwischen beiden Städten.Da er das nicht getan hat, ist er ein Dieb

  2. 10010110 sagt:

    Und? Darf der Täter seine Haftstrafe jetzt in Syrien verbringen?

    • Janaki sagt:

      Wäre wünschenswert – am besten noch garniert mit mindestens 10 Jahren Einreiseverbot für alle EU-Staaten. Aber Wünsche (zumindest solche Wünsche) gehen seltten in Erfüllung.

    • nee Nulli sagt:

      Welche Haftstrafe?

      Und was würde seine Abschiebung an deinem Leben ändern? Nicht eines deiner vielen Probleme wäre damit gelöst. Daran musst du schon selbst arbeiten!

      • nee nee sagt:

        Mit dem „Argument“ kann man auf jegliche Sanktion jeglicher Straftat verzichten, weil die einzelne Tat dein eigenes Leben zu 99,9% nicht berührt.
        Typisches Denken von Egomanen.

        • naja doch irgendwie sagt:

          Abschiebung ist aber keine Sanktion für Diebstahl. Haft in der Regel auch nicht.

          Mehr als 99,9% der Straftaten werden zum Glück nicht von Egomanen in der Kommentarspalte sanktioniert.

        • irgendwie abgelenkt sagt:

          Das war aber nicht das Argument. Sondern dass man staatliche Handlungen nur dann befürworten sollte, wenn sie einem persönlich Vorteile verschaffen.

          • hängen geblieben sagt:

            Meinst du? Womöglich sollte man einfach nicht unangemessene Strafen (oder was man dafür hält) forden, wenn sie mit der Sache gar nichts zu tun haben.

  3. Trans sagt:

    Der Vorfall am Hauptbahnhof Halle zeigt weniger einen „Langfinger“, sondern vielmehr, wie schnell in Deutschland kriminalisiert wird, was juristisch differenziert betrachtet werden müsste. Wer ein liegengelassenes Handy aufnimmt, begeht nicht automatisch Diebstahl, in den meisten Fällen handelt es sich schlicht um einen Fund. Eine Zueignungsabsicht müsste erst bewiesen werden. Selbst eine Unterschlagung läge nur dann vor, wenn der Finder das Gerät nicht abgeben wollte.

    Stattdessen titelt „Du bist Halle“ voreilig mit „Langfinger greift zu“… eine öffentlichkeitswirksame Vorverurteilung ohne rechtliche Grundlage. Die Polizei wertet Videomaterial aus, als hätte es sich um einen geplanten Diebstahl gehandelt. Dabei ist weder klar, ob der Mann kriminelle Absichten hatte, noch ob er das Gerät nicht sogar abgeben wollte.

    Nicht alles, was verdächtig aussieht, ist auch strafbar und nicht alles, was technisch möglich ist, sollte sofort zum Anlass genommen werden, eine Straftat zu konstruieren. Der Rechtsstaat lebt nicht von Reizworten, sondern von Verhältnismäßigkeit und genau daran fehlt es hier.

    • Umgeschaut sagt:

      Nun, abgeben hätte er es sofort ja am HBf Magdeburg können. Damit ist die Zueignungsabsicht eindeutig bewiesen, somit lag auch eine Unterschlagung vor. Er hat das gerät nach dem Fund nicht abgegeben und wollte es auch nicht tun. Da ist nix zu konstuieren, das sin tatsachen.

    • 10010110 sagt:

      Also wenn jemand in Magdeburg eine Sache findet und sie dann in Richtung Halle mitnimmt, dann kann man wohl davon ausgehen, dass der Finder es nicht abgeben wollte. Aber ob es Diebstahl oder Fundunterschlagung war, darüber kann man sich natürlich streiten. Aber dafür sind ja Gerichte da. Die Polizei vollstreckt nur.

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