Hilfe für die Gastronomen: Stadt erlässt Sondernutzungsgebühr
Sobald das Land Sachsen-Anhalt die Öffnung von Gaststätten ermöglicht, kommt die Stadt den Einrichtungen finanziell entgegen. So müssen sie für die Fortdauer der Corona-Begrenzungen – zum Beispiel zu Hygiene-Auflagen und erlaubter Gästezahl – keine Sondernutzungsgebühren gezahlt werden, beispielsweise wenn Tische und Bänke auf den Freisitzen auf öffentlichem Grund stehen. Zudem ist geplant, Miete und Steuern zu Stunden oder Vorauszahlungen zu erlassen.
Oberbürgermeister Bernd Wiegand hatte am Montagabend mit rund 60 Gastronomen eine Videoschalte durchgeführt. „Es besteht dringend Handlungsbedarf zu einer Öffnung“, sagte er im Nachgang. Zum Erlass der Sondernutzungsgebühren solle der Stadtrat im Mai einen Beschluss fassen.











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