Landesregierung: Hasi-Abriss war rechtswidrig

Der erfolgten Abrissarbeiten auf dem Hasi-Gelände in der Hafenstraße seien aus „denkmalschutzrechtlicher Sicht als rechtswidrig einzuordnen“, erklärt die Landesregierung auf eine Landtagsanfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Stefan Gebhardt und Hendrik Lange.
Es geht dabei um den Abriss des Kessel- und Reglerhauses kurz vor Weihnachten. Erst durch eine Presseberichterstattung sei man aufmerksam geworden. „Da es sich bei diesem Gebäude um einen Bestandteil eines geschützten Kulturdenkmals handelt, war der Abbruch denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig“, so die Landesregierung. Doch einen solchen Antrag habe es nicht geben. Auch die Stadt Halle (Saale) als untere Denkmalschutzbehörde habe erst durch die Medienberichterstattung vom Abriss erfahren.
„Da die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch nicht vorgelegen hat, hat die untere Denkmalschutzbehörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 DenkmSchG LSA veranlasst“, heißt es in der Antwort der Landesregierung weiter. „Über den Fortgang und das Ergebnis des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird sich die obere Denkmalschutzbehörde berichten lassen. Darüber hinausgehende fachaufsichtliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.“
Die Linken erkundigen sich aber auch, ob der Einsatz der Baumaschinen auf dem Gelände vielleicht auch Nachteile für den Boden gehabt haben könnte. Es sei davon auszugehen, „dass durch eine zeitweise Befahrung des Geländes mit typischen Baufahrzeugen oder der temporären Ablagerung von Materialien keine schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG entstanden sind. Eine bodenschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht hierfür nicht; ebenso keine denkmal- oder bauordnungsrechtliche Genehmigungspflicht“, so die Landesregierung.
Ob die HWG als öffentliches Unternehmen ihrer Verantwortung als Denkmalbesitzer gerecht geworden ist, wollen die beiden Abgeordneten ebenso wissen. Die Landesregierung weist vor allem auf die Bestimmungen des Denkmalschutzrechts hin. Um zum konkreten Beispiel Hafenstraße antworten zu können, müsse man zunächst die weiteren Ermittlungen abwarten. „Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass die HWG in den vergangenen Jahren eine Reihe bedeutender Kulturdenkmale denkmalgerecht und in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden saniert hat. Hier zeigte sich die HWG ihren denkmalrechtlichen Pflichten sowie ihrer besonderen Sorgfaltspflicht und Vorbildfunktion im Umgang mit den Kulturgütern stets bewusst.“
Und dann geht es noch um eine Schadstoffbelastung des Areals. „Im zentralen Bereich des Grundstücks befinden sich die Überreste
von drei Gasometerfundamenten. Im Boden konnten gaswerkstypische Belastungen mit PAK, BTEX und Cyanid nachgewiesen werden. Im östlichen Teil des Grundstücks wurden Überschreitungen der Vorsorgewerte gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Schwermetalle, PAK und Benzo(a)pyren festgestellt.“ Eine Fördermittelrichtlinie des Landes erlaube eine finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung. Doch entsprechende Anträge von Stadt und HWG seien nicht bekannt.
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