Landesregierung: Hasi-Abriss war rechtswidrig
Der erfolgten Abrissarbeiten auf dem Hasi-Gelände in der Hafenstraße seien aus „denkmalschutzrechtlicher Sicht als rechtswidrig einzuordnen“, erklärt die Landesregierung auf eine Landtagsanfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Stefan Gebhardt und Hendrik Lange.
Es geht dabei um den Abriss des Kessel- und Reglerhauses kurz vor Weihnachten. Erst durch eine Presseberichterstattung sei man aufmerksam geworden. „Da es sich bei diesem Gebäude um einen Bestandteil eines geschützten Kulturdenkmals handelt, war der Abbruch denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig“, so die Landesregierung. Doch einen solchen Antrag habe es nicht geben. Auch die Stadt Halle (Saale) als untere Denkmalschutzbehörde habe erst durch die Medienberichterstattung vom Abriss erfahren.
„Da die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch nicht vorgelegen hat, hat die untere Denkmalschutzbehörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 DenkmSchG LSA veranlasst“, heißt es in der Antwort der Landesregierung weiter. „Über den Fortgang und das Ergebnis des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird sich die obere Denkmalschutzbehörde berichten lassen. Darüber hinausgehende fachaufsichtliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.“
Die Linken erkundigen sich aber auch, ob der Einsatz der Baumaschinen auf dem Gelände vielleicht auch Nachteile für den Boden gehabt haben könnte. Es sei davon auszugehen, „dass durch eine zeitweise Befahrung des Geländes mit typischen Baufahrzeugen oder der temporären Ablagerung von Materialien keine schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG entstanden sind. Eine bodenschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht hierfür nicht; ebenso keine denkmal- oder bauordnungsrechtliche Genehmigungspflicht“, so die Landesregierung.
Ob die HWG als öffentliches Unternehmen ihrer Verantwortung als Denkmalbesitzer gerecht geworden ist, wollen die beiden Abgeordneten ebenso wissen. Die Landesregierung weist vor allem auf die Bestimmungen des Denkmalschutzrechts hin. Um zum konkreten Beispiel Hafenstraße antworten zu können, müsse man zunächst die weiteren Ermittlungen abwarten. „Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass die HWG in den vergangenen Jahren eine Reihe bedeutender Kulturdenkmale denkmalgerecht und in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden saniert hat. Hier zeigte sich die HWG ihren denkmalrechtlichen Pflichten sowie ihrer besonderen Sorgfaltspflicht und Vorbildfunktion im Umgang mit den Kulturgütern stets bewusst.“
Und dann geht es noch um eine Schadstoffbelastung des Areals. „Im zentralen Bereich des Grundstücks befinden sich die Überreste
von drei Gasometerfundamenten. Im Boden konnten gaswerkstypische Belastungen mit PAK, BTEX und Cyanid nachgewiesen werden. Im östlichen Teil des Grundstücks wurden Überschreitungen der Vorsorgewerte gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Schwermetalle, PAK und Benzo(a)pyren festgestellt.“ Eine Fördermittelrichtlinie des Landes erlaube eine finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung. Doch entsprechende Anträge von Stadt und HWG seien nicht bekannt.
So viel „Tränen“ um ein „Denkmal“, um dere Art es sicher noch mehrere in Halle gibt. Wo bleiben aber die Tränen und Ahndungen der denkmalschutzbehörden bei den wirklichen stadthistorischen Denkmalen wie die Neumühle, Reste der „neuen Gasanstalt“, „Lehmannsche Villa“, ehem. Gaststätte „Hubertus“ u.s.w, ? Da scheint der „Abrißbagger Zeit“ voll im Einsatz zu sein, die probleme sich von allein zu lösen.
„Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass die HWG in den vergangenen Jahren eine Reihe bedeutender Kulturdenkmale denkmalgerecht und in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden saniert hat. Hier zeigte sich die HWG ihren denkmalrechtlichen Pflichten sowie ihrer besonderen Sorgfaltspflicht und Vorbildfunktion im Umgang mit den Kulturgütern stets bewusst.“
Wen interessiert das im Zusammenhang mit dem illegalen Abriss in der Hafenstraße? Wird sonst bei gewissen Machenschaften auch darauf hingewiesen, was der oder die Täter ansonsten im Leben vielleicht Gutes getan haben?
Wenn die HWG in den vergangenen Jahren ihren denkmalrechtlichen Pflichten nachgekommen ist, so heißt es genau das, sie ist ihren Pflichten nachgekommen, wie das eigentlich üblich sein sollte und was keiner lobenden Erwähnung bedarf. Außerdem wäre es interessant zu erfahren, wie viel denkmalgeschützte Gebäude die HWG andererseits seit Jahren verfallen lässt. Die Hafenstraße 7 ist ja das beste Beispiel dafür.
Ja, bei Hoeneß wurde da noch mehr drauf hingewiesen. Alles gute Kerle.
„wie viel denkmalgeschützte Gebäude die HWG andererseits seit Jahren verfallen lässt. “
Sie verkauft dir sicher gern eins.
Deine drittklassigen, hämischen Äußerungen kannst du dir sparen! Eigentum verpflichtet. Sollte dir als typischer Spießbürger eigentlich ein Begriff sein.
Eigentum verpflichtet, zu nichts.
„Eigentum verpflichtet, zu nichts.“
Das war vielleicht mal zur Zonenzeit, also deiner Lieblingszeit so. Heute bzw. in der alten Bundesrepublik gelten andere Regeln und Maßstäbe. Steht übrigens auch im Grundgesetz.
Da muß ich dich enttäuschen, zur Zonenzeit, also 1945-1949, habe ich noch nicht gelebt. Und ja, das GG: ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt. Und zwar schon so seit 70 Jahren.
Ohhhh, was für Wichtigtuer! Hat der Landtag nichts anderes zu tun, als die Landesregierung Offensichtliches feststellen zu lassen? Will BigHenry da dem Innenminister einen mitgeben, oder was? Selber sitzt man hier in Halle im Rat und trägt so einigen rechtswidrigen Kram mit, macht dann aber in der inzwischen klaren Sache auf Oberaufklärer. Natürlich nur auf Labertasche gestrickt. Mal richtig Konsequenzen einfordern und den Laden auffliegen lassen – das geht solchen Herren – ähhh G’nosssen – zu weit. Schließlich braucht m,an die HWG ja noch, wenn man aus Versehen eine Wahl gewinnt. Na das kann das ja was werden, als OB! Herr Silbersack, bitte verhindern sie das und gewinnen sie die Wahl, bitte-bitte-biiiiiiiiitttttttteeeeeeee!
Du denkst, Silbersack wäre weniger gegenüber dem halleschen Sumpf aufgeschlossen? Du Träumer!
Der Baum ist gefällt, die HWG hat ihr Ziel erreicht,. Eine strafrechtliche Verantwortung hat die HWG nicht zu befürchten und wenn doch ,sie hat ja den Juristen Wiegand als Verteidiger .
„Die Linken erkundigen sich aber auch, ob der Einsatz der Baumaschinen auf dem Gelände vielleicht auch Nachteile für den Boden gehabt haben könnte. Es sei davon auszugehen, „dass durch eine zeitweise Befahrung des Geländes mit typischen Baufahrzeugen oder der temporären Ablagerung von Materialien keine schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG entstanden sind.“
Nein, sie haben wirklich nicht die Probleme der Bevölkerung.
Es kann tatsächlich ein Problem geben. In dem Gebäude ist mit Ölen, Fetten und anderen Stoffen umgegangen worden. Solange das Gebäude noch stand und das Dach halbwegs intakt war, waren diese Stoffe vor Auslaugung geschützt. Das ist jetzt nicht mehr der Fall und eine Austragung der Schadstoffe ins Grund- und Oberflächenwasser (Saale) ist wahrscheinlich. Hier sollte vorsorglich eine Sicherung (Abdeckung) und weitere Untersuchung stattfinden (natürlich auf Kosten der HWG).
@farbspektrum: Bitte kandidiere als Stadtrat. Du hast die Weisheit ja mit Löffeln gefressen. Eibacke
Schön zu sehen, welchen Aufstand die Grünen wegen einer Ordnungswidrigkeit proben aber die ganzen Straftaten rund ums Hasi ignorieren. Außer natürlich wenn die Vandalen zum Gärtner ziehen.
Ich lach mich schlapp. Viel Wind um…. wenig! Wenn ich mir überleg, dass trotz Anzeigen bei der Umweltbehörde der Stadt drei Jahre lang Kinder- und Jugendprojekte auf kontaminiertem Boden mit PAK und Cyaniden stattfanden… Trotz schriftlicher Information auch an die Umweltministerin und trotzdem mit deren Wohlwollen- das ist doch der eigentliche Skandal! Wollen wir nicht eigentlich auch mal über diese Versäumnisse der Politik und der Verwaltung reden?!
Wo?
Jetzt wird es mal interessant für alle anderen Denkmalbesitzer in Halle. Normalsterbliche müssen nämlich das leider rein zufällig zerstörte „Denkmal“ wieder herstellen. Die HWG bekommt wahrscheinlich ein DuDuDu, 3Euro Fufzig „Strafe“ und das wars. Das im Weg stehende Haus ist trotzdem weg.
Wenn das Schule macht, können bald dutzende Privatleute ungeliebte Hinterhäuser, Dachgauben, Ziererker oder was auch immer einer heute modernen Nutzung so im Wege steht „entsorgen“