Landtagsabgeordneter fordert: Einsatzkräfte benötigen Rechtsanspruch auf psychologische Nachbetreuung nach besonders belastenden Einsätzen

Der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt hat sich in seiner heutigen Sitzung schwerpunktmäßig mit der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) im Allgemeinen und deren Umsetzung nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Besonderen befasst.
Der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, legt bei der Befragung der Zeugen einen Schwerpunkt auf die Frage, wie mit Einsatzkräften umgegangen wurde, die während des Einsatzes einer besonderen psychischen Belastung ausgesetzt waren und welche psychologische Nachbetreuung ihnen gewährt wurde.
In einem ersten Resümee stellte der SPD-Innenpolitiker fest, dass die PSNV in Magdeburg zwar gut funktioniert habe – doch trotz der Bedeutung der psychosozialen Notfallversorgung gebe es in Sachsen-Anhalt noch Defizite bei der Nachsorge von Einsatzkräften, da diese noch immer nicht in einheitlicher Qualität stattfinde.
Erben fordert deshalb, dass das Land Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf PSNV für ehrenamtliche Feuerwehrleute und Helfer im Katastrophenschutz einführt: „Andere Bundesländer machen es uns vor. In Sachsen oder Berlin gibt es längst einen Rechtsanspruch auf psychologische Nachsorge für Ehrenamtliche, die während eines Einsatzes besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt waren. Nur wenn es eine klare Regelung gibt, ist auch gewährleistet, dass alle betroffenen Einsatzkräfte nach gleichen Standards betreut werden“.
Wenn wir immer mehr Extrawürste für bestimmte Gruppen braten, sind irgendwann keine Reserven mehr für andere da. Geht es bei dem Kampf um eine psychologische oder psychotherapeutische Behandlung jetzt um reine medizinische Dringlichkeit? Dann müssten die vorhandenen Ressourcen konsequent ausschließlich nach objektiver Dringlichkeit vergeben werden. Der Aufruf erfolgt nach Dringlichkeit – nicht nach Zugehörigkeit zu einer Gruppe.
Wenn’s so gut funktioniert wie mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz musst du dir keine Sorgen machen.
Du meinst also, bei der Forderung handelt es sich um eine Extrawurst und damit unberechtigte Privilegien? Diese Leute leisten einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft, indem sie in Notlagen Hilfe leisten. Dabei sind sie Belastungen ausgesetzt, die besonders sind und sich von denen der restlichen Bevölkerung unterscheiden. Ansprüche auf psychologische Betreuung/Behandlung hat übrigens jede Person, die in Deutschland krankenversichert ist und einen Bedarf hat. Gerade so, als würde hier eine bereits überprivilegierte Gruppe bereits weitere Privilegien erhalten. Ehrenamtliche Helfer sind aber keine überprivilegierte Gruppe. Diese Personen mit der erforderlichen Infrastruktur zur psychologischen Nachsorge zu versorgen ist im gesamtgesellschaftlichen Interesse,
Was für eine krude Behauptung, jemand sei Lobbyist, weil er sich für die bessere Nachsorge von Rettungskräften einsetzt.
Der geforderte Rechtsanspruch auf psychologische oder psychotherapeutische Nachsorge richtet sich an ehrenamtliche Helfer und Einsatzkräfte der Feuerwehr – es geht hier nicht um irgendwelche „Extrawürste“ für irgendwelche Gruppen. Es geht darum, dass Menschen, die überlebenswichtige Hilfe für andere leisten und in ihren Einsätzen selbst wiederum Schaden nehmen (können), eine bessere Nachsorge zuteil werden soll.
Jeder Mensch hat Anspruch auch rechtzeitige psychologische oder psychotherapeutische Nachsorge, wenn er ein schlimmer Ereignis erlebt hat.