Neue Angst um Bäume am Riveufer

Eigentlich hatte der hallesche Stadtrat den Erhalt der Bäume am Riveufer beschlossen. Doch nun gibt es neue Sorgen, ob das auch wirklich möglich ist. Und dabei spielt Geld eine Rolle.
Denn in seinem Beschluss hatte der Stadtrat auch festgelegt, dass die Straße am Riveufer künftig nur noch 3.50m breit ist und damit viel schmaler als jetzt. Die Bäume am Straßenrand hätten dadurch mehr Platz zur Entfaltung ihrer Wurzeln.
Nun hat sich der Stadtrat erneut mit dem Thema befasst. Die Straße soll bitte 4.80m breit werden, heißt es in einem Antrag der CDU/FDP-Fraktion „zur Umsetzung der Fluthilfemaßnahme 266“. Eine Entscheidung wird für September erwartet. Der Stadtrat hat den Antrag zunächst in die Ausschüsse verwiesen.
Die Verwaltung brauche klare Planungsprämissen, sagte Andreas Scholtyssek (CDU). Die hatte zuvor erklärt, dass sie mit dem Ratsbeschluss zur Breite von 3.50m nicht weiterplanen kann. Er hätte nicht gedacht, dass das Thema Erhalt der Bäume am Riveufer auf diese Weise zurückkommt, sagte Thomas Schied (Linke). Eine Einbahnstraßenregelung wäre doch möglich, so Schied. Er könne die verkehrliche Bedeutung nicht erkennen. Zudem meinte er, dass möglicherweise die Kosten sinken, weil weniger gebaut wird. Auch das Argument, es handele sich um eine Gemeindestraße, will er nicht gelten lassen. Dörte Riedel vom Planungsdezernat warnte davor, die Straßenbreite gegenüber jetzt zu jürzen. Denn die Wiederherstellung mit Fluthilfemitteln erfolgen soll. Dadurch könne nur eine Schadensbeseitigung erfolgen, nicht eine Umgestaltung. Dies sei nicht förderfähig. Die breitere Straße hätten nichts mit dem Erhalt der Bäume zu tun. Dies sieht Wolfgang Aldag (Grüne) anders. Die Bäume bräuchten Platz zum Wachsen. Dörte Riedel erklärte, man könne die Fahrbahn verkleinern, doch dann stehe die Finanzierung über die Fluthilfemittel nicht. Yvonne Winkler (MitBürger) sagte die Unterstützung der CDU zu Fahrbahnbreite zu. Und auch die Verwaltung unterstützt den CDU-FDP-Antrag. „Mit einer Breite von 4,80m ist eine bestandsnahe und regelkonforme Wiederherstellung der im Zuge des Hochwassers 2013 geschädigten Fahrbahn möglich“, erklärt Baudezernent René Rebenstorf. „Diese Breite entspricht auch der Fördermittelbewilligung im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2013.“
Neueste Kommentare