Polizei verhindert Eskalation bei häuslicher Gewalt im nördlichen Saalekreis – auch fünf Kinder waren im Haus

Am Freitagabend, gegen 21.30 Uhr, kam es im nördlichen Saalekreis zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt. Die alarmierten Beamten konnten eine Eskalation der Situation verhindern und ergriffen daraufhin umgehend die notwendigen Schutzmaßnahmen für die betroffene Frau.
Da sich während der Auseinandersetzungen auch fünf Kinder in dem Haus befanden, wurde das zuständige Jugendamt informiert. Die Frau benötigte keine medizinische Behandlung. Der Tatverdächtige wurde aus dem Haus verwiesen. Ein Annäherungs- und Kontaktverbot wurde für den Zeitraum von 7 Tagen ausgesprochen. Strafrechtliche Ermittlungen sind eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist und ermutigt Betroffene, Hilfe zu suchen. Jede Anzeige wird ernst genommen! Nur durch das Durchbrechen des Kreislaufs der Gewalt kann langfristiger Schutz erreicht werden. Falls Sie Zeuge eines solchen Vorfalls werden sollten, bitten wir Sie, sich umgehend bei der Polizei zu melden.
Für Betroffene stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung. In akuten Gefahrensituationen sollte jedoch sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 kontaktiert werden. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr unter dieser kostenlosen Nummer: 08000 116 016 erreichbar und bietet anonyme, mehrsprachige Beratung. Frauenhäuser und auch spezialisierte Beratungsstellen stehen ebenfalls als Anlaufstellen zur Verfügung. Die Polizei arbeitet eng mit Opferschutzorganisationen zusammen, die rechtliche und psychosoziale Unterstützung bieten.
Weitere Informationen zu Hilfsangeboten sind auf den Webseiten der Opferschutzorganisationen sowie des Landes Sachsen-Anhalt zu finden, beispielsweise unter: https://www.gewaltfreies-sachsen-anhalt.de/
Aus Gründen des Opferschutzes werden dazu keine weiteren Details -zu den beteiligten Personen und dem genauen Tatort- veröffentlicht.
„Die Polizei arbeitet eng mit Opferschutzorganisationen zusammen“
Mit Recht!