Prozess am Amtsgericht: Polizisten angegriffen und mit deftigen Schimpfwörtern belegt

Dem am 07.10.1991 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.05.2024 in Halle (Saale) Amtsträgern, die zur Vollstreckung von Verfügungen berufen waren, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben, tateinheitlich hierzu diese tätlich angegriffen und beleidigt zu haben.
Der Angeklagte soll sich am 18.05.2024, gegen 22:00 Uhr im Bereich des Skaterparks (An der Magistrale, 06124 Halle) gegenüber der Zeugin H. verbal aggressiv verhalten haben. Die aus diesem Grund gerufenen Polizeibeamten haben zunächst versucht, die Identität des Angeklagten zu überprüfen.
Im Rahmen der Identitätsfeststellung soll der Angeklagte den Polizeibeamten M. mit den Worten „Du Fotze.“ beleidigt haben. Als der Zeuge M. den Angeklagten erneut nach den Personalien befragte, habe der Angeklagte mit dem rechten Arm zu einer Schlagbewegung gegen den Zeugen ausgeholt. Den anwesenden Polizeibeamten G. und K. gelang es jedoch, den Angeklagten mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden zu bringen und dadurch den vom Angeklagten beabsichtigten Faustschlag gegen den Zeugen M. zu verhindern. Am Boden liegend, soll der Angeklagte versucht haben, die Polizeibeamten zu treten. Als die Beamten ihn deshalb mittels Stahlhandfesseln fixieren wollten, soll er sie mit den Worten „Fickt euch Ihr Bastarde, hässliche Fratzen, ich ficke euch.“ beleidigt haben.
Der Angeklagte, der bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, hat sich bislang zur Sache nicht geäußert.
Das Gesetz droht für einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren an, für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Die Beleidigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden
wirklich?…. „deftig“?
…Kannste glauben!
“ Den anwesenden Polizeibeamten G. und K. gelang es jedoch, den Angeklagten mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden zu bringen“
Das ist keine körperliche Gewalt, sondern Maßnahmen zum Eigenschutz und um den Ungehorsamen ruhig zu stellen.
Wer nicht hören will muss fühlen
Man man man…was würde es da für Strafen an Schulen geben für solche deftigen Worte