Radfahrendes Kind an der Auenschule umgefahren
Am 11.03.2020 gegen 08:00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Radfahrer in der Theodor-Neubauer Straße in Halle (Saale). Der 10-jährige Radfahrer querte die Straße auf einem Fußgängerüberweg. Die 41-jährige Citroënfahrerin konnte trotz sofortiger Bremsung eine Kollision mit dem Radfahrer nicht mehr vermeiden. Das Kind wurde zur ambulanten Versorgung seiner leichten Verletzungen durch einen Rettungswagen in ein städtisches Krankenhaus verbracht.
Eine Verkehrsunfallanzeige wurde durch die Beamten des Polizeireviers Halle (Saale) aufgenommen.
Man darf auch einen Fußgänger-Überweg fahrend queren, man hat dann eben nur keinen Vorrang. Ich schaue immer, wenn nichts kommt, dann fahre ich. Kommt was, dann soll der auch machen, dass der schnell drüber kommt und ich dann eben weiter kann. Die zwei Sekunden machens dann auch nicht.
Kürzlich wars mir auch etwas knapp {hätte
es bestimmt geschafft!}, hab aber dem PKW bedeutet, dass der fahren soll und wollte dann los. In dem Moment kam einer aus der anderen Richtung auf meiner Seite angedüst. Da hätte ich auch zu Fuß drunter gelegen.
Bei einem Kind siehts noch etwas anders aus. Was wäre gewesen, wenn das Kind beim Fahren etwas von der Ideallinie abgekommen wäre? Und auch wenns abgestiegen wäre, und dann rüber, wäre es ziemlich schnell gegangen.
Stimmt nicht Radfahrer müssen am Fußgängerüberweg absteigen und ihn zu Fuß überqueren…
Bitte mal den genauen Gesetzestext, auf den du dich mit deiner Aussage stützt
@Kenny Das Problem ist, dass zu viele Leute wie du da draussen sind, die auch keine Ahnung haben.
Sind in dem Bereich nicht 30 Km/h angesagt. Wenn ich dann trotz sofortiger Bremsung nicht zum Stehen komme, war es sicher etwas mehr als 30. Im Bereich einer Schule oder Kita fahre ich persönlich immer etwas vorsichtiger.
Wenn man ein Kind sieht, ist immer Vorsicht angesagt. Und am Zebra sowieso. Ging mir mal an der AOK so, dass da ein Läufer „plötzlich“ über die Straße rannte. Aber war sein absolutes Recht! Dazu ist ein Zebrastreifen da . Ob man dann dem Kfz bedeutet, schnellsten weiter zu fahren, ist ne andere Sache, aber eben kein Recht.
Es gilt das Sichtfahrgebot: Kannst du nicht rechtzetig halten, warst du zu schnell. Aber was rede ich, auf unseren Straßen herrscht ja offensichtlich das Gesetz des Stärkeren. Dem Jungen wünsche ich alles Gute und der KFZ-Führerin einen Motorschaden.