Sachsen-Anhalt setzt behördliche Überwachung der Düngeregeln in „roten Gebieten“ aus
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute angewiesen, den Vollzug der behördlichen Überwachung hinsichtlich der Einhaltung der Düngeregeln nach § 13a Abs. 2 und Abs. 3 der Düngeverordnung (DüV) in den mit Nitrat belasteten Gebieten („rote Gebiete“) bis auf Weiteres auszusetzen. Damit werden die verschärften Anforderungen in diesen Gebieten derzeit nicht kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen bei EU-Beihilfen. Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten unverändert fort. Negative Auswirkungen auf den Gewässerschutz werden nicht erwartet, da die bundeseinheitlichen Sperrfristen ohnehin bis zum 31. Januar 2026 gelten.
Minister Sven Schulze erklärt hierzu: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat eindeutig gezeigt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht trägt. Wo die Rechtsbasis fehlt, können verschärfte Auflagen auch nicht rechtssicher kontrolliert werden. In dieser Situation gilt es die ohnehin vorhandene Unsicherheit zu minimieren – gegenüber den Behörden genauso wie gegenüber unseren Landwirtinnen und Landwirten. Wir fordern eine rasche bundesrechtliche Nachsteuerung, damit Gebietsausweisungen und Vollzug der Düngeverordnung wieder rechtssicher erfolgen können.“
Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Vorgaben zur Gebietsausweisung müssen laut Gericht in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) erfüllt diesen Anspruch nicht, da sie lediglich Behörden bindet. Zwar richtet sich die Entscheidung formal an Bayern, sie entfaltet jedoch mittelbare Wirkung für alle Länder – auch für Sachsen-Anhalt.
Auf Grundlage der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt Sachsen-Anhalt daher den Vollzug der behördlichen Überwachung nach § 13a Abs. 2 und Abs. 3 DüV vorläufig aus.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat bislang offen gelassen, wie es auf das Urteil reagieren wird.










Es ist völlig OK die Umwelt weiter zu versauen. Nur so wird unsere Heimat richtig Scheisse. War ja damals bei Onkel Erich auch so. Ostalgie pur. Ossis – einfach schlauer.
Toll, das bis Ende Januar alles save ist. Es denkt ja jeder, dass bis dahin ein neues Gesetz kommt.
Lieber Sven, deine Behörden dürfen bitte weiter kontrollieren, denn der Gewässerschutz hat eine eigene sehr solide Rechtsgrundlage.
Krass, was hier in Sachsen-Anhalt abgeht. Die setzen jetzt einfach die Kontrollen für Düngeregeln in den nitratbelasteten Gebieten aus. Grund: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsgrundlage für die Ausweisung dieser „roten Gebieten“ gekippt. Also wird nicht mehr geprüft, ob die verschärften Regeln eingehalten werden. Bereits bekannte Verstöße haben keine Kürzungen der EU-Subventionen mehr zur Folge.
Der Minister sagt, man müsse „Rechtssicherheit“ schaffen. Aber irgendwie fühlt sich das nach einem weiteren Kapitel im großen Durcheinander der EU-Agrarpolitik an. Erst machen sie es den Bauern durch immer neue Vorgaben schwer, dann fällt die rechtliche Grundlage weg, und am Ende gibt’s wieder ein Kontroll-Vakuum.
Das passt leider in ein größeres Bild: Seit Jahren wird die Landwirtschaft in eine Ecke gedrängt. Die EU hat durch Sanktionen günstigen Dünger aus Russland unattraktiv oder unmöglich gemacht, was die Produktionskosten in die Höhe treibt. Gleichzeitig wird die Ernährungspolitik immer mehr von Interessen aus den USA geprägt – Stichwort Bill Gates und der massive Push für hochverarbeitete, chemie-intensive Ersatzprodukte und Laborfleisch.
Das Ziel scheint klar: Natürliche, gesunde Lebensmittel – vor allem qualitativ hochwertiges Fleisch von artgerecht gehaltenen Tieren – werden zur Luxusware für Reiche gemacht. Für den Normalverdiener bleibt dann nur der teure, chemielastige Einheitsbrei oder das Billigfleisch aus Massentierhaltung.
Die Folge? Die Menschen werden durch die schlechte Ernährung kränker, die Gesundheitskosten steigen und die Abhängigkeit von der Pharmaindustrie wächst. Eine perfide Win-Win-Situation für diejenigen, die an beiden Enden der Kette verdienen: an der krank machenden Ernährung und an den Medikamenten, die die Symptome behandeln sollen.
Dieser Kontroll-Stopp in Sachsen-Anhalt ist kein Einzelfall. Es ist ein Symptom eines Systems, das Lebensmittel, Gesundheit und Souveränität der Bevölkerung systematisch untergräbt. Wir sollten aufwachen und uns wehren, bevor gesundes Essen zum unerreichbaren Luxus wird und wir alle in der Abhängigkeit von Großkonzernen und Pharmariesen enden.
Also wirst du grün wählen?
Wenn es auf Krieg gegen Russland steht, warum nicht?
„Wir sollten….“
Was wirst DU tun?
Aufklären, lokal unterstützen und politisch Druck machen.
#jederkann
Und wie konkret?
Ein langatmiger anonymer Kommentar voller Verschwörungstheorien in einem Lokal-Blog wird es doch nicht gewesen sein?
Neben einer funktionierenden Landwirtschaft wünsche ich mir natürlich auch weiterhin günstiges und sauberes Trinkwasser aus der Leitung, das nicht aufwändig gereinigt werden muss.
Nitrat – ein Bestandteil vieler Düngemittel – wird im Körper zu Nitrit abgebaut, welches das Krebsrisiko, insbes. Darmkrebs erhöht.
Wenn ich die Wahl hätte, würde ich nitratarmes Wasser besonders anspruchsvollen landwirtschaftlichen Produkten, die auf Düngung angewiesen sind, vorziehen.
Auf mich wirkt das Ganze wie ein Wahlkampfmanöver. Sven Schulze erhofft so (vielleicht) mehr Stimmen bei der Landbevölkerung zu bekommen. Anders kann ich mir seine unsinnige Entscheidung nicht erklären.
Vergleich mal seine Wahlergebnisse und deine Wahlergebnisse.