Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin und Gewerkschaft ver.di begrüßen Mindestlohnerhöhung ab Januar con 12,82 auf 13,90 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen. Das Bundesarbeitsministerium hat heute den am 27. Juni 2025 beschlossenen Vorschlag der Mindestlohnkommission per Rechtsverordnung umgesetzt.
Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne begrüßt die Anhebung: „Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können. Die Mindestlohnerhöhung ist ein wichtiger Beitrag zur besseren Anerkennung der Arbeitsleistung und zur Bekämpfung von Altersarmut. Sachsen-Anhalt profitiert überdurchschnittlich vom Mindestlohn. 20 % der Jobs sind von der Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel betroffen. 164.000 der 832.000 Beschäftigten erhalten mehr Lohn.“ Für 2027 ist die nächste Stufe auf 14,60 € vorgesehen – dann werden rund 26 % der Beschäftigten profitieren. „Vom Mindestlohn profitieren vor allem Menschen, die den Laden am Laufen halten. Es sind Beschäftigte in der Pflege, in der Gastronomie, in Friseursalons und im Reinigungsgewerbe, die durch den Mindestlohn gestärkt werden“, so Grimm-Benne.
Angesichts der Bürgergelddebatte betont die Ministerin: „Arbeit lohnt sich immer. Gerade in Sachsen-Anhalt ist der Abstand zwischen Arbeitslohn und Bürgergeld deutlich höher als im Bundesschnitt.“ So beträgt der Abstand zwischen dem Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung und dem Niveau des Bürgergeldes ohne Erwerbseinkommen für Alleinstehende 609 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind 766 Euro und für ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem nur eine Person erwerbstätig ist, 714 Euro. „Vollzeit zum Mindestlohn ist – gerade in Sachsen-Anhalt – fast immer ausreichend, um oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu liegen“, sagte Grimm-Benne. Zusätzliche Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag ergänzen das Erwerbseinkommen und verhindern, dass arbeitende Familien überhaupt auf Grundsicherung angewiesen sind.
Oliver Greie, Landesbezirksleiter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Erhöhung des Mindestlohnes ab dem kommenden Jahr. „Wir brauchen gerade in den ostdeutschen Bundesländern ein solches Signal an unsere Beschäftigten in den Branchen und Unternehmen, die noch immer an den untersten Einkommensgrenzen liegen. Gleichzeitig bedeutet es auch, dass wir in unseren drei Bundesländern weiterhin darum kämpfen müssen, dass die tarifvertragliche Bindung der Unternehmen tendenziell wächst.“ Oliver Greie verweist auf die Lohn- und Gehaltsentwicklungen in den von ver.di abgeschlossenen Tarifverträgen, die sich sowohl in den monetären Kennziffern, als auch an der Vielzahl von sozialen Regelungen – von Arbeitszeitmodellen über Urlaubsregelungen bis hin zur selbstbestimmten Arbeitsorganisation festmachen lässt.













Wir habe eine tiefgreifende Rezession, aber man bejubelt die Steigerung von Arbeitskosten. Es wird nicht gut ausgehen, für diese Koalition der Unfähigkeit.
Gerade in einer Rezession ist eine Stärkung der Kaufkraft im unteren Einkommenssegment entscheidend. Menschen mit geringem Einkommen geben nahezu ihr gesamtes Geld unmittelbar für Konsum aus – für Miete, Lebensmittel, Dienstleistungen. Eine Erhöhung des Mindestlohns wirkt daher wie ein direkter Konjunkturimpuls, der Nachfrage stabilisiert und Unternehmen zusätzliche Umsätze verschafft.
Zudem verhindert ein höherer Mindestlohn, dass Beschäftigte trotz Vollzeitarbeit auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Das entlastet langfristig die Sozialkassen und reduziert verdeckte Subventionen für Unternehmen, die bislang von Niedriglöhnen profitierten.