Wartenden Schulbus überholt: 12-jähriger Junge von Auto angefahren und schwer verletzt

85 Antworten

  1. Bürger für Halle sagt:

    Wie lange wollen wir uns den Autowahn noch gefallen lassen?
    Da wird ein Kind schwer verletzt und es wird einfach so hingenommen, ohne Konsequenzen für den Verursacher.
    Wann wird eine menschenGERECHTE Mobilität Realität? Wie es aussieht, nie. Es fehlen ja selbst kleinste Verbesserungen in Sachen Verkehrssicherheit, stattdessen wird der Autoverkehr weiter extrem subventioniert, die STVO nicht reformiert usw. Warum wohl ist das so?
    Alles Gute und hoffentlich schnelle Besserung für das Unfallopfer.

    • zagcl4oe sagt:

      Tja, es geht nichts übers Auto. 2024 wurden 222 Menschen in Deutschland ermordet und 2770 im Straßenverkehr getötet – oder über einen etwas längeren Zeitraum: von 2014-2024 wurden 2772 ermordet, in der gleichen Zeit 33221 im Straßenverkehr getötet und jetzt frag mal die Bevölkerung wo vor sie mehr Angst haben…

      • Metsämies sagt:

        Dem kann man nur uneingeschränkt zustimmen. Erst gestern der Bericht über den getöteten Radfahrer in der Wörmlitzer Straße.
        Allerdings setzt die deutsche Verkehrspolitik auch alles daran, dass sich an diesen Zahlen nichts ändert. Im europaweiten Vergleich hat Deutschland mit eine der geringsten Bußgelder bei Verkehrsverstößen. Und selbst wenn jemand ernsthaft zu schaden kommt, gehen die strafrechtlichen Konsequenzen nur selten über eine Bewährungsstrafe hinaus.

      • vivi sagt:

        Wow… und was wollen Sie uns damit sagen?
        Das kann man nicht vergleichen!
        Völlig unlogisch Ihre schlaue Weisheit.
        Zuviel RTL2 geschaut.

      • Zack! sagt:

        Der Autoverkehr ist absolut sicher, wenn man folgendes beherzigt:

        1. Hinter jeder Mülltonne, Litfasssäule oder parkendem Auto könnte ein Kind stecken, das gleich losrennt. Hinter einem parkenden Schulbus sind GARANTIERT Kinder. Also Abstand halten und nicht zu schnell fahren.
        2. Jeder Autofahrer, aber auch Fussgänger oder Fahrradfahrer kann ein Idiot oder besoffen sein. Auf 10% trifft das wohl zu, daher grundsätzlich immer mit den Fehlern anderer rechnen. Also Abstand halten.

        • A.Pfeiffer sagt:

          Vollkommen richtig erkannt. Heutzutage haben viele Kraftfahrer den Paragraph 1 StVO vergessen. Dazu kommen Frust und Egoismus, die im Straßenverkehr ausgelebt werden. Wer an einem Schulbus mit Warnblinker vorbeifährt, ist absolut rücksichtslos gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft, unseren Kindern.
          Ein Führerscheinentzug für eine angemessene Zeit + Ordnungsgeld + MPU sind das Mindeste für so ein Vergehen!!

          • theduke sagt:

            Warum Paragraf 1. Es gibt doch einen anderen Paragrafen, der refelt, dasa am Bus mit Warnblinkanlage mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auch im Gegenverkehr.Leider sind die Busfahrer meist zu faul diese zu benutzen. ABER, i.d.R könnte jeder jedem halten Bus jemand vorkommen. Als dort immer achtsam. Blöd nur, wenn man da Schritt fährt, wird von hinten blöden angemacht.

          • Umgeschaut sagt:

            Das wird amtlich geregelt, an welcher Haltestelle die WBA einzuschalten ist, erkennbar an der Bandarole des Haltestellenschildes. Es gibt keine Handlungsfreiheit des Busfahrers.

      • Alt-Hallenser sagt:

        zagcl4oe….so ein sinnloser Kommentar, bissel dumm,oder?

      • Michael sagt:

        Mord mit Verletzungen gleichzusetzen ist ein ziemlich schwachsinniger Versuch. Hier: Im Jahr 2024 gab es in Deutschland durchschnittlich 8 Verkehrstote und fast 1.000 Verletzte pro Tag; das Statistische Bundesamt verzeichnete im August 2025 einen Rückgang der Verkehrstoten um 14 Personen auf 280 und der Verletzten um 800 (2 %) im Vergleich zum Vorjahresmonat. Zahlen zu Drogentoten und -verletzten sind spezifischer: 2023 gab es laut Runter vom Gas 3.000 Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss mit 48 Toten und über 4.000 Verletzten (davon 959 schwer). -> Ergo: Am Auto liegt es nicht – eher an den Fahrern.

    • Hans-Karl sagt:

      Wieso sollte das keine Konsequenzen für den Verursacher haben? Ein solche Behauptung halte ich für Fake-News und Desinformation und Lüge.

    • Boris sagt:

      Ich hasse keine Autos, problematisch sind die Menschen die sie lenken, denn diese können oft nicht denken.

    • Ach verpipsch sagt:

      Du bist der reinste Heiligen Schein ?
      Kauf dir ein Snickers.
      .

    • ICH sagt:

      Der einzige im Wahn bist du. Und postest deine Spinnereien hier auch noch völlig ungeniert, als wären die eine Stärke und keine Psychose.🤣 Den Genesungswünschen für das Unfallopfer schließe ich mich an, die Konsequenzenlosigkeit für den Verursacher ist hingegen nichts als reine Dummenpolemik deinerseits..

    • Elena sagt:

      Was für ein gequirlter Dünnschiss.

    • wow sagt:

      „wird einfach so hingenommen, ohne Konsequenzen für den Verursacher“

      Was laberst du ständig für nen Schwachsinn?

    • K.Hager sagt:

      Ja.Die verfluchten Blechpanzer!

    • Robert sagt:

      Die KI ist an diesem Problem schon dran . Hab Geduld .
      Bist es so weit ist Augen auf im Straßenverkehr und Fuß vom Pedal .

    • OMG sagt:

      Du trägst Autohass in Dir und schreibst BLÖDSINN.
      Wer in Deutschland jemand mit dem PKW einen körperlichen Schaden zufügt, kommt vor Gericht und wird bestraft.
      Den Beteiligten alles Gute!

    • Emmi sagt:

      @Bürger für Halle
      Was ist das für eine Lüge; ohne Konsequenzen für den Verursacher?
      Da folgen schon Konsequenzen. Sie wollen einfach nur hetzen.
      Gute Besserung an das Kind

    • So ein Wahnsinn aber auch . . . sagt:

      Ohne Konsequenzen für den Verursacher? Warum schreibst du so einen Schwachsinn? Ich hoffe der ganze Blödsinn den du hier ständig absonderst, hat irgendwann für dich mal Konsequenzen.

  2. Ich sagt:

    Zur Verkehrssicherheit tragen Fußgängerampeln bei. Jetzt ist die Frage, ob das Kind an dieser angefahren wurde oder ob der Unfall an einer anderen Stelle passiert ist, wo eigentlich kein Überweg ist. Zur Verkehrssicherheit müssen ALLE beitragen. Schlimm genug, dass Unfälle passieren, aber es kann durch Unachtsamkeit überall passieren. Auch Fußgänger müssen aufpassen. An dieser Stelle ist 30km-Zone, hoffentlich hat sich der Fahrer daran gehalten.
    Dem Kind gute Besserung und auch dem geschockten Fahrer alles Gute.

    • DPG sagt:

      Ihre Aussage klingt, als dürfe man an einem Bus mit eingeschaltetem Warnblink mit 30 km/h vorbeifahren. Das ist nicht der Fall.

      Maximal Schrittgeschwindigkeit.

    • Loewe73 sagt:

      Falsch. Wenn der Bus sich einer Haltestelle nähert und den Warnblinker einschaltet, darf er nicht überholt werden.
      Lachhaft sind dagegen die Strafen. Vorbeifahren an einem haltenden Bus mit Warnblinker: bei Gefährdung 70 Euro und ein Punkt.

    • Wien 3000 sagt:

      An Bussen und Schulbussen die mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle stehen, darf nicht mit 30 vorbeigefahren werden. § 20 (4) StVO erlaubt nur Schrittgeschwindigkeit und eine Gefährdung der Fahrgäste muss ausgeschlossen sein. Damit liegt hier die Hauptschuld sehr wahrscheinlich beim Autofahrer. Da es sich um ein Kind handelt und damit nochmals erhöhte Sorgfaltspflichten gelten kommt auch eine Alleinschuld in Betracht.

    • Darkwing Duck sagt:

      Es spielt keine Rolle, ob da ein Überweg ist. Der Bus durfte gar nicht überholt werden.
      Das Kind (!) trifft keine Schuld.

      • PaulusHallenser sagt:

        „Der Bus durfte gar nicht überholt werden.“

        Darkwing Duck,

        Sie verbreiten Unwahrheiten.

        Der Bus darf sehr wohl mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden.

    • Kleine Hilfe sagt:

      Ein Bus mit blinkender Warnblinkanlage darfst du aus eben dem Grund nicht überholen, weil dort Menschen und insbesondere Kinder über die Straße gehen. Gib bitte deinen Führerschein zurück, wenn du nicht fahrtauglich bist.
      Der Verweis auf Fußgängerampeln ist so unsagbar traurig.

    • Otto sagt:

      Es gilt Schrittgeschwindigkeit wenn der Bus stand!

    • Busfahrer sagt:

      Wenn ein Bus mit Warnblinkanlage an einer Haltestelle steht, darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbei gefahren werden und das auch im Gegenverkehr! Diese Vorschrift gibt es genau um sowas zu Verhindern wie es hier passiert ist. Nur leider hält sich nicht ein Schwein daran. Da wird volle Pulle vorbei gerast, Hauptsache den Bus noch schnell überholen. Und selbst Fahrschulen und Polizei bekommt das hin…
      Sowas sollte öfters kontrolliert werden, wäre ne sehr gute Einnahmequelle.

      Und ich hab in der Fahrschule damals selber schon gelernt, das ich vorsichtig an einem Bus vorbei fahre. Da immer irgendjemand auf einmal vor oder hinter dem Bus rüberlaufen kann. Sagt einen schon der gesunde Menschenverstand eigentlich.

      • Autofahrer sagt:

        Also ne Kamera an den Bus und zum Feierabend wird abgerechnet. Vielleicht hilft aber schon der Verweis auf die Regeln auf der Rückseite des Busses, wie die Diskusion oben zeigt ist das Wissen wie man sich Richtig verhällt ja nicht bei allen Verfügbar. Falls doch nicht dann der Verweis auf die Kamera, das ist wie ein Blitzer da halten sich automatisch fast alle an die Regeln. Das könnte zur Verkehrssicherheit kostengünstig (bischen Werbefolie und falls die doch nicht ausreicht eine zertifizierte Dashcam) beitragen.

        • alles nicht geklaut sagt:

          Genau. Kameras in Geschäften verhindern ja auch Diebstahl.

          • Autofahrer sagt:

            In Geschäften vielleicht nicht, aber seit der Blitzer (ist auch eine Kamera) am Rennbahnring steht wird zumindest vor dem Blitzer sehr Vorschriftsmäßig gefahren. Da so ein „Blitzer“ ja mit dem Bus mitfährt hätte das den Effekt, dass sich vielleicht alle die hinter diesem Bus hinterherfahren an die Regeln halten. Vorausgesetzt die Regel steht hinten an den Bus nochmal dran.

          • ins Gesicht gefilmt sagt:

            Eine sehr naive Ansicht.

            Zumal der Blitzer (mit Kamera) in seiner vorgesehenen Lebensdauer wohl mehrere zehntausend Euro einbringen wird. Allesamt von den „sehr Vorschriftsmäßig“ Fahrenden…

    • swenhoff sagt:

      Zur Verkehrssicherheit trägt das Wissen um die StVO bei. Innerhalb von 30 Sekunden hat man im Netz gefunden, wir man sich als Autofahrer bei einem blinkenden Bus an einer Haltestelle verhält.
      Aber Danke fürs Relativieren, Ich. Das hilft dem Kind ungemein!

    • Autofahrer sagt:

      Schulbusse mit eingeschalteter Warnblinkanlage dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.

    • Mo sagt:

      In dieser Situation (Bus in Haltestelle mit Warnblinklicht) darf nur in Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden. Mit äußerster Vorsicht.

      • A.Pfeiffer sagt:

        Falsch!! Mit Warnblinker eingeschaltet heißt Stop, bis der Bus weiterfährt.
        Langsam mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren ist nur bei einfachem Blinker rechts gestattet.

        • Erdna sagt:

          Wo nimmst Du dein Wissen her?
          Einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker darf man nicht überholen, wenn er sich einer Haltestelle nähert und sich noch bewegt. Wenn der Bus da n steht darf man mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Ein rechter Blinker ist völlig irrelevant.

        • Silvio Frühauf sagt:

          Sehr Geehrter Herr A. Pfeiffer sollten Sie einen Führerschein besitzen rate ich Ihnen ihn besser abzugeben.. Was Sie hier schreiben ist absolut Falsch.

    • Bürger sagt:

      In dem Fall liegt die Schuldfrage klar. Wenn der Schulbus wirklich die Warnblinkanlage anhatte, darf sie nicht überholen.

    • Student sagt:

      In dem Fall hätte es gereicht wenn sich die Fahrerin an die StVO gehalten hätte.
      §20 Abs. 4 An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    • ... sagt:

      Du weisst aber schon, Warnblinker am Bus an, verbot zum überholen für Autos … Lernt man in der Fahrschule und selbst wenn keiner an ist, dann mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren, lernt man auch in der Fahrschule. Also so oder so, die Autofahrer dürfen dort den Bus gar nicht überholen

    • klausklaus sagt:

      Autofahrerin.

      „Dürfen Busse an Haltestellen überholt werden? Was ist vorgeschrieben, wenn der Bus die Warnblinkanlage eingeschaltet hat? Regeln, die an Bushaltstellen gelten.

      Bus an der Haltestelle: Vorbeifahren erlaubt, auf Fahrgäste achten

      Warnblinker eingeschaltet: Nur mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbei

      Auch der Gegenverkehr muss auf Vorschriften achten

      Selbst wenn die Führerscheinprüfung noch nicht so weit zurückliegt, an die Vorschriften, die an Bushaltestellen gelten, können sich viele Autofahrer im Alltag nicht mehr erinnern. Vor allem, wann und ob man an haltenden Bussen vorbeifahren darf, ist schnell wieder vergessen. Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf.Darf man an der Haltestelle am Bus vorbeifahren?
      Hält ein gekennzeichneter Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle (gelbes Schild mit grünem „H“), dürfen Autofahrer nur vorsichtig daran vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf außerdem nur mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden, gegebenenfalls mit Schrittgeschwindigkeit. Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, müssen Autofahrer warten.

      Besondere Vorsicht gilt an Schulbushaltestellen: Vor allem jüngere Schüler, die zum ersten Mal allein am Straßenverkehr teilnehmen, können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in Grüppchen den Bus und sind dabei oft abgelenkt, sodass sie das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend wahrnehmen.Bus mit Warnblinker: Vorbeifahren oder warten?
      An manchen Haltestellen müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich nähern oder Fahrgäste ein- und aussteigen. Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden.

      An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr. Und zwar dann, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich, z.B. durch eine Leitplanke getrennt, ist.

      Vorrang für Busse: Was gilt an Haltestellen?
      Wenn der Bus losfährt, müssen Autofahrer warten und damit eine zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, Sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Im Gegenzug gilt: Der Busfahrer darf nicht blinken und sofort losfahren. Er muss seine Absicht, loszufahren rechtzeitig anzeigen und dem fließenden Verkehr Zeit zum Reagieren geben. Der Vorrang des Busses gilt übrigens sowohl beim Losfahren von einer Haltestelle am Fahrbahnrand als auch in einer Haltebucht.“ https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/bus-ueberholen/

    • 10010110 sagt:

      Ein mit Warnblinklicht an einer Haltestelle haltender Bus darf grundsätzlich nicht überholt werden. Und vorbeigefahren werden (also in Gegenrichtung) darf nur mit Schrittgeschwindigkeit. Das gebietet §20 der StVO, den wir ja alle in der Fahrschule – oder nach StVO-Novelle eigenständig – gelernt haben, nicht wahr?

      Die Fahrerin hat also alles falsch gemacht, was man falsch machen kann, und da gibt es nichts zu relativieren. Der Fahrerin wünsche ich nicht alles Gute, sondern dass sie das restliche Leben nie wieder ein Auto steuert. 😡

      • Erdna sagt:

        Du bist so etwas von genial. Du gibst auch noch den richtigen Paragraphen an, animierst damit die Leser dazu sich den Inhalt durchzulesen und bist selber nicht in der Lage den Inhalt zu begreifen.

      • Mensch sagt:

        @Nulli mal wieder Blödsinn siehe §28 du kannst nicht mal richtig lesen . In einem gebe ich dir jedoch Recht ,es wird immer aggressiver im Straßenverkehr ,daß
        liegt jedoch nicht am Auto sondern immer am Fahrer .

    • maik sagt:

      seltsamer kommentar. im text steht was von haltendem schulbus MIT eingeschaltetem blinklicht + kind auf höhe straßenüberquerung. die fahrerin hätte also hinter dem bus warten müssen. jetzt Ihre betonung, dass fussgänger aufpassen sollen?!? ja, richtig: ALLE sollten sich acthtsam verhalten. In dem fall scheint aber die autofahrerin verkehrwidrig gehandelt zu haben. ps: ich wurde vor einigen jahren in halle beim überqueren der strasse bei grüner fussgängerampel durch ein auto krankenhausreif verletzt, weil es einfach weiter fuhr. hätte ich bloß mehr aufgepasst, nachdem vor dem betreten der fahrbahn erst nach links, dann nach rechts und noch mal nach links gesehen habe…

    • Busfahrerin sagt:

      „fuhr sie an am Straßenrand mit eingeschalteten Warnblinklicht haltenden Schulbussen vorbei“ !! Das ist nun mal VERBOTEN. Einen Bus mit eingeschalteten Warnblinklicht, darf man nicht überholen. Punkt.

    • Prost Mahlzeit sagt:

      Ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage ist immer mit Schrittgeschwindigkeit zu überholen. Das Kind trägt hier keine Schuld.

    • Tim sagt:

      Bevor Sie jetzt unterschwellig anfangen dem Kind die Schuld für den Unfall in die Schuhe zu schieben. Darf ich Sie dran erinnern, dass das Überholen eines Busses an einer Haltestelle höchstens in Schrittgeschwindigkiet nach StVO passieren darf und daher unabhängig der Zone ein solcher Unfall nicht hätte passieren dürfen.

    • Xaron sagt:

      An einem Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren.

    • BKF sagt:

      Bei eingeschalteten Warnblinker, besonders bei einem Schulbus MUSS mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden. Nicht ohne Grund gibt es diese Regelung in dieser StVO. Hätte sich der Fahrer daran gehalten, wäre der Unfall niemals so schlimm passiert.

      Aber es müssen ja alle an den Bussen immer vorbei rasen, auch 30 km/h sind viel zu schnell bei einem stehenden Bus.

      Viele Grüße und gute Besserung den Beteiligten

  3. STVO sagt:

    Wenn ein Bus an einer Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet hat ist das Überholen Verboten.
    Die PKW Fahrerin hätte sich nur an die STVO halten müssen.Dem jungen alles Gute und eine schnelle Genesung

  4. Besserwisser sagt:

    Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 16, müssen Fahrer von Schulbussen beim Herannahen einer Haltestelle die Warnblinkanlage einschalten, solange Fahrgäste ein- oder aussteigen. Dies ist ein absolutes Überholverbot, daher dürfen Sie den Bus nicht überholen, wenn er sich mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle nähert. Wenn der Bus hält, dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, aber nur, wenn keine Gefahr für die Fahrgäste besteht.

    • Nochbesserwisser sagt:

      Naja. Bis zum Punkt, dass der Bus die Warnblinkanlage einschalten muss, kann ich folgen.
      Alles, was danach erwähnt wurde fällt schon unter § 20 StVO, genauer gesagt unter Absatz 3 und Absatz 4.

      Also wenn „Besserwisser“, dann schon richtig!

  5. merlin80 sagt:

    In diesem Fall gilt – oder hätte beachtet werden müssen:
    An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr.
    (Quelle: ADAC)

  6. vivi sagt:

    Was wollen alle die Autos verbieten!!!
    Es ist nicht das Auto das zu solchen Unfällen führt.. NEIN!!! Es ist die Person die das Auto fährt!
    Eine Pistole tötet auch nicht. Es ist der Mensch der sie benutzt.
    Und genauso verhält es sich mit dem Auto. Ganz egal welche Größe das Auto.

    • 10010110 sagt:

      Es gibt aber trotzdem ein grundsätzliches Schusswaffenverbot. Genau so müsste der Autobesitz eingeschränkt werden.

      • vivi sagt:

        Dafür gibt’s die Fahrschulprüfung.
        Den Führerschein bekommt man nicht einfach mal so.
        Um ne Schusswaffe zu besitzen benötigt man einen Waffenschein. Bekommt auch nicht jeder.

        Ich persönlich finde aber das dragonische Autofahrer oder Kraftradfahrer den Führerschein definitiv abgeben sollten und auch keine Chance auf die Rückgabe.
        Das wird zwar nicht jeden davon abhalten Auto zu fahren aber es wäre aber schon ein ordentlicher Einschnitt.

  7. Ich sagt:

    Bus mit warnblinkanlage darf nur mit schrittgeschwindigkeit überholt werden und das war hier nicht der Fall

  8. Metsämies sagt:

    Die Rechtslage ist eindeutig und lernt jeder in der Fahrschule. Hat ein Bus an der Haltestelle einen Warnblinker eingeschaltet, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand überholt werden.
    Ich bezweifle allerdings stark, dass die Regel von der halleschen Polizei in den letzten zehn Jahren auch nur einmal kontrolliert wurde. Dann verwundert es natürlich nicht, dass diese Regel in der Realität kaum eingehalten wird.

  9. Ü30 sagt:

    Bei Benutzung der vorhandenen Fußgängerampel wäre dieser Unfall nicht passiert! Sollte man mit 12 Jahren durchaus wissen.

  10. Regeln beachten sagt:

    An einem stehenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer maximal mit Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichend Abstand vorsichtig vorbeifahren.

    • Klara hat Fragen sagt:

      Das sehen hier viele anders und schreiben verboten.

      Was stimmt denn nun.

      • 10010110 sagt:

        Vorbeifahren erlaubt, Überholen verboten. Vorbeifahren ist, wenn man aus der Gegenrichtung kommt, Überholen, wenn man in die gleiche Richtung fährt.

      • Zack! hat Antworten sagt:

        Das mit der Schrittgeschwindigkeit stimmt.

        Aber davon ab:

        Man sollte auch den gesunden Menschenverstand einschalten und mit Fehlverhalten rechnen.

        Wenn beispielsweise 2 Kinder auf dem Bürgersteig direkt an der Bordsteinkante stehen, ist es durchaus möglich, dass die plötzlich auf die Strasse rennen.

        Man sollte daher, auch wenn 50 erlaubt sind, die Geschwindigkeit ein wenig reduzieren und mit dem Auto beim Vorbeifahren in Fahrbahnmitte hin ausweichen, ggfls. sogar auf die Gegenspur, falls keiner entgegenkommt.

        Natürlich MUSST du das nicht. Du kannst auch mit 50 direkt an denen vorbeifahren und wenn ein Kind losrennt und du fährst es tot, hattest du ja RECHT!

        Bringt´s das?

      • Regeln beachten sagt:

        Da bei nur einer Fahrspur der ausreichende Seitenabstand nicht eingehalten werden kann, darf man nicht vorbeifahren. Einen fahrenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf man nie überholen.

  11. Das Internet kann so viel mehr sagt:

    Erschreckend, wie viele Kommentare hier die StVO nicht kennen.
    Wenn es, wie an der beschriebenen Stelle, keine abgesetzte Bushaltestelle gibt, darf gar nicht überholt werden. Wenn man sich die Stelle mal anschaut, fragt man sich allerdings, wie dort überhaupt ein Auto an einem Bus vorbei passt.

  12. Daniel M. sagt:

    So etwas darf niemals passieren und verdeutlicht ein absolut verantwortungsloses und fahrlässiges Handeln. Der Autofahrer muss hart bestraft werden und darf nie wieder ein Fahrzeug führen. Er hat klar bewiesen, dass er dazu nicht im Stande ist. Die Verkehrsregeln hierzu sind klar. Jeder Autofahrer weiß ganz genau, dass er damit rechnen muss, dass jemand bei einem haltenden Bus vor oder hinter dem Fahrzeug die Straße quert. Das ist absolut logisch. Gute Besserung ist dem Kind zu wünschen und dem Fahrer des Autos maximales schlechtes Gewissen.

  13. KGS sagt:

    Diese Diskussion ob das Überholen erlaubt oder verboten ist, ist mal wieder typisch hier. Einfach mal den kompletten §20 StVO lesen.
    Der Teufel liegt hier nämlich im Detail.

    Überholverbot gilt, wenn der Bussich noch in Fahrt mit eingeschalteter Warnblinkanlage befindet. Also beispielsweise Warnblinkend an die Haltestelle heran rollt.

    Vorbeifahrt in Schrittgeschwindigkeit ist dagegen erlaubt, wenn der Bus (in der Haltestelle) steht.

    Das gilt dann auch für den Gegenverkehr.

    Übrigens. Auch an an Haltestellen haltenden Straßenbahnen darf nur rechts und nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden…wenn ich da an beispielsweise die Kurt Wüsteneck Straße denke…

    Ich werfe jetzt mal in den Raum, dass man zwar am haltenden Schulbus oder der Straßenbahn vorbeifahren darf, aber muss man es denn? Wie groß ist der reale Zeitgewinn denn bei einem durchschnittlichen Aufenthalt von 17 Sekunden an einer Haltestelle, wenn man das dann mit den möglichen Unfallszenarien in die Betrachtung einfließen lässt?

    • eseppelt sagt:

      „Vorbeifahrt in Schrittgeschwindigkeit“ …. ahja, natürlich werden dann Kinder schwer verletzt?

      Nein, da hat einfach nur jemand sein Auto als Waffe eingesetzt.

      • Gerd sagt:

        Hast Du mal konkrete Infos wieviel Busse (da gelegentlich Zwei) wo gestanden.
        Und wo die Straße überquert wurde, am Anfang (Ampel) oder am Ende der Straßenbahn Haltestelle.
        Wer hatte Grün?

    • Einfach mal nachdenken sagt:

      „in der Haltestelle“
      Wenn es keine separate Haltestelle gibt, hält der Bus auf der Straße, und du hast zu warten.
      Könnte man sich auch selbst zu erklären. Denn erklär mal, wie du ein Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit im Gegenverkehr bei der Wahrscheinlichkeit querender Menschen ohne Gefährdung überholen willst.

  14. Jules sagt:

    Das dass Kind aber nicht die Ampel benutzt hat, schreibt natürlich keiner. Das ist ne Erziehungssache, nicht nur die Autofahrerin ist mit schuld auch das Kind. Ich sehe es jeden Tag, weil ich da vorbei muss. Kinder rennen ohne gucken über die Straße, also lernt den Kindern die Regeln und sagt nicht immer die bösen Autofahrer!

    • Trans sagt:

      Richtig. Früher wurde einem auch beigebracht, hinter dem Bus über die Straße zu gehen, damit ankommende Autos einen rechtzeitig sehen können. Wer vor dem Bus auf die Fahrbahn tritt, ist für den Fahrer unsichtbar und das endet oft genau so, wie hier.

    • Gerd sagt:

      Also möglicherweise den Trampelpfad vom Mati hoch und nach der Haltestelle vor dem Bus über die Straße.
      War nirgends konkret zu erfahren.
      Holy shit

  15. Meine Meinung sagt:

    Leider beobachte ich immer wieder, dass Eltern mit Kindern über rote Fußgängerampeln gehen… so wird den Kindern heutzutage keine alltagsgerechte Verkehrserziehung mehr beigebracht und sie lernen auch kaum noch, überhaupt Fußgängerampeln und Fußgängerüberwege zu benutzen. Das finde ich sehr traurig und schlimm. Das sollte mal wieder angefangen werden und die Eltern sind da in der Pflicht.
    An dieser besagten Bushaltestelle halten im Übrigen manchmal bis zu 3 Busse gleichzeitig und warten mitunter bis zu 10 Minuten auf ihre einsteigenden Schulkinder… soll dann laut Meinung einiger hier Schreibender so lange keiner überholen ?? Dann gäbe es ja Stau durch den ganzen Süden – viel Spaß dabei.
    Und übrigens: das verletzte Kind war kein Junge, wie hier beschrieben, sondern ein Mädchen. Wenn dann bitte richtig von der Sache berichten.
    Und mit welcher Geschwindigkeit das Auto unterwegs war, wird ja auch nicht berichtet. Und welche Verletzungen das Kind hatte, wird auch nicht berichtet. Es wird hier soviel diskutiert, aber keiner weiß was wirklich… alles nur Vermutungen, aber alle reden mit, als wenn sie es besser wüssten.

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