Snackautomat neben dem Händelhaus beschädigt

Am Sonntag wurde bemerkt, dass durch Unbekannt ein Snackautomat in der Großen Nikolaistraße gewaltsam zu öffnen versucht und dadurch beschädigt wurde. In der Folge wurde bemerkt, dass auch die am Automaten befindlichen Kameras und die dazugehörigen Kabel beschädigt wurden. Zur Schadenshöhe liegen noch keine Angaben vor.
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag hat bestimmt schon einen Haftbefehl gegen die Snack Vandalen beantragt.
Vielleicht könnte es ja auch Snack-Automatengegner gewesen sein. Gerade 10010110 wettert ja sehr gern gegen solche Automaten. 🙂
Woher weißte denn das, Stänkerpaulus?
Mir persönlich gehen solche Dinger sonstwo ab.
Und die Automatenläden, die für manche Dörfer schon sehr sinnvoll sind und wo man nur mit Karte zahlen kann, haben teilweise auch in den Nachtstunden zu, als Schutz vor Vandalen.
Wenn wenigstens gesundes Futter in den Automaten wäre, hätte es ch fast Mitleid.
Giebt es überhaupt noch Menschen, die nichts im Kopf haben?Jeden Tag neue Straftaten, Vandalismus, Diebstahl, Körperverletzung, usw. Man sollte härtere Strafen erlassen, nicht wie derzeit bestraft wird, falls man Diese sogenannten Straftäter ermitteln kann.
Das sehe ich genau so mein guter du sprichst mir aus der Seele
„Giebt es überhaupt noch Menschen, die nichts im Kopf haben?“
Ja, offensichtlich Dich!
Allein schon, dass Dein Kommentar mit „Giebt“ beginnt.
Hilfe!
Die besten Snackautomaten in der Stadt dann sowas einfach traurig das man sowas tun muss was erreicht man damit nichts und wenn ich die Kommentare lese da wird mir schlecht vor Neid 😂
„..und wenn ich die Kommentare lese da wird mir schlecht vor Neid“
Lass es Hirn regnen!
Bist Du mit „Fischer“ verwand?
Seit wann steht denn solcher Schrott da rum?
Soso, Kamera also…
Stasi-Automat 😁😁😁
Die Automaten werden nicht vom halleschen Anbieter „SnackRäuber“ bebrieben, oder? Könnte mir vorstellen, dass einige diesen Namen als „Einladung/Herausforderung“ verstehen. Ich finde die Namenswahl dort nicht so geschickt.
Natürlich keinerlei Rechtfertigung, Sachbeschädigung und Diebstahl zu begehen, anderen Schaden zuzufügen.