Stadtrat beschließt: Erneuerung der Neustädter Brunnengalerie ab April 2017

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4 Antworten

  1. mirror sagt:

    Trotz Gefahr für Leib und Leben geht man das Thema sehr gemächlich an.

  2. Hansimglück sagt:

    Interessant dass für den Einsatz von Mitteln zur von der 2013er Flut beschädigten Baulichkeiten die Begründung „nach Jahrzehnten völlig verschlissen“ funktioniert.

    • mirror sagt:

      Die Richtlinie sieht eigentlich nur die Beseitigung von Schäden vor, “ soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind.“

      Vielleicht werden, vergleichbar zu anderen Förderprojekten (Sanierung Kaserne), am Ende Fördermittel bei der Endabrechnung einbehalten oder zurück gefordert, die nicht förderfähig im Sinne der Richtlinie waren. Das wäre für die Stadt Halle der Super-Gau.

  3. Nico sagt:

    Ich hoffe da hat jemand mal noch mit dem THW vorher geredet nicht das die im Einsatz wieder doof da stehen nur weil einer evt einen Anschluss änderst hatte machen sollen