Südpark-Eigentümer schreibt an die Mieter und macht EVH sowie Stadtverwaltung Vorwürfe

Aktuell gibt es mal wieder Streit im Südpark in Halle-Neustadt um die Bezahlung von Stadtwerke-Rechnungen durch den Eigentümer der Gebäude. Weil das Unternehmen zum wiederholten Mal nicht gezahlt hat, drohen die Stadtwerke erneut damit, Fernwärme und Warmwasser abzustellen – und zwar am morgigen Dienstag. Die Rechnungen hat das Unternehmen nicht bezahlt, dafür die Mieter angeschrieben.
“Wir bedauern es sehr, dass die EVH die Fermwärme unterbrochen hat und ankündigt, dies wieder zu tun. Aus unserer Sicht finden wir es vollkommen unangemessen, dass Diskussionen über Unklarheiten bei Zahlungen auf Ihrem Rücken ausgetragen werden”, heißt es in del Schreiben. Man habe Zweifel, “ob die Forderungen berechtigt sind. So gab es z B. in der Vergangenheit hohe Rückzahlungen. Es besteht daher der Verdacht, dass übertrieben hohe Vorauszahlungen verlangt werden”, so Bevo DE Alpha. “Derzeit prüfen wir die Forderungen mit Hochdruck. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass es einige Verwalterwechsel gab und hierunter die Transparenz leidet.”
Zudem verlangt das Unternehmen eine “Gerichtliche Klärung anstatt „Ausfrieren“ der Mieter.” Es dürfe “nicht so sein, dass die EVH und deren Aufsichtsrat, Bürgermeister Geier, durch die Einstellung der Versorgung Druck aufbauen. Denn damit wird die Diskussion über die Zahlungsforderungen auf dem Rücken von Mieterinnen und Mieter ausgetragen.” Die EVH könne ja ihre Forderungen durch ein Gericht prüfen lassen, denn so funktioniere ein Rechtsstaat. “Die EVH nutzt Versorgerregeln als Monopolistin. Das ist aber so nicht hinzunehmen.” Der EVH wird eine “Verfassungswidrige Benachteiligung von Mieterinnen und Mietern” vorgeworfen. Sperrung verhältnismäßig sein muss. Die Sperrung sei nicht verhältnismäßig, “denn durch die Sperrung könnten z.B Gesundheitsgefahren für Mieterinnen und Mieter eintreten.” Man habe Bürgermeister Egbert Geier aufgefordert, “als Aufsichtsrat der EVH ein Machtwort zu sprechen und diese Benachteiligung gegen Sie als Mieterinnen und Mieter zu unterbinden.”
Geier selbst reagiert auf das Schreiben des Eigentümers. „Es ist absolut unverständlich, in welcher Weise hier Verantwortlichkeiten und vertragliche Verpflichtungen verdreht werden. Die EVH wird in Abstimmung mit der Stadt entsprechend reagieren. Die Behauptungen des Geschäftsführers lassen einfachste Regularien und Abläufe völlig außer Acht: Die Mieterinnen und Mieter zahlen ihre Abschläge an den Vermieter bzw. dessen Hausverwaltung”, so Geier. “Daraus erwächst entsprechend beim Vermieter die Verantwortung, die Rechnungen für die Versorgungsleistungen zu begleichen. Dies – und das ist der entscheidende Sachverhalt – unterlässt die BEVO DE Alpha 2a / 2b GmbH aber anscheinend. Damit sorgt sie selbst für eine unerträgliche Situation bei den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern.”
Egbert Geier weiter: „Die Eigentümerin ist in der Pflicht, die von den Mieterinnen und Mieter in gutem Glauben gezahlten Abschläge zur Begleichung der Rechnungen der Versorger zu nutzen. Die eigentlich Frage ist doch: Was hat die BEVO DE Alpha 2a / 2b GmbH mit diesem Geld gemacht?“
„übertrieben hohe Vorauszahlungen“
Kann ich nachvollziehen, dieses Unternehmen wird immer dreister.
Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber diesem rücksichtslosen Treiben ein Ende macht.
Kannst du etwas genauer schildern?
Oder trollst du nur?
Würde mich interessieren, wie eine einzelne Person bei Fernwärme auf diese Argumentation kommt.
Wenn du der Meinung bist, die Abschläge sind zu hoch, dann wende dich mit deinen Argumenten an den Versorger. Wenn die Argumente nachvollziehbar sind, lassen die auch mit sich reden. Die Versorger haben ein Interesse daran, zum Jahreswechsel möglichst wenig hin- und herrechnen zu müssen. Weder in die eine, noch in die andere Richtung. Beides belastet ihr Betriebsergebnis. Sie werden aber in erster Linie auch drauf achten, dass sie ihr Geld für die vereinbarten Leistungen bekommen.
… wurden zum 1.9. mntl. um 5,–€ gekürzt.
Jeder Kunde hat das Recht, Abschläge anzupassen.
Insbesondere nach Zustellung von Jahresverbrauchsendabrechnungen.
Eine Zustimmung des Versorger ist hier nicht erforderlich.
Jedoch muss der Versorger sicherlich nicht alles dulden.
Wenn 60 € monatlicher Abschlag geleistet wird, und die Abrechnung ein Guthaben für den Kunden von 400 € aufweist, muss der Versorger keine Abschläge von mehr als 60 € dulden.
Der Südpark Eigentümer kassiert doch die Nebenkosten der Mieter. Was schreibt der für einen Stuß. Wenn er die Vorauszahlungen ordentlich dem Zweck entsprechend verwendet, dann gibt es keine Probleme und solche Ablenkungsmaßnahmen
Das Problem ist, bei Leerstand muss er die Zahlungen leisten und das geht zu Lasten der Kaltmieten die er einnimmt, wenn dann noch finanziert wird die Luft dünn, da Jauch bei Leerstand Kaltmiete fehlt.
Es gibt verschiedene Strategien, in einen Wohnblock zu investieren. Es gibt Blöcke im Südpark mit hoher Vermietungsrate.
Und dann gibt es Vermieter, die ihre Blöcke einfach melken, bis sie trocken sind, ohne zu investieren. Die Strategie entscheidet der Eigentümer. Und wer zu den Heuschrecken zählt, sollte nicht über Leerstand jammern.
Ist ja nicht so, dass es einen zu großen Überschuss an Wohnraum gäbe. Der Artikel, wonach in Halle rund eintausend Wohnungen pro Jahr benötigt werden (hier: 21. August 2024), lässt anderes vermuten.
Such einfach mal nach Belvona und z.B. Hagen. Scheinbar gibt es auch woanders, mmm, sagen wir mal „Unstimmigkeiten“ mit BK-Abrechnungen.
Mephisto: Hat ein Vermieter Leerstand, ist das sein Problem.
Er muss dennoch die dafür vorgesehenen Vorauszahlungen von Nebenkosten der Mieter, pflichtgemäß an die Versorger weiterleiten.
Mal wenigstens versucht, den Artikel zu lesen?
Jedes Jahr Rückzahlungen, darüber musst du nun nachdenken!
Diese Mieter können dort nicht wohnen, wenn sie jedes Jahr enorme Rückzahlungen bekommen, denn die können sich die monatlichen Abschläge dann nicht mehr leisten!
Da hat der Vermieter wohl von der AfD abgeguckt: Tatsachen falsch darstellen, Verantwortung und Schuld anderen zuweisen und Zeit schinden, indem demokratische Verfahren trotz Aussichtslosigkeit genutzt werden. Niedrigstes Niveau
Du guckst eindeutig zu viel TV. Jeden Scheiß mit der AfD in Verbindung bringen. Mit diesem Sachverhalt hat 0,0 irgend eine Partei was zu tun.
Also bitte sachlich bleiben. Genau wegen sowas haben wir im Land und Welt diese Probleme.
Zusammenhänge konstruieren wo keine sind. Hier geht es um Leute die frieren sollen weil irgendwelche „Geier“ sich eine Machtkampf liefern.
Nix, Blau, Rot, Grün, etc
Oder wie bei der SPD. (Olaf) Geier arbeitet lieber für ein Unternehmen als für das Wohl seine Bürger. Sollen sie doch fürs Klima frieren… solche und ähnliche Weisheiten gab es von den Politgöttern doch genug. Kein Sondervermögen um die Bürger dieser Stadt vor dem erfrieren zu schützen. Nivea Creme.
Betrügerfirma.
Ich denke, die stehen wohl vor der Insolvenz. Das sind die letzten Zuckungen.
Bodenlose Frechheit der Eigentümer und deren beauftragten Verwaltung hier begehen. Sie schaden offensichtlich nicht nur den Mietern sondern auch der Stadt bzw. deren Tochter EVH.
Falls EVH wirklich zu hohe Abschläge fordert, sollte man wohl zu Anfang des Jahres dagegen vorgehen und nicht am Ende, wenn die Kacke am dampfen ist. Außerdem dürfte der Vermieter wohl die neuen (zu hohen?) Abschläge seinen Mietern durchgereicht haben.
Mehrere Verwalterwechsel muss sich wohl der Eigentümer anrechnen lassen. Wenn die Verwalter oder der Eigentümer dann nicht mehr durchsehen, hat ja da wohl nicht die EVH die Schuld.
Die Klärung über Gerichte kann ja wohl Jahre dauern. Soll die EVH etwa solange in Vorkasse gehen? Diese Vorkasse dann vielleicht noch auf die pünktlich zahlenden Kunden umlegen? Es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen, ab wann ein Versorger die Lieferung einstellen kann, EVH wird sich wohl daran halten. Genauso wie es in den Mietverträgen für die Wohnungen eindeutige Regelungen gibt, was geschieht, wenn ein Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug ist. Meistens steht da wohl „mit mehr als einer Monatsmiete“.
Haben die Eigentümer also endlich ausgeschlafen?
Man könnte denken, die Verwalter der letzten Jahre stehen in keinem Firmengeflechtverbund mit dem Eigentümer. Etwas seltsam und unglaubwürdig.
Die Vorwürfe hätte die Vermieterin schon längst klären müssen. Nach § 33 (2) AVBFernwärmeV muss die EVH die Versorgungseinstellung zwei Wochen vorher androhen. In diesen zwei Wochen hat der Vermieter Zeit den Fall zu klären und ggf. zu zahlen. Sollte er der Auffassung sein, dass keine Zahlungspflicht besteht, hat er die Möglichkeit die Einstellung durch die Beantragung einer einstweilige Anordnung zu verhindern. Ansonsten kann man gegen die Einstellung eine Klage auf Unterlassung erheben.
Wahrscheinlich hat der Geschäftsführer der Belvona den Laden einfach nicht im Griff und hat deshalb nicht gezahlt. Bei den letzten Einstellungsandrohungen wurde meines Wissens kurz vor knapp bezahlt.
Sowas funktioniert wohl nur in einer (Hochhaus)-Gesellachaft wo sich jeder selbst der Nächste ist und seine Nachbarschaft kaum wahrnimmt.
Ansonsten hätte sich doch schon längst mal eine Mieterinitiative gegründet, die den Zwischenhändler ausschaltet und die Zahlungen direkt leistet.
So wie das im allgemeinen üblich ist, im selbstbestimmten Leben…
Die warten vielleicht einfach nur auf deine Tipps, die du – natürlich anonym – ins Internet schwurbelst.
Wie kann ich eine Nebenkostenabrechnung für Warmwasser und Heizkosten mit Fernwärme bei der EVH beantragen?
Du hast bestimmt noch nie in deinem Leben eine Nebenkostenabrechnung durchgelesen und erfassen können. Nur gut, dass am Ende für jeden ersichtlich ist, was zu zahlen ist.
Seit wann kann man „Zwischenhändler“ (also Vermieter oder seine Beauftragten) ausschalten?
Tja, aber wer wohnt denn da – Unselbständige, die sich fremdbestimmt auf andere ( Vermieter, Staat, Hausverwaltung ….) verlassen, was ja auch so von vielen Parteien gewollt wird. Es wäre ein Leichtes, für jeden Mieter zumindest Strom, Internet etc. und Wasser/Abwasser in Direktabrechnung zu bringen. Bei der Zentralheizung ist das natürlich technisch schwieriger, bei Altbauten ganz besonders. Aber es wäre allemal besser, alle Nebenkosten direkt abzuwickeln und nicht über den Vermieter. Das fördert Sparsamkeit und Eigenvera und verhindert solche Fälle. Die Stadt könnte das leicht für alle Neubauten und Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern vorschreiben, v.a. bei ihren eigenen Wohnungsbaugesellschaften.
Strom, Internet, Wasser und Abwasser wurden nicht gesperrt.
„Es wäre ein Leichtes, für jeden Mieter zumindest Strom, Internet etc. und Wasser/Abwasser in Direktabrechnung zu bringen.“
Seit wann kann man „Zwischenhändler“ (also Vermieter oder seine Beauftragten) ausschalten? Davon mal abgesehen, dass Strom und Internet gar nicht zum eigentlichen Thema hier gehören.
Die gerichtliche Klärung, ob die Vorauszahlungen zu hoch sind, hat der Schuldner einzuleiten und nicht die Stadtwerke. Die leiten ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein, um IHRE Forderungen durchzusetzen, nicht um deren Höhe zu prüfen. Und wenn die Vorauszahlungen nicht geleistet werden, liefert man nicht, oder man stellt die Lieferungen ein, wenn die Aussenstände zu hoch werden. So wie jeder Lieferant das tut in der Wirtschaft.
Ich muss Geier hier absolut Recht geben. Und ich bin sher zwiegespalten, ob die Stadt wirklich im Rahmen der Ersatzvornahme handeln sollte und sich den Rechtsstreit antun sollte….
Ich denke auch, dass die EVH hier eine unrühmliche Rolle spielt.
Die Stadtwerke gebärden sich zunehmend als Staat in der Stadt, statt sich auf ihr Geschäft zu konzentrieren. Unangenehm und nicht zielführend..
Wieso, sie müssen wirtschaftlich handeln. Und wer nicht zahlt wird nicht beliefert. So einfach ist das. Die Bedingungen stehen ja im Vertrag, den der Kunde mal unterschrieben hat.
Wärmeverkauf ist ihr Geschäft. Und wenn der Kunde nicht bezahlt, wird er nicht beliefert.
… sieht es aus! Da hat der „Wirtschaftsweise“ sicher selber den Fokus verloren.
Ich finde das kein Politiker in einen Betriebsrat gehört.
Der hat sich um die Stadt zu kümmern. Und um die Bevölkerung
Das ist seine Aufgabe.
Deshalb ist auch kein Politiker im Betriebsrat, sondern nur im Aufsichtsrat.
Die unterschiedlichen Funktionen kann man recherchieren, bevor man es durcheinander bringt.
…hin. Hä, wer ist in welchem Betriebsrat?
… nicht, aber die Anderen sind Schuld. Den Laden zwangsenteignen, der öffentlichen Hand zuführen und gut ist.
… in welchem Betriebsrat?
Sorry, aber die EVH hat von mir als Einzelperson 750!!!! als Nachzahlung gefordert..
Das wurde auch rechtlich geprüft und es waren tatsächlich nur 125€ die ihnen rechtmäßig zustanden, ich kann den Eigentümer verstehen.
Es ist nicht okay was der Eigentümer macht, aber die EVH ist genauso ein Betrügerverein!
Wer keine Ahnung von den Forderungen einer Nachzahlung hat, zahlt es natürlich, aber so macht sich die EVH auch strafbar!
Und der Bürgermeister, sorry, aber der ist das absolut letzte!
Hat sich die EVH bei dir etwa strafbar gemacht?
Nachzahlungen gibt es nicht, wenn die Vorauszahlungen zu hoch waren.
Einfacher wäre es direkt an die EVH zu zahlen als Mieter, da kommt das Geld auch an. Ich wohne am Gesundbrunnen und bezahle die Fernwäme direkt an den Versorger.
…doch einfach nur mal ein bisschen recherchieren:
Die Probleme sind bei diesem „Vermieter“ überall in Deutschland die gleichen. Der zahlt nicht, oder nur das nötigste. Der Rest kommt in die eigene Tasche. Egal, ob Halle, Altenburg, Forst,…
Inwiefern gab es übertrieben hohe Rückzahlungen?
Das demnach der Vermieter Geldbeträge von der EVH , aufgrund eines Guthaben aus einer Jahresverbrauchsendabrechnung, erhalten hat?
Und? Dann kann er doch die Abschläge anpassen. Also nach unten korrigieren.
Normalen Kunden steht dies zu. Diese müssen sich nicht an die Vorgaben des Energieversorger halten.
Der monatliche Abschlag beträgt zum Beispiel 60 € . Die Abrechnung endet mit einem ( erheblichen ) Guthaben.
Der Energieversorger empfiehlt nun monatliche Abschläge von 30 € .
Der Kunde muss sich nicht daran halten. Er kann weiter 60 € , aber auch 10 € , 20 € , eben 30 € , 40 € , 50 € oder auch 100 € zahlen.
Gewerblichen Kunden steht dieses Recht doch sicherlich auch zu. Also was motzt der Vermieter insofern rum?
Zudem: wenn die Forderungen angeblich nicht rechtens sind – warum geht der Vermieter dann nicht mit Anträgen auf ein Einstweilige Anordnungen gegen die EVH vor?
Dann gab es eben angeblich Verwalterwechsel – und? Und wenn 100 Verwalter gewechselt haben – die Pflicht zur Weiterleitung und damit zur Zahlung der von den Mietern geleisteten Vorauszahlungen, an den Versorger, besteht davon völlig unabhängig.
Es ist Sache des Vermieter, dass Verwalterwechsel so ablaufen, dass bestehende wie auch künftige Zahlungen nicht davon beeinflusst werden.
Der Vermieter reagiert wie ein trotziges Kind.
Er hat Zweifel, ob die Forderungen berechtigt sind. Selbst wenn er diese hat, muss er die vereinbarten – oder nach seinem Empfinden angemessenen – Abschläge leisten.
Er hat jedoch – so scheint es – zuletzt gar keine Abschläge, oder viel zu geringe, Abschläge geleistet.
Der Vermieter passt nach der Erstattung von Guthaben durch die EVH , seine Abschläge nicht nach unten an, und beschwert sich nun, die EVH würde unberechtigte Forderungen stellen, weil die Vorauszahlungen viel zu hoch wären.
Ist das sein Ernst?
Zu hoch oder nicht – 1.) Wie geschrieben, passt man die Abschläge an. 2.) Gibt es keinen Grund, die Zahlungen der Mieter insofern überhaupt nicht an die EVH weiterzuleiten.
Lebt es sich als Vermieter schön mit den Zinsen, die man mit den Abschlagszahlungen und Mieten der Mieter generiert?
Er kann und darf ja von Zinsen leben. Aber nur mit Geld, welches er nicht verpflichtet ist an Dritte weiterzuleiten.
Das liegt doch bei dem Verhalten des Vermieter nahe, dass er das immer wieder macht. Schließlich fällt er immer wieder damit auf, nicht fristgerecht zu zahlen.
Ist bei dem umstrittenen Zahlungsdienstleister PayPal nicht anders. Die sperren gerne mal zu unrecht Konten für 6 Monate. Was sie wohl in dem Zeitraum mit dem Guthaben machen? …..
Die Argumente von Geier sind hier viel plausibler als die des Vermieter.
Wenn ihm Abschlagshöhen nicht passen, muss er das mit der EVH klären. Aber so, dass nicht die Mieter drunter leiden müssen.
Mag ja sein das die EVH pauschal kein seriöses Unternehmen ist. Dann muss man diese Firma separat juristisch angreifen.
Und zum Beispiel alle notwendigen Zahlungen unter Vorbehalt leisten usw. .
Sollte die EVH bei ihren Abrechnungen immer vom Vermieter Geld verlangt haben, muss er eben dagegen juristisch vorgehen.
Aber dennoch muss der Vermieter hier die Mindestabschläge leisten. Vor allem alle Mieterzahlungen ( Nebenkosten ) an die EVH zahlen.
„Lebt es sich als Vermieter schön mit den Zinsen, die man mit den Abschlagszahlungen und Mieten der Mieter generiert?“
Herrlich, das war der lustigste Satz aus deinem Märchen.
Deine Antworten weise ich pauschal zurück.
Jeder Deiner Beiträge hat keinerlei Substanz.