Teppich im Hauptbahnhof geklaut: Fahndung der Polizei nach Diebesduo

34 Antworten

  1. tja sagt:

    Zum Pferdestehlen hat’s nicht ganz gereicht.

  2. Berater sagt:

    Vielleicht nahmen die an, dass der Teppich entsorgt wurde? Eigentumsaufgabe werden die argumentieren. Wer legt sich denn so einen teppich zu Hause hin?

    • Elfriede sagt:

      Das müssen Nachfahren von solchen Leuten sein, die Tassen mit Mitropa-Aufdruck kauften, ca, 40 Jahre her. Im Angebot war solches Geschirr in der HO-Verkaufsstelle in der Merseburgerstr. unweit der Dieselstr.
      Ich habe diese Tatsache dem Schnatzjer mitgeteilt, der daraus eine Story im hall. Dialekt machte und in der MZ veröffentlichte.

  3. 10010110 sagt:

    Das sind genau die Leute, denen fremdes Eigentum am Arsch vorbeigeht, die einfach nehmen, was ihnen gefällt, weil sie es in ihrer billigen Siffbude gebrauchen können. Da hängen dann auch geklaute Verkehrsschilder an der Wand und so. Ich wette, die hängen nachts auch mit lauter Musik an öffentlichen Plätzen rum und denken, sie wären alleine auf der Welt.

  4. Mutti aus Berlin sagt:

    Hat die Bahn keine anderen Probleme, als nach dreckschen Teppschen fahnden zu lassen?

  5. sandra sagt:

    Echt jetzt ? Reicht das schon um kameras auszuwerten und öffentlich nach ihnen zu fahnden ?

  6. teppichlover sagt:

    WTF. Wegen einem mitgenommenen Teppich?

    „Die Öffentlichkeitsfahndung zur Strafverfolgung/-vollstreckung richtet sich nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§§ 131 ff. StPO) und umfasst die Suche nach Beschuldigten und Zeugen. Sie setzt grundsätzlich einen richterlichen Beschluss voraus. Für eine solche Fahndung muss eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen. Dazu zählen z. B. Mord, terroristische Anschläge, sexueller Missbrauch oder Raub.“

    (Quelle: https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Oeffentlichkeitsfahndung/oeffentlichkeitsfahndungFrage02.html)

    • Guten Morgen sagt:

      Hier sind immer auch mal Fahndungsfotos bei Ladendiebstahl zu sehen.

      Aber wenn das BKA das so formuliert, sieht man wieder mal das Muster: Man führt Verfolgungsmaßnahmen ein, die für „schwere Fälle“ als „verhältnismäßig“ angesehen werden. Einmal etabliert, werden die Maßnahmen auf immer trivialere Vergehen ausgeweitet.

    • Steff sagt:

      Wenn man keine Ahnung hat aber trotzdem seinen Senf dazu geben muss. Bist du Abgeordneter? Zufällig von der AfD?

    • Goßner sagt:

      Erheblich wird die Bedeutung einer Straftat nicht aufgrund der Bezeichnung oder des (vermeintlichen) Verwendungszwecks des Tatgegenstands.

      • da staunste, wa? sagt:

        Mord und Totschlag haben unterschiedliche Bedeutung (und deshalb unterschiedliche Bezeichnung und ein unterschiedliches Strafmaß), obwohl im Ergebnis immer jemand tot ist.

  7. Dasty sagt:

    Oh man, wer braucht so einen Lappen?

  8. unlustig geimpfter sagt:

    Klimakleber … die brauchen Teppich damit sie etwas bequemer sitzen können
    Vollstes Verständnis

  9. Micha sagt:

    Diebstahl einer Schmutzfangmatte, ich glaub es nicht !?

    Ich bin mir sicher, dass hier wohl etwas die Verhältnismäßigkeit fehlt.
    Halle, als einer der gefährlichsten Städte in Deutschland mit einer außerordentlich hohen Kriminalität sucht zwei Täter/Täterin nach Diebstahl einer „Schmutzfangmatte“.
    Gibt es nichts wichtigeres wo wir als Bevölkerung der Polizei vielleicht helfen können.

  10. Vorbildwirkung Fehlanzege sagt:

    „die Veröffentlichung der Fotos des Mannes und der Frau angeordnet.“

    Wer weiß, ob sich die beiden als „Mann“ und „Frau“ identifizieren? Wozu ein neues Selbstbestimmungsgesetzt, wenn es dann nicht angewandt wird?

  11. Herr Moo sagt:

    Von welch Quelle schöpfen die Urheber der Fahndungsmalerei oder der Ruf nach Fahndung, um kundiglich zu wissen, ob jene beiden Verdächtigen sich selbst als Mann und/oder Frau oder gar als Angehörige eines anderen Geschlechts erkennen tuen? Ich finde es wahrlich, als wäre es von rassistischer oder gar antisemitischer Art, folglich von widerrechtlicher Verfassung und feindlich gegen die Ordnung der Volksherrschaft, solcherlei menschenverachtende Kundgebungen oder Maßnahmen zu beurteilen. Gleichwohl bedenke, dass solches Tun, auch sofern es zur Aufdeckung einer vermeintlichen Übeltat dienen soll, ebenso gefährlich ist für die Volksherrschaft wie auch für den rechten Weg des Gesetzes. Wer aufgrund eines Diebstahls nach § 242 des Strafgesetzbuches oder auch eines Diebstahls gemäß § 248a des Strafgesetzbuches, wobei letztererlei ein Delikt ist, für welches einer Antrag bedarf, sich solchen Maßnahmen beugen soll. Es gilt zu prüfen, ob jener in der Lage ist, die Grundsätze der Volksherrschaft zu akzeptieren und sich dem rechten Weg des Gesetzes zu verpflichten.

  12. JM sagt:

    Die Matte haben die Personen gegen umweltschonendes Fingerfood von MC Do eingetauscht. Ist doch klar.

  13. Hallenser55 sagt:

    Wer umwickelt denn seine Schuhe mit Panzertape ???

  14. Gamer67 sagt:

    Ein echter Fan der DB.War bestimmt froh auf den Fanartikel

  15. 🤣 sagt:

    Die wollen das Motto “ … die Bahn kommt“ auf Wahrheit testen.

  16. S.H. sagt:

    Vllt wäre ohne den Diebstahl Halle nicht zum schönsten Bahnhof Deutschlands ernannt worden und man fahndet nun um sich zu bedanken 🙂

  17. Peter Wachsmuth sagt:

    Die Deutsche Bahn sollte ein Souvenirshop einrichten!

  18. Prognose sagt:

    Ich stimme zu. Sehr anmaßend hier einen Mann und eine Frau zu sehen.
    Ich hoffe dem Schmutzeppich geht es gut.
    Das system funktioniert. Nancy Faser hat die Teppichmafia besiegt!

  19. Leon sagt:

    Bonnie und Clyde

  20. Patte sagt:

    „Der Teppich hat den Hauptbahnhof erst richtig gemütlich gemacht, hab ich recht?“

    „Darauf kannst du einen lassen.“

    https://www.youtube.com/watch?v=JxTs5T7rYx8

  21. Öffentliche Fotofahndung wegen eines Teppichs? ,ich möchte jetzt alle Fotos von den Personen in ganz Deutschland sehen, die
    ( ein bisschen )über ne Rote Ampel gelaufen(gefahren) sind und Personen die Ihre E Roller nicht fachgerecht parken. ..und nicht zu vergessen, „Nicht an den Tauben Lecken! „.

    • Nuvole sagt:

      Die Stufe zum Diebstahl ist mehrere Level höher und der Pranger entlastet die Richter. Für mich ist das o.k. wenn Klauschweine öffentlich zur Schau gestellt werden.
      Oft genug kommen die ungeschoren davon und wenn keiner eingreift wird‘s am Ende ein Ghetto.
      Ich bin angenehm überrascht von dieser Variante der Prävention.

      • ABC sagt:

        Bei der Menge an Diebstählen dürfte die Wirkung eines Prangers wie von dir vorgeschlagen bald verpuffen.

      • Tino sagt:

        Sehr Dumme Einstellung von dir Nuvole!
        Es gibt so viele richtige Verbrecher in Deutschland, zum Beispiel die welche unsere Steuergelder verwenden, oder gerade in Halle (Südpark) und da macht keiner etwas, weil alle den Schwanz einziehen.
        EINE ÖFFENTLICHKEITSFAHNDUNG FÜR EIN GEKLAUTEN TEPPICH IST SCHWACHSINN!

    • kleine Korrektur sagt:

      Öffentlichkeitsfahndung nicht wegen eines Teppichs.