Tödlicher Badeunfall: DLRG appeliert, offizielle Badestellen zu nutzen

Nach dem tragischen Badeunfall im Heidesee, bei dem ein sechs Jahre alter Junge gestorben ist, appelliert die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) an die Vernunft, offizielle statt wilde Badestellen zu nutzen. Man bedauere zutiefst die Ereignisse rund um den Heidesee.
Konkret heißt es: Nur 400 Meter Luftlinie von der Unfallstelle über den Heidesee ist die offizielle Badestelle „Heidebad“. Idyllisch gelegen, Sandstrand, sauber und … bewacht. Die DLRG betreibt seit einigen Jahren dort eine Wachstation – ausgestattet mit Rettungsgurten, Wurfsäcken, Erste-Hilfe-Ausrüstung und Rettungsboard. Zum Zeitpunkt des Unfalls kümmerten sich zwei Rettungsschwimmer der DLRG um das Wohl der Badegäste. Der Eintrittspreis für einen Tagesbesuch im Heidebad kostet 3,50 € pro Person. Zuviel? Wir finden Nein! Unsere DLRG Rettungsschwimmer sind bestens ausgebildet, kennen die Gefahren des Gewässers und bemühen sich bereits im Vorfeld akribisch um die Abwendung von Notsituationen. Immer wieder müssen gedankenlose Eltern aufgefordert werden, sich mit ihren nicht schwimmfähigen Kindern (auch Schwimmflügelkinder genannt) in den abgegrenzten Nichtschwimmerbereich zu begeben. Speziell der Heidesee ist an verschiedenen Punkten tief (bis 14 Meter) und das Wasser nicht weit einsehbar. Kurz unter der Wasseroberfläche wachsen längst nicht mehr nur in Ufernähe Seerosen. Die sind auch für erfahrene Schwimmer nicht immer angenehm zu überschwimmen. Auch die verschiedenen Wärmezonen können für so manchen ein Problem darstellen.
Was treibt also immer wieder Jugendliche oder Familien mit ihren Kindern an diese unbeaufsichtigten Badestellen? Ist es nur das Sparen von Eintrittsgeldern ?
Badeunfälle in Deutschland sind gar nicht so selten wie mancher glaubt. Gleich nach Verkehrsunfällen sind Badeunfälle die zweithäufigste Todesursache. Eins ist immer berechenbar – und zwar unberechenbare Kinder. Viele Eltern verlassen sich darauf, dass ihr Kind eventuell schon das „Seepferdchen“ hat und meinen, es könne somit schwimmen. Diese Einsteigerstufe für Schwimmabzeichen besagt aber nur, dass diese Person lediglich die Fähigkeit besitzt, sich für wenige Meter über Wasser zu halten. Das eigentliche „Schwimmen können“ ist damit nicht gemeint. Oft werden solche Kurse in den Wintermonaten absolviert und die Schwimmfähigkeit bis zu Sommer nicht weiter verfestigt. Wir von der DLRG empfehlen jedoch, dass das Schwimmen immer wieder kontinuierlich geübt werden sollte.
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Statistisch gesehen passieren die wenigsten Badeunfälle in überwachten Bereichen. Ein abgegrenzter kontrollierter Nichtschwimmerbereich gewährleistet zumindest, dass die Gefahren überschaubar bleiben. Auch hier können die Eltern natürlich mit ihren Kindern das Schwimmen üben.
Um die Gefahren rund um das Wasser zu minimieren, empfehlen wir von der DLRG dringend die vorhandenen bewachten Bademöglichkeiten zu nutzen. Wir können – rechtlich gesehen – zwar nicht die Elternaufsicht übernehmen, aber die DLRG Rettungsschwimmer sind speziell für die Rettung im Wasser ausgebildet, sind in der Lage, schnell Erste Hilfe zu leisten und im Notfall die Rettungskette in Gang zu setzen.
Schrecklich dieses Ereignis, mein Beileid geht an die angehörigen. Ich schreibe es jetzt mal aus meiner Sicht. Ich bin froh wenn Badeseen über wacht werden von ausgebildeten Leuten. Jetzt kommt mein aber: Einmalig sind 3,50€ p.P. nicht viel aber rechnet euch das mal auf den Monat aus bei zB einer ALG 2 Familie mit drei Kindern und mehr. Wo sollen sie das Geld her nehmen. Dann wollen se noch nen Eis oder Pommes ect das wird ein teurer Sommer. Das ist meine persönliche Meinung. Urlaub können sich nur noch wenige leisten einschließlich mich und dann will man wenigstens das nutzen was man fast vor der Tür hat um mal einen schönen entspannten Tag für alle zu machen. Aber auf Dauer den ganzen Sommer, unmöglich.
Mein herzliches Beileid den Eltern. Mein Mann hatte Dienst, als die Ärzt um das Leben des Kleinen gekämpft haben. Der Appell ist auf jeden Fall berechtigt, aber der Mann, der mit dem Kind baden war, war ja angetrunken und bestimmt nicht auf Sicherheit bedacht. Oder aber er hat bewusst das Risiko in Kauf genommen an einer ungesicherten Stelle zu baden. Ich will nicht spekulieren, aber dadurch wird dieses Kind nicht wieder lebendig.