Umweltschützer verhindern Baumfällung in der Gütchenstraße

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35 Antworten

  1. stekahal sagt:

    Wieder viel Polemik. Und es zeigt wieder, daß Eigentumsrechte in bestimmten Kreisen nichts gelten. Ich gehe davon aus, daß eine Fällgenhemigung vorliegt und auch entsprechende Ersatzpflanzungen erfolgen. Die selbsternannten „Umweltschützer“ kommen sicher nicht für die Bauschäden auf. .

    • Seb Gorka sagt:

      Von etwas ausgehen und von etwas wissen sind schon zwei sehr verschiedene Dinge und wie oft du bisher mit deinen Annahmen richtig bzw. falsch lagst, weißt du wohl selbst am besten. Auch Genehmigungen können fehlerhaft und somit rechtswidrig sein, Eigentumsrechte gelten nicht absolut und was du mit „Bauschäden“ meinst, wage ich gar nicht erst zu fragen.

      • Toter Frosch sagt:

        Hättest Du den Text gelesen, würdest Du wissen was mit „Bauschäden“ gemeint ist und müsstest nicht mal wagen zu fragen.

      • HansimGlueck sagt:

        Es steht aber nichts von einer fehlerhafter Genehmigung bzw. gibt es zu jeder Genehmigung auch einlegbare Rechtsmittel.
        Die Baumschutzsatzung ist für derartige Fälle bekanntermaßen durchaus ein stumpfes Schwert.

        • Seb Gorka sagt:

          Nur wenn es auch im Internet steht, kann ein Genehmigung fehlerhaft sein. Das weiß jeder, vor allem Außenstehende.

          • HansimGlueck sagt:

            Ach, wieder mal einer deiner Klassiker.
            Aber du brauchst nicht dümmer zu tun als du bist.
            Man verhindert im Jahr 2019 keine Baumfällung mehr, allein wenn man sich davor stellt. Da muss du schon überprüfen, ob deine Genehmigung fehlerhaft ist und es nicht nur in den Raum werfen.

    • 10010110 sagt:

      Ja, in der Heideallee wurden auch nur „aus Versehen“ Bäume derart beschädigt, dass sie gefällt werden mussten (Quelle). Und auch der Abriss des Baudenkmals in der Hafenstraße war nur ein „Versehen“ (Quelle) – damit spart man sich dann auch die Genehmigungen.

      Was ich sagen will: Es wird gern mal mehr oder weniger dreist einfach irgendwas verbotenes gemacht und darauf spekuliert, dass es entweder keiner merkt oder dass sich niemand darüber beschwert.

      • Nobody sagt:

        Lustig ist, daß Ihre einzigen beiden Beispiele entweder von a) der Staatsmacht (Heideallee) oder b) dem quasi Staat (VEB Wohnungsbau -> Hafenstraße) stammen. Damit ist die Aussage „Es wird gern mal mehr oder weniger dreist einfach irgendwas verbotenes gemacht und darauf spekuliert, dass es entweder keiner merkt oder dass sich niemand darüber beschwert.“ auch ad absurdum. Heißen muss es: wenn Behörden oder deren verlängerter Arm HWG was bauen gelten keine Gesetze. Privatpersonen werden von Bau- Denkmal- und diversen weiteren Ämtern schon zu Tode gegängelt, keine Angst. Da sind so ein paar renitente Mieter noch genau das, was dem Eigentümer fehlt. Ich kann nur hoffen, der haut ab jetzt mal schön 20% Mieterhöhung raus sooft es geht.

    • Das sah ein Gericht anders. Die haben einen Baustopp bis 30.9. angesetzt.
      Eine wichtige rechtliche Prüfung wäre durch die sehr schnelle Fällung gar nicht mehr möglich gewesen.

      Genau die Möglichkeit dieser Prüfung und eines Gegengutachtens, also der Schutz von Werten, war Ziel der Aktion. Es sollten sehr schnell irreversible Fakten geschaffen werden.

  2. Baumfreund sagt:

    Bauschäden am Haus durch einen Baum, der irgendwo im Hof und nicht mal dicht an der Hauswand steht und das seit 100 Jahren? So ein Baum wächst aber nur ca. 20 Jahre, die restlichen 80 dieses Ahorns dürften ohne nennenswerten Zuwachs des Wurzelwerks vonstatten gegangen sein. Und jetzt plötzlich also Bauschäden? Vermutlich soll dort ein Bezahl-PKW-Parkplatz hin…
    Gut und richtig so, dass man sich gegen solchen Umweltfrevel zur Wehr setzt!

    • Sachverstand sagt:

      So, so, „..ein Baum wächst nur 20 Jahre“, eine durchaus ambitionierte These. Fakt ist, dieser Baum steht in einem, lt. mir bekannter Bilder (hier und „MZ“ von heute), in einem scheinbar sehr begrenzten Freiraum und sehr wohl dicht zu Bauwerken. Als Orientierungshilfe, keine Allgemeingültigkeit(!!!), nehmen Sie einfach mal die Faustregel Kronenmantel+1,5m=äußerer Rand Wurzelteller. Somit ist sehr wohl Wurzeldruck an dem gezeigten Standort möglich. Bestehen schon Einwachsungen wird es bei Windlasteintrag für die Bausubstanz schädlich. Energieaufnahme durch Krone->Ableitung Stamm->Ableitung der Schwingungsenergie in den Bodenbereich bzw. direkt in den Baukörper. Die protestierenden Fachleute haben weiterhin sicher auch, so der Eindruck der genannten Bilder, den vorhandenen Druckzwiesel im Stammbereich, nebst starker Reaktionsholzbildung in Form einer großen Rippe bemerkt (gut in der „MZ“ zu sehen) und vermögen dieses Schadsymptom entsprechend einzuordnen.

      • MZ-Leser sagt:

        „Fakt ist, dieser Baum steht in einem, lt. mir bekannter Bilder (hier und „MZ“ von heute), in einem scheinbar sehr begrenzten Freiraum und sehr wohl dicht zu Bauwerken. “
        In der MZ stand auch, dass Risse und Absenkungen an den meisten der Gebäude in der Gütchenstraße zu finden sind, auch an denen, wo gar keine Bäume stehen – und dass diese Schäden von unterirdischen Wasservorkommen stammen. Der Ahorn steht übrigens an der äußersten Ecke des Hinterhofs, so weit weg wie möglich vom Haus. Ein Blick in GoogleMaps hilft da weiter.

  3. Kritisch sagt:

    Wie ist so etwas in einem funktionierendem Rechtsstaat möglich? Anzeigen fertigen, Mehrkosten aufhalsen und den Baum einfach ein paar Minuten später absägen. Die Polizei war doch schon vor Ort.

    • micha06de sagt:

      Tja, der Rechtsstaat funktioniert. Da die Fällgenehmigung offensichtlich nicht rechtskonform war, hat das Amtsgericht die Fällung gestoppt.

      Hoffentlich kümmert sich der Rechtsstaat auch um Leute wie Dich!

    • Achso sagt:

      „Wie ist so etwas in einem funktionierendem Rechtsstaat möglich?“
      Ganz einfach: Weil ein funktionierender Rechtsstaat neben dem Eigentumsrecht noch ein paar andere Rechte kennt.

  4. farbspektrum sagt:

    Kommen die „Umweltschützer“ auch für die Schäden am Haus auf?

    “ Umweltaktivisten halten den Zugang zum Gebäude seit 7 Uhr blockiert“
    Naja, zur Arbeit mussten sie wohl nicht,

  5. nebelfee sagt:

    Gehölzfällungen sind ohne gesonderte Begutachtung vom 1.03. bis 30.09. grundsätzlich verboten.

  6. Schwede sagt:

    Der Hausbesitzer warten bis der Zirkus vorbei ist, dann legt er selber Hand an. Er wollte den Baum im ganzen.- an einem Tag loswerden. Jetzt macht er es eben Stück für Stück. Dauert etwas länger. wird auch etwas teurer aber am Ende ist er weg. Viel Wind um nichts. Ich warte…“kleiner blauer schlauer Schlumpf“. 🙂

  7. farbspektrum sagt:

    Schafft es die Polizei immer noch nicht, Recht und Ordnung durchzusetzen?

    • Zafon sagt:

      Wieder des Lesens nicht fähig?
      „Per Einstweiliger Verfügung wurde die Fällung bis 30. September gerichtlich untersagt.“
      Die Polizei hat demnach alles richtig gemacht.

      Und zu deinem oberen „7-Uhr“-Kommentar, der sich in viele andere Posts von dir einreiht, die nur darauf abzielen, Menschen mit unterschiedlicher Gesinnung, die sich öffentlich für bestimmte Rechte einsetzen, zu diffamieren: Hast du altes Internetkid echt nichts besseres den ganzen Tag lang zu tun? Versiffst du so lange in deinem Loch, dass der Vitamin D-Mangel schon dein Gemüt zerfressen hat?
      Und mich würde noch immer interessieren, was hinter Seppelts Kommentar steckt, nachdem du ein (wen wundert es) „erfolgloser Politbewerber“ bist. Für welche Partei, unter welchem Namen, mit welchen Inhalten? Einen Feigling für ein Mal nicht antworten kannst du dir schon mal auf die Stirn stempeln. 🙂

      • farbspektrum sagt:

        Sich richtig zu informieren war noch nie die stärke deiner Sorte:
        „Wenig später kann Barbara Engelbrecht gemeinsam mit Anwalt Volker Kadler verkünden: „Das Gericht hat eine Einstweilige Verfügung erlassen – jetzt haben wir erstmal Luft.““ (MZ)

        „Und mich würde noch immer interessieren, was hinter Seppelts Kommentar steckt, “
        Ausschnüffeln, diffamieren, beleidigen, bedrohen… deine Sorte.

        • Zafon sagt:

          Ich zitiere mal deinen Liebling HV aus nem anderen Forum:

          „Rechtlich ist eine Fällung (Naturschutzgesetz) in dieser Jahreszeit zu vermeiden und nur in Ausnahmen erlaubt.

          Das Gericht hat entschieden, dass bis zum 30.9. nicht gefällt wird. Wenn auch eine genauere Prüfung zum Ergebnis kommt, dass der Baum weg muss, dann ist das natürlich traurig, aber eben nicht zu ändern.

          Wenn umgekehrt der Baum erst weg ist und dann festgestellt wird, dass er gar nicht die Ursache der Risse war, ist ein irreparabler Schaden da. Lokalklima, Schatten etc. So ein kleines Bäumchen ist ja viele Jahre in keiner einzigen Beziehung vergleichbar mit dem großen alten Baum.

          Das Konzept von Irreversibilität scheint vielen Menschen so gar nicht klar zu sein. Komisch.“

          Zu: „Ausschnüffeln, diffamieren, beleidigen, bedrohen“ – drängt sich der kleine Farbi wieder in die Opferrolle? Wer hier beleidigt und diffamiert, kann man tagtäglich an deinen Kommentaren auf dieser Plattform sehen. Ausschnüffeln ist mir auch nur von dir bekannt – du schaust dir doch so gerne die Überwachungskamera vom Markt an und leitest krude Thesen daraus her. Und bedrohen tun nur Radikale. Klar, für dich sind alle, die nicht deiner Meinung sind, Radikale. Schwarz-Weiß-Denken sei Dank. Aber schlussendlich sind für deine Charakterschwächen, Intelligenzdefizite und paranoiden Gedanken nicht die anderen Schuld.

          Dass man sich mit seinen tagtäglichen Auswürfen als farbspektrum nicht traut, öffentlich Gesicht zu bekennen, kann ich aber gar nachvollziehen – ich würde mich auch in Grund und Boden schämen.

          • farbspektrum sagt:

            Du versuchst wieder, die Leute für dumm zu verkaufen. Das Gericht hat gar nichts entschieden, das Gericht hat eine Einstweilige Verfügung erlassen

          • 10010110 sagt:

            Na wie wär’s, wenn ihr euch in der Mitte trefft: das Gericht hat entschieden, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. 😀

  8. JEB sagt:

    Umweltschutz hat in diesem Land immer weniger mit mit Sinn und Verstand zu tun, eher mit UNsinn einer radikalen Sekte.

  9. Hazel sagt:

    Laut Mitteldeutscher Zeitung wollen die Mieter nicht, das der Baum gefällt wird. Nur weil ein Von und Zu jetzt Eigentümer ist……Klasse, wie sich die Mieter für solch einen tollen alten Baum einsetzt.

    • farbspektrum sagt:

      Richtig lesen:
      “ Barbara Engelbrecht, die als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft des Nachbarhauses “
      „Gabriel Walther. Der hallesche Künstler unterstützt wie zahlreiche andere Hallenser die Protestaktion der Gütchenstraßenbewohner.“
      Wo wohnt der denn?

      Huch, wo war denn der Link, wo die Militanten zur Unterstützung aufgerufen haben.
      Na egal, hier ist der Aufruf:
      https://twitter.com/XR_Halle/status/1145448148665544705

    • 10010110 sagt:

      Beweise oder Verleumdungsklage!

    • g sagt:

      dann erfolgt jetzt eben eine ausgiebige baumpflege … dauert halt länger na und … die Mieter denen das nicht passt können gerne in den wald ziehen ..

    • farbspektrum sagt:

      Die Eigentümergemeinschaft des Nachbarhauses ist zum Gericht gegangen, weil sie den Baum des Nachbarn so schön fanden. Was wächst denn im Hof der Eigentümergemeinschaft?