Weihnachtsmarkt in Halle: Polizisten mit Maschinenpistolen an den Zugängen

Sachsen-Anhalt wird an den Zugängen zum Weihnachtsmarkt in Halle Polizisten mit Maschinenpistolen abstellen. Das hat Innenminister Holger Stahlknecht angekündigt.
Halles Polizeichef Karsten Thärigen sagte, man gehe in Deutschland bereits seit geraumer Zeit von einer abstrakten Gefährdungslage aus. Deshalb habe man bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Großveranstaltungen die Maßnahmen verstärkt. „Der Weihnachtsmarkt ist auch in den vergangenen Jahren immer im Fokus gewesen.“ Es habe hier auch immer gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsamt gegeben. Nach dem Anschlag von Berlin werde man die Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand stellen, so Thärigen. Er kündigte weitere Maßnahmen an, „um die Sicherheit auf dem halleschen Weihnachtsmarkt weiter zu erhöhen, um zu verhindern, dass es zu solchen tragischen Ereignissen wie in Berlin kommt.“ Thärigen macht aber auch klar: „Ich muss der Ehrlichkeit halber einräumen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben wird.
„Die Einschätzung der Sicherheitslage hat sich nicht verändert. Die Einschätzung ging und geht weiterhin von der höchst möglichen abstrakten Gefährdungslage aus. Diese Gefährdungslage hat sich durch das Ereignis in Berlin in bedauerlicher Weise realisiert. Durch die ab sofort zusätzlich angeschobenen Maßnahmen soll nicht zuletzt auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden“, so Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport.
Im Einzelnen umfassen die Maßnahmen:
– Erhöhung der sichtbaren polizeilichen Präsenz inkl. Unterstützung durch Kräfte der Landesbereitschaftspolizei
– Robuste Ausstattung der Einsatzkräfte an bekannten Schwerpunkten mittels Mitführen von Maschinenpistolen und entsprechender Schutzausstattung
– Intensivierung der Aufklärungstätigkeit, um potentielle Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und ihnen angemessen begegnen zu können
– Gespräche mit Veranstaltern und deren Sicherheitsdiensten
– Sensibilisierung der kommunalen Sicherheitsbehörden
– Prüfungen, ob und wie unter Beachtung der örtlichen Bedingungen durch mobile und feste technische Sperren die Sicherheit der Veranstaltungen verbessert werden sowie ob durch den Erlass von Beschränkungen die Zufahrt für bestimmte Fahrzeugklassen reduziert werden kann
– Anregung von Geschwindigkeitsreduzierungen im Umfeld der Veranstaltungen
Bereits bestehende Sicherheitskooperationen für Veranstaltungen über den Jahreswechsel hinaus werden im Rahmen weiterer Gespräche mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden gegebenenfalls neu bewertet.
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