Weil sich kein Gewerbe angesiedelt hat: weitere Fläche der alten Kaserne Wörmlitz wird Wohngebiet

Ein langjähriges Kapitel hallescher Stadtentwicklung könnte bald neu geschrieben werden. Das Gebiet entlang der Kaiserslauterer Straße, zwischen Netto und Aldi, soll nicht länger für Gewerbeansiedlungen vorgesehen sein. Stattdessen plant die Stadt Halle (Saale) nun die Schaffung eines neuen Wohngebiets mit Einfamilienhäusern – ein deutlicher Kurswechsel nach über zwei Jahrzehnten Stillstand. Denn einen Bedarf ein Einfamilienhäusern gibt es in der Saalestadt.
Nach dem Abzug der Sowjetarmee wurde die ehemalige Kaserne in Wörmlitz zunächst als Asylbewerberheim genutzt, später entstand rundherum ein Wohngebiet. Doch ein Teil der Fläche – rechts und links der Kaiserslauterer Straße – blieb ungenutzt. Laut dem seit dem Jahr 2000 gültigen Bebauungsplan war dort ursprünglich Gewerbe vorgesehen. Doch außer den beiden Discountern Aldi und Netto siedelte sich nichts an.
Am Dienstag hat der Planungsausschuss nun der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans zugestimmt. Ziel ist die Umwidmung des Areals in ein Wohngebiet. Der neue Plan soll Einfamilienhäuser ermöglichen, um dem gestiegenen Wohnraumbedarf Rechnung zu tragen. Das letzte Wort hat aber der Stadtrat.
Kritik an früherer Planung
„Dass man dieses abgelegene Gebiet damals überhaupt zur Entwicklung freigegeben hat, war einer der größten städtebaulichen Fehler“, sagte Christian Feigl (Grüne) im Ausschuss. Er bezeichnete das Areal rückblickend als „trostlos und weit abgeschieden“. Doch nun, so Feigl, könne er die neuen Pläne mittragen.
Ein kleiner Teilbereich des Gebiets sorgt jedoch weiterhin für Diskussionen: Das Areal südlich der Kaiserslauterer Straße und westlich des Eierwegs – gegenüber dem Wohnquartier „Saale Karree“. Dort habe sich über die Jahre ungestört die Natur ausgebreitet. Feigl sprach sich dafür aus, diesen Teil aus der Planung auszunehmen.
Die Stadtverwaltung warnte allerdings vor rechtlichen und finanziellen Folgen. Da das Gebiet nach wie vor als Gewerbefläche bebaubar sei, würde ein Ausschluss künftiger Bebauung voraussichtlich Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.
Wie kann NACH der Erstellung eines neuen B-Plans sich jemand auf den alten B-Plan berufen und Entschädigung für etwas verlangen, das es gar nicht geben kann?
Wenn der neue Bebauungsplan sein Baurecht und damit seinen Grundstücksertrag auf Null reduziert, kann er, würde er vermutlich auch. Das kann man als Gemeinde so machen, wenn man das bezahlen kann und will. Da das aber kaum eine Gemeinde will, findet das so gut wie nie statt.
Wenn ein Grundstück 25 Jahre lang brachliegt und durch eine Änderung des Bebauungsplans mehr Bautätigkeit zu erwarten ist als vorher, dann dürfte sich ja wohl kaum der Grundstücksertrag auf Null reduziert haben. Diese Argumentation erscheint mir nicht schlüssig. 🤔
Du solltest dich mal mit ein paar juristischen Grundprinzipien beschäftigen, es geht um die Abstraktheit. Damit ist Bautätigkeit und ein vergangenen Ertrag, ob es ihn gab oder nicht, und die Vergangenheit überhaupt völlig egal.
Es geht allein um das, was nach einem neuen Bebauungsplan abstrakt passieren kann oder nicht mehr kann.
Wer hat davon denn einen Schaden, dass er Anspruch auf Entschädigung hat?
Der Eigentümer der Flächen, wer sonst.
Ich.
Es wohnt sich seit über 20 Jahren immer noch wunderbar in diesem ,,trostlosen“
und ,,abgeschieden“ Gebiet von Halle…
Ich lebe hier unglaublich gerne! Ich liebe es, mit meiner Frau an warmen Abenden bei einer Flasche guten Wein zu sitzen und die Ruhe zu genießen… Früher haben wir dabei die grasenden Rehe beobachtet ! Oder in dem Park spazieren zu gehen… Es lebt sich toll hier in diesem „abgeschiedenen und trostlosen“ Areal. Man kennt und hilft sich unter den Hausbesitzern! Das ist doch nur der Neid der Grünen, die sich hier kein Haus und Grundstück leisten können, denn rund eine halbe Million muss man schon investieren, wenn man hier bauuen will…
Das klingt superidüllisch!
Ich würde auch NIE in eine Großstadt ziehen. Da wird ständig irgendwo gebaut.