15 Parteien in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl zugelassen
Zur Kommunalwahl Ende Mai werden auf den Wahlscheinen in Sachsen-Anhalt 15 Parteien stehen. Die Landeswahlleiterin hat am Freitag die Genehmigungen erteilt.
CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, FDP und GRÜNE waren ohnehin zugelassen, weil sich im Landtag oder Bundestag vertreten sind. Zudem gab es die Erlaubnis für Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz), Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM), FREIE WÄHLER, Gartenpartei, Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei), Piratenpartei Deutschland sowie STATT Partei.
Future! und die Humanwirtschaftspartei haben die Bedingungen nicht erfüllt. Sie können aber als Wählergruppen antreten. Zur Stadtratswahl in Halle werden noch weitere Wählergruppierungen antreten, so die MitBürger und „Hauptsache Halle“, der als Unterstützer-Verein von Oberbürgermeister Bernd Wiegand gilt. Diese müssen bei der Stadt eine bestimmte Anzahl an Unterstützerunterschriften vorlegen.
fuer mich kommt nur die tierschutzpartei in frage
für mich die npd