23-Jähriger steht vor dem Amtsgericht, weil er Polizistin angegriffen hat
Am Donnerstag, den 13. November 2025, wird um 13:00 Uhr im Saal 1031 des Amtsgerichts Halle (Saale) die Hauptverhandlung im Verfahren 304 Ds 370 Js 18361/23 vor dem Strafrichter eröffnet. Dem im Jahr 2002 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 17. Februar 2023 einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll sich der Angeklagte gegen 12:30 Uhr im Bereich der Busendhaltestelle Kröllwitz in der Dölauer Straße aufgehalten haben. Der Zeuge S. nahm an, der junge Mann stehe unter dem Einfluss berauschender Mittel und fühle sich offenbar verfolgt, weshalb er die Polizei verständigte.
Als die Polizeibeamten am Ort des Geschehens eintrafen und den Angeklagten ansprachen, soll dieser plötzlich und ohne Vorwarnung mit der rechten Faust auf die ihn befragende Polizeibeamtin eingeschlagen und sie in die linke Gesichtshälfte getroffen haben.
Um Abstand zu gewinnen, wich die Beamtin zurück. Doch der Angeklagte soll mit erhobener Faust auf sie zugerannt sein, woraufhin sie beim Versuch, auszuweichen, zu Boden stürzte. Dabei erlitt sie mehrere Verletzungen – ein Hämatom im Gesicht, eine Schwellung am linken Jochbein sowie Abschürfungen am rechten Knie.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Für den vorgeworfenen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.











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