ADFC-Chef begleitet Hallenser Fahrradbus zur Saaleschule und zu Riesenklein

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33 Antworten

  1. Jana sagt:

    Da sind ja kaum Kinder dabei.
    Liegt am Wetter.

  2. Fußgänger sagt:

    „Maharens äußerte den Wunsch, dass Radfahrer nicht zu nah überholt werden.“

    Ich wünsche mir das als Fußgänger entsprechend auf Fußwegen.

  3. Jonas sagt:

    Unbegreiflich. 20 Hoschis, die Minderheit davon Kinder, bekommen jede Woche so ein Podium.

  4. Laufrad sagt:

    Radfahrer nicht zu dicht überholen ist kein Wunsch!
    1,5 m seitlicher Abstand ist innerorts vom Gesetz vorgeschrieben!
    Das bei der Begleitung des Radbusses zu kontrollieren und ggf. zu ahnden ist Aufgabe der begleitenden Polizei!

  5. Es gilt das Rechtsfahrgebot... sagt:

    Maharens äußerte den Wunsch, dass Radfahrer nicht zu nah überholt werden.

    Auf den Neubaustrecken wo jeder seine Fahrspur hat, gibt es kein zu nah überholen da jeder seine eigene Spur hat und nur weil es Radfahrer gibt, die schiss haben soll der Autofahrer ggf. einen Unfall riskieren wenn dieser in eine andere Spur fährt. So weit ich weiß, gilt bei uns immer noch das Rechtsfahrgebot wo auch sich Radfahrer daran zu halten haben.

    Aber es gibt immer noch genug Radfahrer für die StVO ein Fremdwort ist und dass kann man nicht leugnen und wer was anderes behauptet der lügt. Ich kann mich an meine Kindheit erinnern, da hat man Radfahren gelernt und gut was, erst in der Fahrschule mit 18 hatte ich den ersten Kontakt mit der StVO. Das wäre doch was für die Schula als AG oder Unterrichtsfach, falls es sowas nicht schon gibt.

    • Radfahrer sagt:

      Da outet sich aber jemand mit absoluter Regel- und Sachunkenntnis. Überall dort, wo es keine Fahrradinfrastruktur gibt, fahren Radfahrer legal auf der Straße und es ist absolut normal, dass man dann als Autofahrer nur überholen kann, wenn man die Spur wechselt bzw. in die Gegenfahrbahn fahren muss.

    • M sagt:

      Der 1,5m Abstand gilt immer, auch bei separaten Spuren. Es ist daher viel öfter Überholverbot als manch einer hier denkt.

    • 1,50m im Ort und 2m außerhalb sagt:

      Aber ab wo werden die 1,50m gerechnet, da diese sich ja verschieben wenn der Radfahrer links oder rechts auf seinem Radweg fährt. Aber es stimmt, auch Radfahrer haben sich auf der Straße an das Rechtsfahrgebot zuhalten. ( Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO) Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dort gilt, wie sonst auch, das Rechtsfahrgebot. Radfahrende müssen „möglichst weit rechts“ am Fahrbahnrand fahren.)

      Man könnte es jetzt so auslegen, dass wer mit Absicht links fährt verstößt bewusst gegen sie StVO.

      • 10010110 sagt:

        „Möglichst weit rechts“ heißt, dass mindestens 1m nach rechts noch Abstand gehalten werden darf. Man braucht ja auch Raum zum Ausweichen, wenn mal wieder ein Autofahrer illegal zu eng überholt.

      • Rad&Autofahrer sagt:

        Dazu ist noch zu sagen, das nicht jedes Schild, auf dem ein Radfahrer zu sehen ist, zum Benutzen des jeweiligen Weges verpflichtet. Verpflichtend ist nur das blaue Schild mit weißem Symbol. Wenn Hindernisse da sind oder z.B. Wurzeln, rutschiges Laub, muss man den Weg nicht benutzen. Auf der Straße soll man zu parkenden Autos einen Sicherheitsabstand einhalten; dadurch fährt man (je nach Breite der Fahrspur) teilweise schon fast in der Mitte. Unterm Strich hilft wie immer nur gegenseitige Rücksichtnahme und keine Prinzipienreiterei. Ich hab als Radfahrer auch kein persönliches Glücksgefühl, wenn ich einen Autofahrer ewig hinter mir hereiern lasse. Was soll sowas?! Da fahre ich lieber kurz nach rechts und lasse ihn halt durch. Umgekehrt sollte das aber auch so sein. Wurde mal auf einem mindestens 3m breiten Gehweg (auf dem ich mit dem Rad fuhr, weil das Kopfsteinpflaster auf der Straße überfroren und rutschig war) von einem Fußgänger angehalten und belehrt. Dass ich ihn nicht behinderte, langsam fuhr und einen guten Grund hatte, interessierte ihn nicht. Sowas kann man echt nicht brauchen. Und genau solche Leute sind es, die ständig Probleme machen und auch Probleme mit anderen bekommen. Da zählen nur die eigene Komfortzone und die eigenen Prinzipien. Oft wissen auch gerade diese nicht wirklich, was erlaubt ist und was nicht. Die zitieren dann die StVO aus dem letzten Jahrtausend ;-))

        • Komfort&Zurück sagt:

          Es gibt nur ganz wenig Schilder, auf denen ein Radfahrer zu sehen ist. Wie auch schon in der StVO aus dem letzten Jahrtausend.

    • Anton sagt:

      Rechtsfahrgebot für Radfahrer bedeutet 1,5 Meter seitlichen Abstand zu parkenden Autos, weil dort aus Unachtsamkeit Türen geöffnet werden können. Das ist längst gerichtlich festgestellt worden. Sehr oft zu beobachten ist, dass die Leute, die am lautesten nach der StVO rufen, offensichtlich am wenigsten von ihr wissen. Das ist erschreckend.

    • #_# sagt:

      „So weit ich weiß, gilt bei uns immer noch das Rechtsfahrgebot wo auch sich Radfahrer daran zu halten haben.“

      Bei einem Fahrstreifen ist das Rechtsfahrgebot hinfällig. Sonst müsste ich ja immer am rechten Rand fahren. Es bezieht sich auf das nutzen des Rechten Fahrstreifens bei mehreren Fahrstreifen.

      Dass sich viele nicht an die StVO stimmt leider.

  6. Radfahrer sagt:

    Bin dem Fahrradbus heute fußläufig begegnet. Absolut „sehenswert“ das Verhalten von Autofahrern, die, obwohl das erste Begleitfahrzeug mit Blaulicht schon in die Kreuzung Reilstraße/Wolfenstraße einfuhr, ungerührt weiterfuhren.
    Wo sind wir nur hingeraten, wenn selbst Polizeifahrzeuge mit Blaulicht schlichtweg ignoriert werden?

  7. Raketenmann sagt:

    Morgen werden die Privatschüler wieder mit dem Auto vor die Tür gefahren, wo dann am liebsten direkt auf dem Fußweg geparkt wird. Es gibt zwar im Hohen Weg reichlich Parkplätze, es ist aber für die Privatschüler unzumutbar ein paar Meter zu gehen. Es wäre schön und lukrativ, wenn hier das Ordnungsamt mal regelmäßig vorbeischauen würde.

  8. XC130 sagt:

    Nur mal am Rande,Blaulicht alleine gibt kein wegerecht. Und dafür das es sich auch nur um einen kleinen privilegierten Kreis aus Doktoren und Professoren handelt die ihre Kinder zu einer privat Schule bringen,halte ich es für überzogen.

    • 10010110 sagt:

      Was soll diese pauschalisierende Neiddebatte? Das ist keine Frage der gesellschaftlichen Klasse. Und was soll privilegiert daran sein, dass Kinder sicher mit dem Fahrrad durch die Stadt fahren können? Tut mir leid für dich, dass du nix auf die Reihe kriegst.

    • 🙄 sagt:

      Du solltest klagen.

    • PalimPalim sagt:

      Komm gerne vorbei und überzeuge dich vom Gegenteil (Doktor*innenkinder etc…)
      Zum anderen ist das Ziel dieser Aktion ja nicht der private Fahrradweg für die ach so Privilegierten ,sondern sichere Radwege für alle!

    • @XC130 sagt:

      Seit wann ist PH promoviert oder habilitiert?

      • 10010110 sagt:

        Der begleitet seine angeblichen Kinder auch nicht mit dem Fahrrad zur Schule, sondern fährt sie mit dem Auto hin, wie das übrige Proletariat.

  9. PaulusHallenser sagt:

    Die Freie Schule Bildungsmanufaktur bzw. Riesenklein ist keine Privatschule, sondern eine Schule in freier Trägerschaft. Viele in Halle begreifen nicht, dass es Unterschiede zwischen Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft gibt. Wem wirklich etwas an seinen Kindern liegt, der schickt sie nicht auf eine öffentliche Schule.

    • Gomez sagt:

      Und auch bei diesem Thema geht der Preis für den dümmsten Kommentar an Dich! Gewohntes Terrain sozusagen.

  10. Whg sagt:

    Dafür hat die Polizei Zeit, aber Radfahrer an ihr Verhalten zu erinnern und ihnen mal zu sagen, dass man bei Rot stehen bleibt und immer auf der richtigen Seite fahren muss, dazu reicht’s nicht, Habe ich selbst gesehen. Sie haben sie fahren lassen und einfach zugesehen.