Abgebaute Ampelfrauen: Landesverwaltungsamt will den Schwarzen Peter nicht haben
In Halle verschwinden die Ampelfrauen wieder. Eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes will das so. Doch bei der Landesbehörde sieht man sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Bundesregelungen stünden solchen Zeichen entgegen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die ergänzenden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassenen Anordnungen enthalten eine abschließende Regelung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, so das Landesverwaltungsamt. Deshalb gelte der Ausschließlichkeitsgrundsatz. Zur Verkehrsregelung seien nur die in der StVO vorgesehenen oder bildlich dargestellten Zeichen und Einrichtungen verwendet werden dürfen. Und für Fußgängerampeln sei das Sinnbild „Fußgänger“ vorgesehen, ersatzweise seien auch Ampelmännchen im schreitenden und stehenden Zustand zugelassen. Aber eben keine Ampelfrauen.
Nur der Bundesgesetzgeber könne neue Sinnbilder zulassen, erläutert das Amt. Als Straßenverkehrsbehörde habe man das Bundesgesetz umzusetzen. Man habe zwar „Verständnis für das Anliegen und die Debatte um die Ampelfrauen, welche mit einer emotionalen Komponente versehen sind und auch dem Zeitgeist Rechnung tragen“, so eine Sprecherin. „Die Aspekte der Gleichstellung von Mann und Frau sind dabei ein diskussionswürdiger Aspekt, aber auch Identifikationssymbole wie die Hexe im Harz Ausdruck des Bedürfnisses der Bevölkerung nach einer Reform der Ampelzeichen. Wir können alle, die eine flexible Handhabung der Regelung für geeigneter oder zeitgemäßer erachten, verstehen und ermuntern, ihr Anliegen gegenüber dem Bund zu vertreten und ihn zu einer gesetzlichen Änderung zu bewegen.“
In anderen Bundesländern wird da anders verfahren. So gibt es beispielsweise eine Ottifanten-Ampel in Emden als Ehrung für den Komiker Otto Walkes oder eine Mainzelmännchen-Ampel in Mainz.












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