Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl: 48-Jähriger muss wegen versuchter Nötigung ins Gefängnis

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  1. Je sagt:

    Hoffentlich bleibt der auch drin

    • Cybertroll sagt:

      30 Tage – Das kostet dem Staat beinahe das
      3-fache von dem was er an Strafe zahlen sollte.
      Wenn es jedoch nicht anders geht? Was will man machen?
      Verstoß gegen das Waffengesetz wird dauern.
      Die Staatsanwaltschaft hat reichlich Kunden zu bedienen.

      • Malte sagt:

        Ging ja wohl nicht anders, weil er die Strafe seit 2019 nicht beglichen hat. Zeit wäre genug gewesen, auch auf Raten zu zahlen

  2. Kerkermeister sagt:

    Eingesperrt!👍

  3. Hallenser55 sagt:

    Na wenn das Messer im Rucksack war, dann hat er es eben nicht geführt !
    Werden dann auch Köche abgemahnt die mit ihrem Werkzeug irgendwo hin wollen ?

    • Frodo sagt:

      Waffenverbotszone sagt dir was?

    • Janaki sagt:

      Der Mann führte ein _Einhandmesser_ mit sich. Die sind, wenn ich mich richtig erinnere, in Deutschland ganz und gar verboten. Dass er es noch dazu in einer allgemein bekannten Waffenverbotszone dabei hatte, ist da nur die Kirsche auf dem Kuchen …

  4. Mario sagt:

    ….wie lange wartest Du schon ?

  5. Blickfeld sagt:

    Ach, der! Deutsche! Wie informativ!!!

  6. Hansi sagt:

    Yeah, endlich geht es diesen aufdringlichen Piksfanatikern an den Kragen! Ja, ich weiß 2019, damals gab es auch schon fanatische MMR-Pikser und zum Glück war der Versuch anscheinend nicht erfolgreich. Damals gab es noch keine Pikspflichten.