Bundesrat beschließt Rentenerhöhung ab 1. Juli

Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. 

Rentenwert steigt

Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält. 

Rentenplus auch für Landwirte

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 Euro und 1838 Euro monatlich festgesetzt.

Jährliche Anpassung

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

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Keine Antworten

  1. 🤓👍 sagt:

    Jäh! 200 mehr!

  2. Detlef sagt:

    Und wie viel Netto bleiben nach Abzügen übrig?

  3. Robert sagt:

    Wie gnädig doch eine Regierung zu den Rentnern sein kann, dass hätte ich nie von dieser Regierung erhofft.

    • verständlich sagt:

      Das war ja auch noch die Ampel-Regierung.

    • Carmen sagt:

      Die sind nicht gnädig. Wer schenkt schon jemanden etwas?! Dadurch fallen viele Rentner in eine neue Steuerfalle und haben letztendlich weniger für sich als vorher

  4. Knarf sagt:

    Nur mal so zur Info wird die Rente erhöht wird zum Beispiel die Witwenrente gekürzt also ein Nullsummenspiel. Die Erhöhung führt auch dazu das viele Rentner eine Steuererklärung machen müssen.