„Da sind sie wieder, die Vollidioten“: Prozess gegen Autofahrer wegen Beleidigung und Angriff auf Polizisten

Dem im Oktober 2001 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.12.2023 (1.) eine andere Person beleidigt zu haben und (2.) Amtsträger, die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen und Verfügungen berufen waren, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung tätlich angegriffen, bzw. (tateinheitlich hierzu) bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben.
1.
Am oben genannten Tattag befuhren die Beamten PK H., PM M. Und PKA´in L. im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen 20:26 Uhr die Alte Bahnhofstraße in Halle (Saale). Als der Funkstreifenwagen auf Höhe des Angeklagten und der Zeugin K sich befand, soll der Angeklagte in Richtung des Streifenwagens die Worte „Da sind sie wieder, die Vollidioten.“ gerufen haben, um die Beamten in ihrer Ehre zu verletzen.
2.
Daraufhin hielten die Beamten an und machten dem Angeklagten den Tatvorwurf der Beleidigung. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme störte die Zeugin K. die polizeiliche Maßnahme, sodass dieser ein Platzverweis erteilt wurde. Da die Zeugin dem Platzverweis nicht nachkam, wurde diese vom PM M. leicht weggeschoben, woraufhin die Zeugin ein Stück zurückging, dabei ihr Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel. Dies soll der Angeklagte zum Anlass genommen haben, auf den Zeugen PM M. loszulaufen und ihm mit beiden Armen in den Rücken zu stoßen, wodurch auch der Zeuge PM M. zu Boden gefallen sei.
Daraufhin habe der Angeklagte versucht wegzurennen. Der Zeuge PK H. habe ihn aber stoppen können. Als dem Angeklagten die Handfesseln angelegt wurden, soll er gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten „Fotze, Idioten, dumme Schlampe, Hurensöhne und Judenschwein“ geäußert haben, um seine Missachtung Ihnen gegenüber zum Ausdruck zu bringen.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Beleidigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren an.
Und sowas darf ein tonnenschweres, hochmotorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen! 😮 Der ist eine Gefahr für seine Mitmenschen und sollte lange Zeit zu Fuß gehen müssen.
Wo im Text habe ich den Hinweis darauf übersehen, daß der Betreffende im Besitz einer Fahrerlaubnis für ein „tonnenschweres, hochmotorisiertes Fahrzeug“ ist?
Was?
Hast du den Text außer der Überschrift gelesen? Wenn irgendwo der Begriff „Autofahrer“ iauftaucht, ist das bei dir wie ein Pawlowscher Reflex: mit Schaum vor dem Mund den verbalen Knüppel rausholen und drauf einschlagen. Mann, oh Mann.
tonnenschwetr, hochmotorisiert weißt du genau, fehlt aber das Fahrzeug dazu. „Wer Visionen hat, …“ (Helmut Schmidt)
Wenn ich es richtig gelesen habe, waren die Streifen Beamten der Polizei die Autofahrer. Der Angeklagte, kann auch Autofahrer gewesen sein, aber scheinbar hat er zur Tatzeit keines geführt, @10010110 man kann auch ein KFZ führen/fahren wenn man keinen Führerschein/Fahrerlaubnis besitzt.
Unglaublich wichtig …. bitte weiter in allen Details berichten. Da fühlt man sich Abends in der Innenstadt gleich viel sicherer wenn man weiß wie stark der Staat ist.
Verstehe die Überschrift nicht. Im gesamten Text liest sich nichts mit „Autofahrer“.
Wird eingestellt werden müssen. Fehlerhafte Adressangaben sind für unsere Uniformierten „…“ schon immer ein Problem. Eine „Alte Bahnhofstraße“ gibt es im Stadtgebiet von Halle leider nicht.