Dank Zeugenhinweis: Einbrecherinnen in der Oleariusstraße gestellt 

Keine Antworten

  1. : sagt:

    @ Lilo. Da war der Blockwart aber wieder auf Beobachtungsposten! 😉

  2. pragmatisch & unbürokratisch 👍 sagt:

    Warum wurden die beiden „vorläufig“ festgenommen?

    Kann man das nicht ganz unbürokratisch so regeln, dass ein Einbrecher, der auf frischer Tat ertappt wird, für 1 Jahr einfährt?

    Dafür braucht man doch keine Justiz. Ist beim Strassenverkehr doch auch so. 👍

    • StVO-Kenner sagt:

      Das kann man ganz unbürokratisch regeln. Gegen ein solches System haben deine Eltern aber 1989 intensiv hinter der Gardine gestanden.

    • Ordner sagt:

      Diese „Einbrecher“ sind hoch – politisch einzuordnen, da geht es nicht nur um den Einbruch als Solchen…!

    • : sagt:

      „Ist beim Strassenverkehr doch auch so“ Häää? Soweit ich weiß ist D noch ein Rechtstaat oder will es zumindest sein. Von daher geht niemand ohne Gerichtsurteil ins Gefängnis. Auch nicht „beim Strassenverkehr“, was immer das auch heißen soll.

      • Kerkermeister sagt:

        Bei Einbruch in den Straßenverkehr ohne Justiz ab in den Kahn!

      • pragmatisch & unbürokratisch sagt:

        Im Strassenverkehrsgesetz gibt es klare Regeln, wie Verstösse zu ahnden sind.

        Falsch parken, zu schnell fahren, besoffen fahren. Wobei besoffen fahren auch eine Straftat sein kann.

        Ein ähnliches Schema könnte man auch im StGB einführen:

        1 mal Einbruch = 1 Jahr Knast
        Raubüberfall = 1 Jahr Knast
        bewaffneter Raubüberfall = 2 Jahre Knast

        Wenn man den Delinquenten dann auf frischer Tat erwischt, spart man sich das ganze teure und zeitaufwändige Gerichtsverfahren.

        Der diensthabende Polizist ruft ganz einfach im Knast an und sagt er braucht eine Zelle für 1 Jahr. Wenn die Zelle frei ist, gleich ab dafür.

        Es ist ganz einfach, man muss es nur wollen.

    • Billy sagt:

      Im Straßenverkehr auch so? Wo denn das bitte?