Dank Zeugenhinweis: Einbrecherinnen in der Oleariusstraße gestellt
In der Nacht zu Freitag sind in der Oleariusstraße zwei Einbrecherinnen auf frischer Tat gestellt worden. Ein Zeuge hatte gesehen, wie in einen Laden eingebrochen wurde. Die alarmierte Polizei konnte in den entsprechenden Geschäft zwei junge Frauen im Alter von 18 und 21 Jahren stellen. Die beiden haben einen Schaden von 3.000 Euro angerichtet. Sie wurden vorläufig festgenommen.
@ Lilo. Da war der Blockwart aber wieder auf Beobachtungsposten! 😉
Das könntest du garnicht, mit deinen Pünktchen ! 🙈🙈🙈
Scheinbar sind sie auch so ein Beführworter von Diebstahlshandlungen,ansonstenwären Sie froh über soch einen „Blockwart“
Warum wurden die beiden „vorläufig“ festgenommen?
Kann man das nicht ganz unbürokratisch so regeln, dass ein Einbrecher, der auf frischer Tat ertappt wird, für 1 Jahr einfährt?
Dafür braucht man doch keine Justiz. Ist beim Strassenverkehr doch auch so. 👍
Das kann man ganz unbürokratisch regeln. Gegen ein solches System haben deine Eltern aber 1989 intensiv hinter der Gardine gestanden.
Du sprichst historisch, über Erfahrung obwohl deine Erfahrung nicht aus deinem Hirn kommt !
Es deutlich erkennbar, woher deine ,,Erfahrung“ kommt.
Immer unzufrieden. In der DDR wurde gemeckert, weil die Strafen zu hart waren und in der BRD wird gemotzt, weil die Strafen zu mild seien.
Diese „Einbrecher“ sind hoch – politisch einzuordnen, da geht es nicht nur um den Einbruch als Solchen…!
„Ist beim Strassenverkehr doch auch so“ Häää? Soweit ich weiß ist D noch ein Rechtstaat oder will es zumindest sein. Von daher geht niemand ohne Gerichtsurteil ins Gefängnis. Auch nicht „beim Strassenverkehr“, was immer das auch heißen soll.
Bei Einbruch in den Straßenverkehr ohne Justiz ab in den Kahn!
Im Strassenverkehrsgesetz gibt es klare Regeln, wie Verstösse zu ahnden sind.
Falsch parken, zu schnell fahren, besoffen fahren. Wobei besoffen fahren auch eine Straftat sein kann.
Ein ähnliches Schema könnte man auch im StGB einführen:
1 mal Einbruch = 1 Jahr Knast
Raubüberfall = 1 Jahr Knast
bewaffneter Raubüberfall = 2 Jahre Knast
Wenn man den Delinquenten dann auf frischer Tat erwischt, spart man sich das ganze teure und zeitaufwändige Gerichtsverfahren.
Der diensthabende Polizist ruft ganz einfach im Knast an und sagt er braucht eine Zelle für 1 Jahr. Wenn die Zelle frei ist, gleich ab dafür.
Es ist ganz einfach, man muss es nur wollen.
Ein solches Schema gibt es im StVG nicht.
Im Straßenverkehr auch so? Wo denn das bitte?
Nirgends!